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OLG Dresden, 24.09.1998 - 7 U 1596/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Errichtung eines gegenseitigen Ehegattentestaments; Anwendung des Bürgerlichen Gesetzbuches bei Versterben des Erblassers nach Wirksamwerden des Beitritts; Entziehung des Pflichtteilsanspruches wegen eines ehrlosen und unsittlichen Lebenswandels; Genügende Bestimmtheit ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EGBG Art. 235 § 1; BGB § 2333
Maßgebliches Recht für Erbfälle nach dem 3.10.1990 im Beitrittsgebiet - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dresden, 23.04.1998 - 13 O 6982/97
- OLG Dresden, 24.09.1998 - 7 U 1596/98
Papierfundstellen
- FamRZ 2000, 856 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.02.1985 - IVa ZR 136/83
Umfang des Formzwangs bei Pflichtteilsentziehung
Auszug aus OLG Dresden, 24.09.1998 - 7 U 1596/98
Voraussetzung ist allerdings, dass der Grund in der Verfügung jedenfalls in seinem "Sachverhaltskern" angegeben wird ( BGB NJW 85, 1554 ff.).
- OLG Nürnberg, 08.05.2012 - 12 U 2016/11
Pflichtteilsrecht: Entziehungsgrund der Begehung schwerer Straftaten und der …
41 b) Es erscheint zwar naheliegend, die vom Kläger begangenen Straftaten und verbüßten Haftstrafen als Entziehungsgrund i.S.d. § 2333 Nr. 5 BGB a.F. ("ehrloser und unsittlicher Lebenswandel") bzw. als Entziehungsgrund i.S.d. § 2333 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 BGB n.F. ("Unzumutbarkeit der Teilhabe des Abkömmlings am Nachlass wegen rechtskräftiger Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung wegen einer vorsätzlichen Straftat") zu qualifizieren (wobei der Senat offen lässt, ob diese Umstände entsprechend § 2336 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 BGB n.F. hinreichend konkret in der letztwilligen Verfügung des Erblassers angegeben waren; vgl. insoweit OLG Dresden ZEV 1999, 274; OLG Hamm NJW-RR 2007, 1235;… Lange in: MünchKomm-BGB, 5. Aufl. § 2336 Rn. 8ff.). - OLG Karlsruhe, 08.02.2023 - 11 W 94/21
Pflichtteilsentziehung bei Verzeihung
Schließlich sei mit der Vollmachtserteilung auch eine Verzeihung erfolgt (unter Hinweis auf OLG Dresden, 24.09.1998 - 7 U 1596/98: Verzeihung bei Wiederaufnahme in den elterlichen Betrieb).