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   OLG Dresden, 23.12.2013 - 8 U 999/12   

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OLG Dresden, 23.12.2013 - 8 U 999/12 (https://dejure.org/2013,38198)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23.12.2013 - 8 U 999/12 (https://dejure.org/2013,38198)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23. Dezember 2013 - 8 U 999/12 (https://dejure.org/2013,38198)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche wegen unrichtiger Angaben im Prospekt über Inhaberschuldverschreibungen einer Wohnungsbaugesellschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche wegen unrichtiger Angaben im Prospekt über Inhaberschuldverschreibungen einer Wohnungsbaugesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verkaufsprospekt muss auf erhöhte Gefahr der Rückzahlung der Anlagegelder hinweisen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verkaufsprospekt muss auf erhöhte Gefahr der Rückzahlung der Anlagegelder hinweisen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2014, 687
  • NZG 2014, 708
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • OLG München, 02.11.2011 - 20 U 2289/11

    Prospekthaftung bei Kapitalanlegerverlust: Haftung der Prospektverantwortlichen

    Auszug aus OLG Dresden, 23.12.2013 - 8 U 999/12
    Wenn ein Prospekt für ein prospektpflichtiges Wertpapier nach dem VerkProspG oder nach den Vorschriften der §§ 5 bis 12, 18 WpPG zugelassen worden ist, komme eine Haftung nach § 13 VerkProspG n.F. i.V.m. § 44 BörsG in Betracht; wird ein Wertpapier dagegen ohne einen derart zugelassenen Prospekt vertrieben, komme die Haftung nach § 13a VerkProspG n.F. in Betracht (vgl. hierzu OLG Hamm, Urt. v. 07.11.2011, 8 U 72/11, Rn. 31; OLG München, Urt. v. 02.11.2011, 20 U 2289/11, Rn. 30 ff., zitiert nach beck-online; Pankoke in Just/Voß/Ritz/Zeising, WpPG, Rn. 8 ff. zu § 44 BörsG, § 13 VerkProspG und Rn. 6 zu § 13a VerkProspG; Heidelbach in Schwark/Zimmer, Kapitalmarkt-Kommentar, 4. Aufl., Rn. 9 zu § 13 VerkProspG; Bohlken/Lange, DB 2005, 1259, 1261; vgl. Nobbe, WM 2013, S. 193 f.).

    Der Beklagte zu 2) haftet vor dem Hintergrund der Legaldefinition der Begriffe Anbieter und Emittent in § 2 Nr. 9 und 10 WpPG als Vorstand der WBG nach § 13a VerkProspG (siehe auch OLG München, Urteil vom 02.11.2011, 20 U 2289/11, Rn. 30 ff.; Oulds in Kümpel/Wittig, Bank- und Kapitalmarktrecht, 4. Aufl., Rn. 15.238; siehe ferner die Gleichsetzung der Haftenden nach § 13 und § 13a VerkProspG bei Heidelbach, a.a.O., Rn. 6 zu § 13a).

    Zwar ist im Hinblick auf den von § 44 BörsG abweichenden Wortlaut der Vorschrift fraglich, ob auch Hintermänner und Initatoren der Haftung nach § 13a VerkProspG unterliegen (bejahend, ohne die Frage zu problematisieren: OLG München, Urt. v. 02.11.2011, 20 U 2289/11, Rn. 30ff; weites Verständnis wohl auch Oulds, a.a.O., Rn. 15.238; bejahend für Initiatoren Benecke, a.a.O. S. 2599; bejahend wohl auch die Gleichsetzung der Haftenden bei Heidelbach, a.a.O., Rn. 6 zu § 13a mit den Haftenden nach § 13; ablehnend OLG Düsseldorf, Urt. v. 04.03.2010, 6 U 49/09, Rn .

  • OLG Hamm, 07.11.2011 - 8 U 51/11

    Dubai 1000 Hotel-Fonds: Anleger erhalten Schadensersatz

    Auszug aus OLG Dresden, 23.12.2013 - 8 U 999/12
    Jedenfalls sind in Fällen wie dem Vorliegenden, in dem die Haftung nach § 13 VerkProspG a.F. i.V.m. § 44 BörsG a.F. und die Haftung nach § 13a VerkProspG durch die Prospektverantwortlichen durch Veröffentlichung von Nachträgen gezielt umgangen wird und die Zeichnungsfrist nach den im ursprünglichen Prospekt wiedergegebenen Angaben ohne den Nachtrag bei Erwerb bereits abgelaufen wäre und das Volumen der Anleihe durch Nachträge gegenüber dem ursprünglichen Prospekt vervierfacht wird, die Prospektverantwortlichen in einem Zeitraum ab sechs Monaten nach Veröffentlichung des jeweiligen Nachtrags so zu behandeln, als wäre der Vertrieb innerhalb der Sechs-Monats-Frist des § 44 BörsG a.F. erfolgt (so im Ergebnis auch Heidelbach, a.a.O., Rn. 22 zu § 13 VerkProspG, der bei Umgehungsfällen die Verlängerung des Haftungszeitraums annimmt, und wohl auch OLG Hamm, Urt. v. 07.11.2011, 8 U 51/11, Ziffer I.1 zitiert nach beck-online).

