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   OLG Dresden, 25.01.2010 - 3 W 246/09   

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https://dejure.org/2010,6864
OLG Dresden, 25.01.2010 - 3 W 246/09 (https://dejure.org/2010,6864)
OLG Dresden, Entscheidung vom 25.01.2010 - 3 W 246/09 (https://dejure.org/2010,6864)
OLG Dresden, Entscheidung vom 25. Januar 2010 - 3 W 246/09 (https://dejure.org/2010,6864)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    §§ 901 Satz 1, 892 Abs. 1 Satz 1 BGB; § 8 Abs. 1 GBBerG

  • Justiz Sachsen

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  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 892 Abs. 1 S. 1, 901 S. 1; GBO §§ 46, 53, 78
    Kein gutgläubig lastenfreier Erwerb eines Miteigentumsanteils am belastetem Grundstück, wenn Grunddienstbarkeit versehentlich gelöscht wurde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für den Untergang einer versehentlich gelöschten Grunddienstbarkeit bei gutgläubigem Erwerb eines Miteigentumsanteils; Möglichkeit des Erlöschens einer Grunddienstbarkeit durch "Buchversitzung" gem. § 901 S. 1 BGB

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB §§ 892 Abs. 1 Satz 1, 901 Satz 1; GBBerG § 8 Abs. 1
    Gutgläubiger lastenfreier Erwerb von Miteigentumsanteilen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 894; BGB § 901 Abs. 2; GBBerG § 8 Abs. 1
    Untergang einer versehentlich gelöschten Grunddienstbarkeit bei Erwerb eines Miteigentumsanteils; Erlöschen einer Grunddienstbarkeit durch "Buchversitzung"

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 28.03.2003 - V ZR 271/02

    Erlöschen nicht eingetragener Rechte an Grundstücken

    Auszug aus OLG Dresden, 25.01.2010 - 3 W 246/09
    Ebensowenig ist die Grunddienstbarkeit anschließend gemäß § 8 Abs. 1 GBBerG mit Ablauf des 31.12.2000 untergegangen (vgl. hierzu BGH WM 2003, 1911 unter II 2 und 2004, 894 unter II 5; ferner OLG Jena OLGR 2009, 398).

    Mit den sonstigen Rechten sind unter anderem landesrechtliche Grunddienstbarkeiten aus der Zeit vor Inkrafttreten des BGB gemeint, die bei ihrer Begründung nicht eintragungspflichtig waren und auch nach Inkrafttreten des BGB - vorbehaltlich einer nach Art. 187 Abs. 2 S. 1 EGBGB möglichen abweichenden Regelung des jeweiligen Landesgesetzgebers - zur Erhaltung der Wirksamkeit gegenüber dem öffentlichen Glauben des Grundbuchs nicht der Eintragung bedurften, Art. 187 Abs. 1 S. 1 EGBGB (vgl. BGH WM 2003, 1911).

  • BGH, 13.12.2000 - IV ZR 239/99

    Beeinträchtigung des Grundeigentums durch Grundschuldbestellung durch

    Auszug aus OLG Dresden, 25.01.2010 - 3 W 246/09
    Ein solches liegt nicht vor, wenn Veräußerer und Erwerber rechtlich oder wirtschaftlich identisch sind, wie es bei der Übertragung von Gesamthandsvermögen auf einen oder mehrere Gesamthänder (BGHZ 30, 255, 256), insbesondere im Rahmen der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft (BGH NJW 2001, 1069), der Fall ist.
  • BGH, 29.11.1961 - V ZR 181/60

    Notwendige Streitgenossenschaft

    Auszug aus OLG Dresden, 25.01.2010 - 3 W 246/09
    Höchstrichterlich ist deshalb seit Langem geklärt, dass ideelle Miteigentumsbruchteile nicht mit einer Grunddienstbarkeit belastet sein oder werden können (BGHZ 36, 187; BGH WM 1984, 1030).
  • BGH, 29.06.2007 - V ZR 5/07

    Öffentlicher Glaube des Grundbuchs bei rechtsgeschäftlicher Übertragung eines

    Auszug aus OLG Dresden, 25.01.2010 - 3 W 246/09
    a) In der Person der Beteiligten zu 3, die hälftige Miteigentümerin (§ 1008 BGB) geworden ist, mangelt es bereits an einem nach § 892 Abs. 1 S. 1 BGB erforderlichen Erwerb "durch Rechtsgeschäft" im Sinne eines Verkehrsgeschäftes (dazu grundlegend zuletzt BGHZ 173, 71).
  • BGH, 13.07.1959 - V ZB 6/59

