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   OLG Dresden, 24.08.2017 - 4 W 737/17   

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https://dejure.org/2017,47339
OLG Dresden, 24.08.2017 - 4 W 737/17 (https://dejure.org/2017,47339)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24.08.2017 - 4 W 737/17 (https://dejure.org/2017,47339)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24. August 2017 - 4 W 737/17 (https://dejure.org/2017,47339)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für eine Unterlassungsklage wegen Äußerungen auf einer Internetseite

  • rabüro.de

    Zur örtlichen Zuständigkeit für einen Unterlassungsanspruch wegen Äußerungen auf einer Internetseite

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für eine Unterlassungsklage wegen Äußerungen auf einer Internetseite

  • rechtsportal.de

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für eine Unterlassungsklage wegen Äußerungen auf einer Internetseite

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Köln, 08.09.2015 - 15 U 48/15

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch einen Forenbeitrag im

    Auszug aus OLG Dresden, 24.08.2017 - 4 W 737/17
    Nicht mit unwahren Tatsachenbehauptungen verbundene Kritik muss sich der Betroffenen in der Regel auch dann gefallen lassen, wenn sie scharf formuliert ist (vgl. BGH, a.a.O; OLG Köln, Urteil vom 08.09.201, Az. 15 U 48/15, zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 28.11.2016 - 1 U 6/16

    Der fliegende Gerichtsstand bei Verletzungen des Persönlichkeitsrechts

    Auszug aus OLG Dresden, 24.08.2017 - 4 W 737/17
    Ob dieser Grundsatz gleichermaßen für Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet gilt oder hier ein darüber hinausgehender hinreichender Bezug zum Gerichtsbezirk hinzukommen muss und gegebenenfalls, nach welchen Kriterien dieser zu bestimmen sei, ist im Einzelnen streitig (vgl. im einzelnen OLG Jena, Urteil vom 7. November 2013, Az.: 1 U 511/13, juris Rn. 6; OLG Frankfurt, MMR 2012, 259, 260; OLG Schleswig, NJW-RR 2014, 442, 443; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 28. November 2016 - 1 U 6/16 -, Rn. 28, juris).
  • BGH, 16.12.2014 - VI ZR 39/14

    Unterlassungsanspruch wegen herabsetzender Äußerungen über ein Unternehmen:

    Auszug aus OLG Dresden, 24.08.2017 - 4 W 737/17
    Würde in einem solchen Fall das tatsächliche Element als ausschlaggebend angesehen, so könnte der grundrechtliche Schutz der Meinungsfreiheit wesentlich verkürzt werden (vgl. zu Vorstehendem nur BGH, Urteil vom 16.12.2014, Az. VI ZR 39/14, zitiert nach juris, m.w.N.).
  • OLG Jena, 07.11.2013 - 1 U 511/13

    Gerichtsstand bei Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet

    Auszug aus OLG Dresden, 24.08.2017 - 4 W 737/17
    Ob dieser Grundsatz gleichermaßen für Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet gilt oder hier ein darüber hinausgehender hinreichender Bezug zum Gerichtsbezirk hinzukommen muss und gegebenenfalls, nach welchen Kriterien dieser zu bestimmen sei, ist im Einzelnen streitig (vgl. im einzelnen OLG Jena, Urteil vom 7. November 2013, Az.: 1 U 511/13, juris Rn. 6; OLG Frankfurt, MMR 2012, 259, 260; OLG Schleswig, NJW-RR 2014, 442, 443; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 28. November 2016 - 1 U 6/16 -, Rn. 28, juris).
  • OLG Schleswig, 13.09.2013 - 2 AR 28/13

    Besonderer Gerichtsstand der unerlaubten Handlung: Erfolgsort bei

    Auszug aus OLG Dresden, 24.08.2017 - 4 W 737/17
    Ob dieser Grundsatz gleichermaßen für Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet gilt oder hier ein darüber hinausgehender hinreichender Bezug zum Gerichtsbezirk hinzukommen muss und gegebenenfalls, nach welchen Kriterien dieser zu bestimmen sei, ist im Einzelnen streitig (vgl. im einzelnen OLG Jena, Urteil vom 7. November 2013, Az.: 1 U 511/13, juris Rn. 6; OLG Frankfurt, MMR 2012, 259, 260; OLG Schleswig, NJW-RR 2014, 442, 443; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 28. November 2016 - 1 U 6/16 -, Rn. 28, juris).
  • BGH, 10.07.2013 - XII ZB 34/13

