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   OLG Dresden, 24.07.2017 - 20 WF 895/17   

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https://dejure.org/2017,26707
OLG Dresden, 24.07.2017 - 20 WF 895/17 (https://dejure.org/2017,26707)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24.07.2017 - 20 WF 895/17 (https://dejure.org/2017,26707)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24. Juli 2017 - 20 WF 895/17 (https://dejure.org/2017,26707)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe des Verfahrenswerts im Scheidungsverbundverfahren; Berücksichtigung der Verpflichtungen der Ehegatten für gemeinsame minderjährige Kinder

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe des Verfahrenswerts im Scheidungsverbundverfahren; Berücksichtigung der Verpflichtungen der Ehegatten für gemeinsame minderjährige Kinder

  • rechtsportal.de

    FamGKG § 43 Abs. 2
    Höhe des Verfahrenswerts im Scheidungsverbundverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Dresden, 29.07.2005 - 20 WF 99/05

    Streitwert in Ehesachen

    Auszug aus OLG Dresden, 24.07.2017 - 20 WF 895/17
    Die Entscheidung ist zwar verfahrensrechtlich nicht zu beanstanden, weil für Streitwertbeschwerden das Verbot der Schlechterstellung des Beschwerdeführers nicht gilt (allg. M., vgl. Senatsbeschluss vom 29.07.2005, 20 WF 99/05, FamRZ 2006, 1053).

    Der Senat hat sich dem allerdings schon aus methodischen Gründen nicht angeschlossen (siehe Beschluss vom 29.07.2005, FamRZ 2006, 1053), zumal die entsprechende Wertermittlung, wie gerade die vorliegende Beschwerdebegründung belegt, keineswegs regelmäßig einfacher wäre als eine Verkehrswertschätzung.

  • OLG Dresden, 09.03.2010 - 23 WF 1010/09

    Streitwert; Kindergeld; ALG II-Leistungen; Pauschale für unterhaltsberechtigte

    Auszug aus OLG Dresden, 24.07.2017 - 20 WF 895/17
    Wollte man dies anders sehen, hätte der mit der vorgenannten Abzugspauschale 2016 verbundene Entlastungseffekt für die Eltern nur bei (250,00 EUR - 190, 00 EUR =) 60, 00 EUR pro Kind gelegen; das würde der Unterhaltsbelastung der Eltern angesichts der Tatsache, dass der Barbedarf der Kinder nach der Kindergeldverrechnung gemäß § 1612b BGB im Jahre 2016 zusammen 644, 00 EUR monatlich betragen hätte, nicht ansatzweise gerecht (ebenso OLG Dresden, 23. Zivilsenat, Beschluss vom 09.03.2010, FamRZ 2010, 1939; 21. Zivilsenat, Beschluss vom 07.02.2008, 21 WF 1149/07; OLG Düsseldorf, FamRZ 2006, 807).
  • OLG Dresden, 08.08.2002 - 10 WF 321/02

    Ehesache; Streitwert; Grundvermögen; Hausgrundstück; Verkehrswert; Mietersparnis

    Auszug aus OLG Dresden, 24.07.2017 - 20 WF 895/17
    Denn soweit angenommen wird, bei den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Beteiligten sei auch die im Dreimonats-Zeitraum des § 43 FamGKG entstehende Mietersparnis durch das Bewohnen einer selbstgenutzten Immobilie einzubeziehen, geschieht dies anstelle der Berücksichtigung des Verkehrswerts dieser Immobilie, nicht jedoch zusätzlich, wie die Beschwerde meint (vgl. etwa OLG Dresden, 10. Zivilsenat, Beschluss vom 08.08.2002, MDR 2003, 535).
  • OLG Düsseldorf, 13.01.2006 - 3 WF 298/05

    Festsetzung des Streitwerts in Ehesachen nach § 48 Abs. 2 , Abs. 3 Satz 1 GKG

    Auszug aus OLG Dresden, 24.07.2017 - 20 WF 895/17
    Wollte man dies anders sehen, hätte der mit der vorgenannten Abzugspauschale 2016 verbundene Entlastungseffekt für die Eltern nur bei (250,00 EUR - 190, 00 EUR =) 60, 00 EUR pro Kind gelegen; das würde der Unterhaltsbelastung der Eltern angesichts der Tatsache, dass der Barbedarf der Kinder nach der Kindergeldverrechnung gemäß § 1612b BGB im Jahre 2016 zusammen 644, 00 EUR monatlich betragen hätte, nicht ansatzweise gerecht (ebenso OLG Dresden, 23. Zivilsenat, Beschluss vom 09.03.2010, FamRZ 2010, 1939; 21. Zivilsenat, Beschluss vom 07.02.2008, 21 WF 1149/07; OLG Düsseldorf, FamRZ 2006, 807).
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