    Amtswiderspruch bei unrichtigem Grundbuch

    Auszug aus OLG Dresden, 25.01.2010 - 3 W 246/09
    Ein solches liegt nicht vor, wenn Veräußerer und Erwerber rechtlich oder wirtschaftlich identisch sind, wie es bei der Übertragung von Gesamthandsvermögen auf einen oder mehrere Gesamthänder (BGHZ 30, 255, 256), insbesondere im Rahmen der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft (BGH NJW 2001, 1069), der Fall ist.
  • BGH, 02.10.1981 - V ZR 126/80

    Wiederbestellungsanspruch hinsichtlich eines durch unentgeltlichen

    Auszug aus OLG Dresden, 25.01.2010 - 3 W 246/09
    Zwar kann der Erwerber eines Grundstücks, das mit einer im Grundbuch nicht ausgewiesenen Grunddienstbarkeit belastet ist, gemäß § 892 Abs. 1 S. 1 BGB gutgläubig lastenfreies Eigentum erwerben (vgl. nur BGHZ 81, 395).
  • OLG Hamm, 25.08.1980 - 15 W 237/79
    Auszug aus OLG Dresden, 25.01.2010 - 3 W 246/09
    Darauf, ob zu § 1018 Alt. 3 BGB ausnahmsweise anderes gelten kann, namentlich wenn die Grunddienstbarkeit in Gestalt eines Bergschädenminder-wertverzichts auf den Ausschluss einer geteilten Geldforderung gerichtet ist (so OLG Hamm OLGZ 1981, 53; ablehnend Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rn. 1117), kommt es nicht an.
  • OLG Brandenburg, 27.11.2008 - 5 U 165/07

    Grundbuchberichtigung: Anspruch auf Löschung einer nachträglich auf ein neu

    Auszug aus OLG Dresden, 25.01.2010 - 3 W 246/09
    Da die weitere Beschwerde an den zutreffenden, der allgemeinen Auffassung (vgl. zuletzt etwa OLG Brandenburg ZfIR 2009, 222, Volltext in juris, Tz 39 m.w.N.) entsprechenden Erwägungen des Beschwerdegerichts, mit denen dieses eine mit der Erstbeschwerde primär erstrebte Grundbuchberichtigung in Gestalt der Neueintragung der Grunddienstbarkeit abgelehnt hat, keine Kritik übt und zudem keinen konkreten Sachantrag enthält, geht der Senat von einer entsprechenden Beschränkung des Rechtsmittels aus.
  • OLG Celle, 29.10.2008 - 9 U 68/08
    Auszug aus OLG Dresden, 25.01.2010 - 3 W 246/09
    Ebensowenig ist die Grunddienstbarkeit anschließend gemäß § 8 Abs. 1 GBBerG mit Ablauf des 31.12.2000 untergegangen (vgl. hierzu BGH WM 2003, 1911 unter II 2 und 2004, 894 unter II 5; ferner OLG Jena OLGR 2009, 398).
  • BGH, 23.07.2015 - V ZB 1/14

    Öffentlicher Glaube des Grundbuchs: Erstreckung des gutgläubig lastenfreien

    (1) Nach einer Ansicht (OLG Dresden, ZfIR 2010, 545, 547; Staudinger/Gursky, BGB [2013], § 892 Rn. 224; ebenfalls dieser Auffassung zuneigend: OLG Rostock, FGPrax 2014, 205, 206), auf die sich die Rechtsbeschwerde stützt, geht der Schutz des guten Glaubens nach § 892 Abs. 1 BGB nicht über das erworbene Recht und die sich auf dieses beziehenden Eintragungen im Grundbuch hinaus.
  • OLG Koblenz, 26.01.2016 - 10 U 640/14

    Altrechtliche Dienstbarkeit: Kellerrecht nach französisch-rheinischem Recht;

    Die Verjährung dieses Anspruchs beginnt erst, wenn der Eigentümer der Dienstbarkeit zuwider handelt oder den Berechtigten an der Nutzung hindert, OLG Dresden, Beschluss vom 25. Januar 2010, 3 W 246/09, ZfIR 2010, 545 (zitiert nach Beck-Online), Rz. 54; Staudinger-Gursky, Neubearbeitung 2013, § 901, Rz. 10. Eine solche Zuwiderhandlung gegen den Anspruch aus der Dienstbarkeit machen die Kläger nicht geltend.
  • OLG Brandenburg, 28.06.2012 - 5 U 151/09

