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   OLG Dresden, 25.03.1999 - 7 U 3689/98   

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https://dejure.org/1999,4094
OLG Dresden, 25.03.1999 - 7 U 3689/98 (https://dejure.org/1999,4094)
OLG Dresden, Entscheidung vom 25.03.1999 - 7 U 3689/98 (https://dejure.org/1999,4094)
OLG Dresden, Entscheidung vom 25. März 1999 - 7 U 3689/98 (https://dejure.org/1999,4094)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2325, 2314, 2303; EGBGB Art. 235
    Berechnung eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs bei Schenkungen zu

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auskunftspflicht des Erben; "erbrechtliche Verhältnisse" ; Grundsatz des Vertrauensschutzes ; Berücksichtigung einer Schenkung bei der Berechnung eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs ; Beweislast für Schenkungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2303 § 2314 § 2325; EGBGB Art. 235
    Pflichtteilsergänzung bei Schenkung zu Zeiten der ehemaligen DDR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3345
  • DNotZ 1999, 826
  • NJ 1999, 432
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.12.1988 - IVa ZR 290/87

    Auskunftsanspruch eines Miterben

    Auszug aus OLG Dresden, 25.03.1999 - 7 U 3689/98
    Ein solcher Anspruch bestünde noch nicht einmal zwischen Miterben (Palandt/Edenhofer, § 20238 BGB Rn. 13; BGH, JR 1990, 16).
  • BGH, 25.06.1997 - IV ZR 233/96

    Schutzzweck des Pflichtteilsergänzungsanspruchs

    Auszug aus OLG Dresden, 25.03.1999 - 7 U 3689/98
    Die Entscheidung vom 25.6.1997 (NJW 1997, 2676) betrifft eine andere Fallkonstellation.
  • RG, 09.02.1903 - IV 328/02

    Schenkung zum Nachteil Pflichtteilsberechtigter.

    Auszug aus OLG Dresden, 25.03.1999 - 7 U 3689/98
    Das RG stellte sich insoweit auf einen klaren formalen Standpunkt (RGZ 54, 241, bestätigt in RGZ ;8, 124).
  • OLG Dresden, 29.09.2009 - 3 U 1341/09

    Pflichtteilsansprüche eines nichtehelichen Abkömmlings eines zu Zeiten der

    Für eheliche Abkömmlinge eines wie hier nach dem 02.10.1990 und vor dem 01.04.1998 verstorbenen Erblassers aus der ehemaligen DDR steht außer Frage, dass deren Pflichtteilsberechtigung - gemäß Art. 230 EGBGB und im Umkehrschluss aus Art. 235 § 1 Abs. 1 EGBGB, der für alle erbrechtlichen Verhältnisse das bisherige Recht für maßgebend erklärt, wenn der Erblasser vor dem Wirksamwerden des Beitritts gestorben ist (vgl. zum Umkehrschluss OLG Dresden NJW 1999, 3345) - allein nach den Vorschriften des BGB zu beurteilen ist.
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