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   OLG Dresden, 24.05.1993 - 2 U 273/93   

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https://dejure.org/1993,5684
OLG Dresden, 24.05.1993 - 2 U 273/93 (https://dejure.org/1993,5684)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24.05.1993 - 2 U 273/93 (https://dejure.org/1993,5684)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24. Mai 1993 - 2 U 273/93 (https://dejure.org/1993,5684)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 119, 138, 242
    Keine Anwendung der Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bei bewußter Übernahme des Altlastenrisikos durch den Grundstücksverkäufer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 11 Abs. 2; TreuhG § 11

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 12.06.1987 - V ZR 91/86

    Zulässiger Inhalt eines Erbbaurechts; Risiko der Bebaubarkeit

    Auszug aus OLG Dresden, 24.05.1993 - 2 U 273/93
    aa) Selbst wenn die hierfür notwendigen tatbestandlichen Voraussetzungen unterstellt werden, steht nämlich der von der Klägerin begehrten Feststellung der Nichtigkeit des Vertragsverhältnisses entgegen, daß ein Wegfall der Geschäftsgrundlage selbst bei einer vom Vertragspartner verweigerten Vertragsanpassung lediglich zu einem Rücktritts- oder Kündigungsrecht, nicht aber zur Nichtigkeit führt (vgl. BGH NJW 1969, 233 ; BGHZ 101, 143, 150 m.w.N.; BGH, Urteil vom 22. Januar 1993 - V ZR 165/91 -).
  • BGH, 29.01.1992 - XII ZR 124/90

    Kostenverteilung des Austauschs kontaminierten Erdreichs zwischen Pächter und

    Auszug aus OLG Dresden, 24.05.1993 - 2 U 273/93
    bb) Im übrigen wird ein Wegfall der Geschäftsgrundlage dadurch gehindert, daß die Klägerin das Risiko einer Kontaminierung düs Grundstücks bewußt in ihre Sphäre übernommen hat (vgl. BGHZ 74, 370, 374, st. Rspr.), wobei diese Risikoübernahme unter den vorliegenden Gegebenheiten auch nicht an den Vorstellungen der Klägerin über den mutmaßlichen Sanierungsaufwand seine Schranken findet (vgl. BGH NJW-RR 1992, 714 ).
  • BGH, 01.06.1979 - V ZR 80/77

    Risiko der Bebaubarkeit von Bauerwartungsland

    Auszug aus OLG Dresden, 24.05.1993 - 2 U 273/93
    bb) Im übrigen wird ein Wegfall der Geschäftsgrundlage dadurch gehindert, daß die Klägerin das Risiko einer Kontaminierung düs Grundstücks bewußt in ihre Sphäre übernommen hat (vgl. BGHZ 74, 370, 374, st. Rspr.), wobei diese Risikoübernahme unter den vorliegenden Gegebenheiten auch nicht an den Vorstellungen der Klägerin über den mutmaßlichen Sanierungsaufwand seine Schranken findet (vgl. BGH NJW-RR 1992, 714 ).
  • BGH, 09.10.1980 - VII ZR 332/79

    Ansprüche des Verkäufers bei Rückabwicklung eines Kaufvertrages und

    Auszug aus OLG Dresden, 24.05.1993 - 2 U 273/93
    Sollte die Klägerin hiermit sinngemäß vortragen wollen, daß die Verkäuferin unzutreffenden Vorstellungen über den tatsächlichen Umfang der Verseuchung des Grundstücks durch bituminöse Rückstände erlegen sei, wäre eine Anfechtung nach § 119 Abs. 2 BGB wegen des Vorrangs der Regelungen über die Sachmängelhaftung nach § 459 BGB i.V.m. den die gesetzlichen Regelungen modifizierenden Bestimmungen des Grundstückskaufvertrages ausgeschlosen (BGH NJW 1988, 2597 , BGHZ 78, 216 st. Rspr.).
  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 206/91

    Anwaltshaftung bei zweitem Versäumnisurteil - Darlegungslast bei

    Auszug aus OLG Dresden, 24.05.1993 - 2 U 273/93
    Insbesondere hätte sich ein solcher Irrtum auf die (zusicherungsfähige) tatsächliche Beschaffenheit der Kaufsache und nicht auf bloße wertbildende Faktoren bezogen (vgl. zur Abgrenzung zuletzt: BGH, Urteil vom 14. Januar 1993 - IX ZR 206/91).
  • BGH, 06.06.1986 - V ZR 67/85

    Wirksamkeit des Gewährleistungsausschlusses in Veräußerungsverträgen über

    Auszug aus OLG Dresden, 24.05.1993 - 2 U 273/93
    Dahinstehen kann deshalb, ob die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage vorliegend durch die Regelungen über das Gewährleistungsrecht verdrängt würden (vgl. BGHZ 98, 100, 103; st. Rspr.).
  • BGH, 22.01.1993 - V ZR 165/91