    Prozesskostenhilfebewilligung: Klärung zweifelhafter Rechtsfragen im

    Auszug aus OLG Dresden, 24.08.2017 - 4 W 737/17
    Dies ist vorliegend vor dem Hintergrund, dass im Prozesskostenhilfeverfahren die Sach- und Rechtslage nur summarisch geprüft wird und schwierigere Rechts- bzw. Abwägungsfragen regelmäßig dem Hauptverfahren vorbehalten bleiben sollen (vgl. BGH, NJW-RR 2014, 131; OLG Frankfurt, NJW 2005, 3726; Zöller, a.a.O.), nur hinsichtlich des Klageantrags zu 1 a) zu bejahen.
  • BGH, 08.03.2012 - I ZR 75/10

    OSCAR

    Auszug aus OLG Dresden, 24.08.2017 - 4 W 737/17
    Unter diesem Aspekt besteht nach überwiegender Auffassung gemäß § 32 ZPO ein fliegender Gerichtsstand für die Geltendmachung von Persönlichkeitsrechtsverletzungen in Presseerzeugnissen und Fernsehsendungen, der überall dort besteht, wo die Druckschrift verbreitet bzw. die Sendung ausgestrahlt wird (vgl. BGH, NJW-RR 2012, 943 Rn. 19; BGH, NJW 1977, 1590, 1591; Zöller/Vollkommer, ZPO, 31. Auflage, § 32 Rn. 17).
  • OLG Frankfurt, 07.02.2011 - 25 W 41/10

    Gerichtsstand bei Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch Verbreitung

    Auszug aus OLG Dresden, 24.08.2017 - 4 W 737/17
    Ob dieser Grundsatz gleichermaßen für Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet gilt oder hier ein darüber hinausgehender hinreichender Bezug zum Gerichtsbezirk hinzukommen muss und gegebenenfalls, nach welchen Kriterien dieser zu bestimmen sei, ist im Einzelnen streitig (vgl. im einzelnen OLG Jena, Urteil vom 7. November 2013, Az.: 1 U 511/13, juris Rn. 6; OLG Frankfurt, MMR 2012, 259, 260; OLG Schleswig, NJW-RR 2014, 442, 443; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 28. November 2016 - 1 U 6/16 -, Rn. 28, juris).
  • BGH, 03.05.1977 - VI ZR 24/75

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Behauptungen in einem Zeitungsartikel

    Auszug aus OLG Dresden, 24.08.2017 - 4 W 737/17
    Unter diesem Aspekt besteht nach überwiegender Auffassung gemäß § 32 ZPO ein fliegender Gerichtsstand für die Geltendmachung von Persönlichkeitsrechtsverletzungen in Presseerzeugnissen und Fernsehsendungen, der überall dort besteht, wo die Druckschrift verbreitet bzw. die Sendung ausgestrahlt wird (vgl. BGH, NJW-RR 2012, 943 Rn. 19; BGH, NJW 1977, 1590, 1591; Zöller/Vollkommer, ZPO, 31. Auflage, § 32 Rn. 17).
  • OLG Frankfurt, 25.10.2005 - 15 W 72/05

    Prozesskostenhilfe: Anforderungen an die tatsächlichen und rechtlichen

    Auszug aus OLG Dresden, 24.08.2017 - 4 W 737/17
    Dies ist vorliegend vor dem Hintergrund, dass im Prozesskostenhilfeverfahren die Sach- und Rechtslage nur summarisch geprüft wird und schwierigere Rechts- bzw. Abwägungsfragen regelmäßig dem Hauptverfahren vorbehalten bleiben sollen (vgl. BGH, NJW-RR 2014, 131; OLG Frankfurt, NJW 2005, 3726; Zöller, a.a.O.), nur hinsichtlich des Klageantrags zu 1 a) zu bejahen.
  • LG Koblenz, 14.01.2021 - 9 O 80/20

    Wikipedia-Aktivist muss wegen Rufmords Schmerzensgeld zahlen

    Bei einer behaupteten Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch eine Internet-Veröffentlichung ist dabei regelmäßig, und so auch hier, der Erfolgsort (auch) am Wohnort des Klägers gegeben (vgl. hierzu etwa BGH, Urteil vom 02.03.2010 - VI ZR 23/09 -, BGHZ 184, 313-323, Rn. 8; LG Tübingen, Urteil vom 18.07.2012 - 7 O 525/10 -, Rn. 16, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 24.08.2017 - 4 W 737/17 -, Rn. 6, juris).
  • OLG Dresden, 01.06.2018 - 4 U 217/18

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Unterlassung einer kerngleichen

    Auch die Wertung eines Geschehens und dessen laienhafte Einordnung als strafbares Handeln steht einem Verständnis als Meinungsäußerung nicht entgegen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Oktober 2016 - I-16 W 63/16 -, Rn. 46, juris; Senat, Beschluss vom 16. Januar 2018 - 4 W 1066/17 -, juris; Beschluss vom 24. August 2017 - 4 W 737/17 -, juris).
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