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   OLG Dresden, 25.01.2011 - 5 U 1058/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5242
OLG Dresden, 25.01.2011 - 5 U 1058/10 (https://dejure.org/2011,5242)
OLG Dresden, Entscheidung vom 25.01.2011 - 5 U 1058/10 (https://dejure.org/2011,5242)
OLG Dresden, Entscheidung vom 25. Januar 2011 - 5 U 1058/10 (https://dejure.org/2011,5242)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    § 312 Abs. 2 Satz 3 BGB

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der Haustürsituation i.S. von§ 312 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGB; Beginn der Widerrufsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 312 Abs. 2 S. 3
    Begriff der Haustürsituation i.S. von § 312 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGB; Beginn der Widerrufsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Auszüge)

    §§ 312 Abs. 2 S. 3, 355 BGB
    Fehlerhafte Widerrufsbelehrung führt nicht notwendigerweise zu einer Verlängerung der Widerrufsfrist / Zur Pflicht gegenseitiger Erstattung

  • damm-legal.de (Auszüge)

    §§ 312 Abs. 2 S. 3, 355 BGB
    Widerrufsbelehrung ist wegen der Formulierung "Der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt einen Tag, nachdem ich diese Widerrufsbelehrung erhalten habe.” NICHT unwirksam

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 921
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Krefeld, 17.08.2017 - 1 S 40/17

    Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren bei einer Klage auf Rückforderung

    Insbesondere bedarf es keiner Überlegungen dahin, ob bereits die abstrakte (entfernte) Möglichkeit einer Sachübersendung vor Ablauf der Widerrufsfrist genügt, um eine Pflicht zur Belehrung über die Rücksendungsvariante auszulösen, und ob es in diesem Zusammenhang auf die Wirksamkeit der Klausel über die Einrichtungsgebühr und die anfängliche Verrechnung der monatlichen Sparraten ankommen könnte (vgl. aber [zu § 312 Abs. 2 S. 3 BGB in der Fassung vom 29.07.2009] OLG Dresden, Urt. v. 25.01.2011 - 5 U 1058/10, juris [gewöhnlicher Ablauf entscheidend]; s. auch BGH, Urt. 02.02.2011 - VIII ZR 103/10, juris [maßgeblich, ob tatsächlich ausgeschlossen nach Vertragsgestaltung]).
  • OLG Bremen, 29.02.2012 - 1 U 66/11

    Inhaltskontrolle des Gesellschaftsvertrages eines geschlossenen Immobilienfonds;

    Die Darlegungslast für eine "Bestellung", die die Ausnahme vom Eingreifen des gesetzlichen Widerrufsrechts darstellt, hat der Unternehmer (BGH, aaO, Tz. 14; OLG Dresden, Urteil vom 25.01.2011, Az.: 5 U 1058/10, Bl. 172, 176 d.A.).

    Ob diese Anforderungen auch in jenen Fällen zu stellen sind, in denen die Widerrufsfolgen tatsächlich nicht eintreten können (dagegen etwa OLG Dresden, Urteil vom 25.01.2011, Az.: 5 U 1058/10; KG, Hinweis v. 21.06.2010, 14 U 75/10; OLG München, Hinweisbeschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO vom 01.07.2010, 27 U 322/10; vgl. auch BGH, NJW-RR 2011, 785), kann hier dahinstehen.

  • LG Aachen, 17.10.2011 - 5 S 72/11

    Anforderungen an die Gestaltung allgemeiner Geschäftsbedingungen in einem

    Hierzu hat das Oberlandesgericht Dresden in seinem Urteil vom 25.01.2011 (NJW-RR 2011, 921 ff.) wie folgt ausgeführt: "(...) Zwar muss die Widerrufsbelehrung nach § 312 Abs. 2 BGB 2006 auf die Rechtsfolgen des § 357 Abs. 1 und 3 BGB 2006 hinweisen.
  • LG Dortmund, 09.10.2015 - 3 O 413/14

    Anspruch auf Rückabwicklung eines Darlehensvertrags nach Widerruf des

    Vielmehr entspricht diese Formulierung der gesetzlichen Regelung des § 187 BGB (OLG Dresden, 5 U 1058/10; OLG Celle, a.a.O.).
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