    Vorstellungen über Umfang der Löschungsbewilligung als Geschäftsgrundlage bei

    Auszug aus OLG Dresden, 24.05.1993 - 2 U 273/93
    aa) Selbst wenn die hierfür notwendigen tatbestandlichen Voraussetzungen unterstellt werden, steht nämlich der von der Klägerin begehrten Feststellung der Nichtigkeit des Vertragsverhältnisses entgegen, daß ein Wegfall der Geschäftsgrundlage selbst bei einer vom Vertragspartner verweigerten Vertragsanpassung lediglich zu einem Rücktritts- oder Kündigungsrecht, nicht aber zur Nichtigkeit führt (vgl. BGH NJW 1969, 233 ; BGHZ 101, 143, 150 m.w.N.; BGH, Urteil vom 22. Januar 1993 - V ZR 165/91 -).
  • BGH, 08.12.1992 - XI ZR 96/92

    Schuldbeitritt zu konstitutivem Schuldanerkenntnis

    Auszug aus OLG Dresden, 24.05.1993 - 2 U 273/93
    Die vorliegend bei einer Schuldübernahmevereinbarung zu beachtenden Formerfordernisse des § 313 BGB (vgl. Kanzleiter, in Münchener Kommentar, 2. Auflage, § 313 Rn 16; Soergel-Wolf, BGB , 12. Auflage, § 313 Rn 15; zur Abgrenzung: BGH ZIP 1993, 100 ) sind auch nicht durch die Mitwirkung der Klägerin an der mit anderen Vertragspartnern erfolgten Beurkundung der Umwandlungserklärung vom 02.11.1990 gewahrt.
  • BGH, 21.11.1968 - VII ZR 89/66

    Rechte der Vertragspartei bei unberechtigter Verweigerung einer Vertragsanpassung

    Auszug aus OLG Dresden, 24.05.1993 - 2 U 273/93
    aa) Selbst wenn die hierfür notwendigen tatbestandlichen Voraussetzungen unterstellt werden, steht nämlich der von der Klägerin begehrten Feststellung der Nichtigkeit des Vertragsverhältnisses entgegen, daß ein Wegfall der Geschäftsgrundlage selbst bei einer vom Vertragspartner verweigerten Vertragsanpassung lediglich zu einem Rücktritts- oder Kündigungsrecht, nicht aber zur Nichtigkeit führt (vgl. BGH NJW 1969, 233 ; BGHZ 101, 143, 150 m.w.N.; BGH, Urteil vom 22. Januar 1993 - V ZR 165/91 -).
  • BGH, 07.12.1989 - VII ZR 130/88

    Berufung auf fehlende Passivlegitimation im Mängelprozeß nach Vortäuschung einer

    Auszug aus OLG Dresden, 24.05.1993 - 2 U 273/93
    Dahinstehen kann deshalb, ob einer konkludenten Schuldübernahme nicht auch entgegenstünde, daß die Beteiligten aus deren damaliger Sicht keinen Anlaß hatten, hinsichtlich des vermeintlich wirksam zustandegekommenen, Grundstückskaufvertrags noch rechtsgeschäftliche Erklärungen abzugeben (vgl. zur Abgrenzung BGH NJW-RR 1990, 417, 418).
  • BGH, 03.07.1992 - V ZR 76/91

    Sittenwidrigkeit eines Grundstücksveräußerungsvertrags wegen Mißverhältnis

  • BGH, 08.06.1988 - VIII ZR 135/87

    Irrtum über die Urheberschaft eines Gemäldes; Beweislast bei Wandelung eines

  • BVerwG, 14.12.1990 - 7 B 134.90

    Verantwortlichkeit des Grundstückseigentümers für Altlasten

  • RG, 17.04.1931 - VII 334/30

    1. Inwieweit kann auch die Formnichtigkeit der Verträge von Zwischenpersonen nach

  • BGH, 07.05.1984 - II ZR 276/83

    Haftung der GmbH-Gesellschafter im Vorgründungsstadium; Aufgabe der

  • BGH, 07.10.1991 - II ZR 252/90

    Wirksamkeit eines in das amerikanische Luftfahrtregister eingetragenen

  • VG Leipzig, 20.08.1992 - I K 343/91
  • BGH, 09.03.1981 - II ZR 54/80

    Verpflichtung einer Vor-GmbH; Umfang der Versicherung über Einlageleistungen bei

  • BGH, 29.10.1992 - I ZR 264/90

    Namens- und firmenrechtsfähigkeit der Vor-GmbH - Verwechslungsgefahr bei

  • BGH, 26.10.1981 - II ZR 31/81

    Kaufvertrag, der vor Eintragung ins Handelsregister von einer Gesellschaft mit

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