    49, ablehnend für den Gründungsgesellschafter: OLG Hamm, Urt. v. 07.11.2011, 8 U 51/11, Ziffer III.1 am Ende, zitiert nach beck-online; vgl. zum unscharfen Begriff des Anbieters auch Pankoke, a.a.O., Rn, 8 zu § 13a VerkProspG und Ritz/Zeising, a.a.O., Rn.199 ff. zu § 2 WpPG).

  • BGH, 20.12.2011 - VI ZR 309/10

    Haftung aus Schutzgesetzverletzung durch Kapitalanlagebetrug bzw. sittenwidriger

    Auszug aus OLG Dresden, 23.12.2013 - 8 U 999/12
    Im Fall des bedingten Vorsatzes muss der Handelnde die relevanten Umstände, jedenfalls die Möglichkeit, billigend in Kauf genommen haben, wobei es nicht genügt, wenn die relevanten Tatumstände objektiv erkennbar waren und der Handelnde sie hätte erkennen können oder erkennen müssen, da dies lediglich einen Fahrlässigkeitsvorwurf rechtfertigt (BGH, Urt. v. 20.12.2011, VI ZR 309/10).

    Vielmehr ist immer eine umfassende Würdigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls erforderlich (BGH, Urt. v. 20.12.2011, VI ZR 309/10).

  • BGH, 21.02.2013 - III ZR 139/12

    Haftung des Wirtschaftsprüfers bei Kapitalanlageverlusten: Vertrauen des Anlegers

    Auszug aus OLG Dresden, 23.12.2013 - 8 U 999/12
    In diesem Fall wäre es nach Ansicht des Senates nahe liegend, jedenfalls in Verfahren, auf die das bis zum 30.06.2005 geltende gesetzliche Prospekthaftungsrecht Anwendung findet, ergänzend auch die Grundsätze der bürgerlich-rechtlichen Prospekthaftung im engeren Sinn zur Anwendung zu bringen; und zwar ohne analoge Anwendung der Sechs-Monats-Frist des § 44 BörsG (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 21.02.2013, III ZR 139/12, Rn. 13 m.w. Nennungen zum Diskussionstand).

    Diese auf Tatsachenerfahrung beruhende Vermutung gilt für vertragliche Prospekthaftung und für deliktische Schadensersatzansprüche wegen falscher Prospektangaben gleichermaßen (BGH, Urt. v. 21.02.2013, III ZR 139/12).

  • BGH, 18.09.2012 - XI ZR 344/11

    Zur Haftung für fehlerhaften Prospekt aus § 13 VerkProspG aF

    Auszug aus OLG Dresden, 23.12.2013 - 8 U 999/12
    Dabei ist auf die Kenntnis und Erfahrung eines durchschnittlichen Anlegers abzustellen, der als Adressat des Prospektes in Betracht kommt; dies ist dann, wenn sich der Emittent - wie hier - ersichtlich an unkundiges und börsenunerfahrenes Publikum richtet, der nach Fähigkeiten und Möglichkeiten durchschnittliche Kleinanleger, der sich allein anhand der Prospektangaben über die Kapitalanlage informiert und über keinerlei Spezialkenntnisse verfügt (BGH, Urt. v. 18.09.2012, XI ZR 344/11, Rz. 25, zu einer mehrjährigen Inhaberschuldverschreibung der WBG im Anwendungsbereich von § 7 Abs. 1 und § 8g VerkProspG in der vor dem 01.07.2005 geltenden Fassung).

    Die insoweit darlegungs- und beweisbelasteten Beklagten (vgl. § 45 Abs. 2 Nr. 1 BörsG a.F.; BGH, Urteil vom 18.09.2012, XI ZR 344/11, Rn. 42) haben bereits keinen Beweis dafür angeboten, dass der Kläger zu 2) die IHS ohne Kenntnis des Prospektes und unabhängig von den Prospektfehlern erworben hätte.

  • OLG Dresden, 30.06.2011 - 8 U 1603/08
    Auszug aus OLG Dresden, 23.12.2013 - 8 U 999/12
    Dort wird eine positive Entwicklung prognostiziert; die gravierenden Risiken werden im Lagebericht nicht im Ansatz kenntlich gemacht, sondern kaschiert (vgl. Senatsurteil vom 30.06.2011, Az.: 8 U 1603/08).
  • BGH, 13.10.1992 - XI ZR 30/92