    Zwangsversteigerung: Eigentumserwerb an schuldnerfremdem Eigentum durch die

    Auf guten oder bösen Glauben des Erwerbers kommt es hierbei nicht an (RG bei Gruchot 54, 398, 400; OLG Dresden, ZfIR 2010, 545, juris Rn. 30; Stöber, a. a. O., § 90 Rn. 2.1).
  • OLG Jena, 02.02.2012 - 9 W 390/11

    Wohnungsgrundbuchverfahren: Gutgläubiger lastenfreier Erwerb eines mit einer

    b) Dem gutgläubigen lastenfreien Erwerb des Miteigentumsanteils durch die Beteiligten zu 2 und 3 steht der Umstand nicht entgegen, dass nach der soweit ersichtlich einhelligen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, die der Senat teilt, ideelle Miteigentumsanteile nicht isoliert mit Grunddienstbarkeiten (§ 1018 BGB) bzw. beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten (1090 BGB) belastet werden können (BGHZ 36, 187 ff.; BGH NJW 1984, 2210; OLG Dresden, Beschluss vom 25.01.2010, 3 W 246/09; Palandt/Bassenge, BGB, 71. Aufl., § 1018 Rn. 2 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 18.11.2013 - 5 W 68/13

    Öffentlicher Glaube des Grundbuchs: Möglichkeit des gutgläubigen lastenfreien

    Er meint, ein gutgläubiger Wegerwerb der kraft Gesetzes entstandenen beschränkten persönlichen Dienstbarkeit und ein Erlöschen der Dienstbarkeit lägen nach der herrschenden obergerichtlichen Rechtsprechung nicht vor und bezieht sich insoweit auf eine Entscheidung des OLG Dresden (Beschluss v. 25.01.2010, 3 W 246/09; Rpfleger 2012, 517).
  • OLG Rostock, 02.06.2014 - 3 W 24/13

    Grundbuchsache: Mitwirkung des Grundbuchsamtes bei gutgläubigem Erwerb trotz

    Nach Auffassung des Thüringer Oberlandesgerichts (Beschl. v. 02.02.2012 - 9 W 390/11 -, FGPrax 2012, 55) führt das Erlöschen der Dienstbarkeit an dem Miteigentumsanteil aufgrund gutgläubigen lastenfreien Erwerbs auch zum Erlöschen der Dienstbarkeit insgesamt, während das OLG Dresden (Beschl. v. 25.01.2010 - 3 W 246/09 - ZfIR 2010, 545) davon ausgeht, dass eine nicht eingetragene Grunddienstbarkeit aufgrund guten Glaubens des bloßen Bruchteilserwerbers nicht untergehen kann, mit der Folge, dass der Berechtigte seiner Grunddienstbarkeit insgesamt nicht verlustig wird.
  • OLG Brandenburg, 08.04.2014 - 5 W 27/14

    Grundbuchverfahren: Gutgläubig lastenfreier Erwerb von Miteigentumsanteilen

    Soweit hieraus abgeleitet wird, der lastenfreie gutgläubige Erwerb derartiger ideeller Miteigentumsanteile sei in Bezug auf nicht eingetragene Belastungen, deren Bestellung nur an dem Gesamtgrundstück möglich ist, von vornherein ausgeschlossen (OLG Dresden, ZfIR 2010, 545, juris Rn. 25 ff., mit abl. Anm. Heggen, ZfIR 2010, 550 ff.), vermag der Senat sich dem nicht anzuschließen.
  • OLG Naumburg, 10.01.2020 - 12 Wx 15/19

    Grundbuchsache: Zulässigkeit der Eintragung eines Mitbenutzungsrechts nach

    Andernfalls hatte der Eigentümer des herrschenden Grundstücks nämlich keinen Anlass, gegen den Eigentümer des auf unbestimmte Zeit dienenden Grundstücks vorzugehen (z. B. OLG Dresden, ZfIR 2010, 545).
  • OLG Brandenburg, 06.01.2014 - 5 W 83/13

    Grundbuchverfahren: Gutgläubiger lastenfreier Erwerb eines Miteigentumsanteils

    Soweit hieraus abgeleitet wird, der lastenfreie gutgläubige Erwerb derartiger ideeller Miteigentumsanteile sei in Bezug auf nicht eingetragene Belastungen, deren Bestellung nur an dem Gesamtgrundstück möglich ist, von vornherein ausgeschlossen (OLG Dresden, ZfIR 2010, 545, juris Rn. 25 ff., mit abl. Anm. Heggen, ZfIR 2010, 550 ff.), vermag der Senat sich dem nicht anzuschließen.
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