    Aufklärungspflichten des Vermittlers von Stillhalteroptionsgeschäften

    Auszug aus OLG Dresden, 23.12.2013 - 8 U 999/12
    Der Beklagte zu 2) hat der Klägerin wesentliche Tatsachen vorenthalten, deren Kenntnis diese erst in die Lage versetzt hätte, das ihr aufgebürdete Verlustrisiko richtig einzuschätzen; wer so einen eigenen Wissensvorsprung auf Kosten von Kleinanlegern ausnutzt, missbraucht auf grob anstößige Weise seinen Wissensvorsprung und handelt sittenwidrig (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 17.05.1982, II ZR 9/82, Rn. 16; so auch BGH, Urt. v. 19.09.1983, II ZR 218/82, WM 1983, 1235, Rn. 6; BGH Urt. v. 13.10.1992, XI ZR 30/92, NJW 1993, 257, Rn. 22ff.; Wagner in Münchener Kommentar, Rn. 83 zu § 826).
  • OLG Düsseldorf, 26.01.2007 - 16 U 85/06

    Bestehen der deliktsrechtlichen Prospekthaftungsanspruch" neben einem Anspruch

    Auszug aus OLG Dresden, 23.12.2013 - 8 U 999/12
    Bei einer Haftung wegen fehlerhafter oder unvollständiger Prospektangaben kann eine vorsätzlich sittenwidrige Schädigung insbesondere darin liegen, dass ein Anleger durch Prospektangaben arglistig getäuscht wird (BGH, Urt. v. 28.02.2005, II ZR 13/03; OLG Düsseldorf, Urt. v. 26.01.2007, 16 U 85/06).
  • BGH, 17.05.1982 - II ZR 9/82

    Haftung des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

    Auszug aus OLG Dresden, 23.12.2013 - 8 U 999/12
    Der Beklagte zu 2) hat der Klägerin wesentliche Tatsachen vorenthalten, deren Kenntnis diese erst in die Lage versetzt hätte, das ihr aufgebürdete Verlustrisiko richtig einzuschätzen; wer so einen eigenen Wissensvorsprung auf Kosten von Kleinanlegern ausnutzt, missbraucht auf grob anstößige Weise seinen Wissensvorsprung und handelt sittenwidrig (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 17.05.1982, II ZR 9/82, Rn. 16; so auch BGH, Urt. v. 19.09.1983, II ZR 218/82, WM 1983, 1235, Rn. 6; BGH Urt. v. 13.10.1992, XI ZR 30/92, NJW 1993, 257, Rn. 22ff.; Wagner in Münchener Kommentar, Rn. 83 zu § 826).
  • BGH, 07.12.2009 - II ZR 15/08

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen

    Auszug aus OLG Dresden, 23.12.2013 - 8 U 999/12
    3.2.2 Der Beklagte zu 2) ist Prospektverantwortlicher i.S.d. § 44 Abs. 1 BörsG i.V.m. § 13 VerkProsG a.F. Er gehört als Vorstand zum Management der WBG, welche den Prospekt erstellte (vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 07.12.2009, II ZR 15/08, Rn. 21 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 07.11.2011 - 8 U 72/11

    Dubai 1000 Hotel-Fonds: Anleger erhalten Schadensersatz

  • BGH, 20.11.2012 - VI ZR 268/11

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Persönliche Haftung des Geschäftsführers

  • OLG München, 31.03.2010 - 20 U 4194/09

    Haftung bei Kapitalanlagen: Sittenwidrige Schädigung von Kapitalanlegern durch

  • BGH, 28.02.2005 - II ZR 13/03

    Voraussetzungen einer Prospekthaftung wegen vorsätzlicher sittenwidriger

  • OLG Düsseldorf, 02.07.2009 - 6 U 49/08

    Anforderungen an die Risikoaufklärung im Rahmen einer Kapitalanlage durch den

  • BGH, 13.09.2004 - II ZR 276/02

    Begriff des Repräsentanten einer ausländischen Investmentgesellschaft; Haftung

  • OLG Düsseldorf, 04.03.2010 - 6 U 49/09

    Rückforderung von Einlagen auf eine nicht zustande gekommene Kapitalerhöhung

  • BGH, 19.09.1983 - II ZR 248/82

    Zustandekommen und Bedeutung der sogenannten " Londoner Optionsprämie" -

  • BGH, 14.05.2013 - XI ZR 335/11

    Prospekthaftung: Haftung des Prospektveranlassers für unvollständige bzw.

  • OLG Frankfurt, 21.06.2011 - 5 U 103/10

    Verkaufsprospekthaftung: Notwendigkeit der Angabe eines Beherrschungs- und

  • BGH, 20.05.2008 - X ARZ 98/08

    Voraussetzungen einer Gerichtsstandsbestimmung im Streitgenossenprozess

  • OLG Dresden, 06.02.2014 - 8 U 954/11

    Ansprüche gegen eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wegen eines

    genehmigt und nicht unter Einhaltung der Form des § 9 Abs. 3 VerkProspG a.F. veröffentlicht worden ist, dazu führt, prospektrechtlich auf diesen Sachverhalt trotz § 18 Abs. 2 VerkProspG das vor dem 01.07.2005 geltende Recht anzuwenden (vgl. hierzu Senatsurteile vom 19.09.2013, 8 U 1667/12, vom 26.09.2013, 8 U 1510/12 und insbesondere 23.12.2013, 8 U 999/12, jeweils bezogen auf die IHS 21),.
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