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   OLG Dresden, 25.10.2016 - 4 U 453/16   

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https://dejure.org/2016,48930
OLG Dresden, 25.10.2016 - 4 U 453/16 (https://dejure.org/2016,48930)
OLG Dresden, Entscheidung vom 25.10.2016 - 4 U 453/16 (https://dejure.org/2016,48930)
OLG Dresden, Entscheidung vom 25. Oktober 2016 - 4 U 453/16 (https://dejure.org/2016,48930)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Justiz Sachsen

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  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 242, 433, 434 Abs. 1, 441, 444
    Gewährleistungsrechte des Käufers eines Hotelbetriebs bei fehlender Baugenehmigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechte des Käufers eines ungenehmigten Hotelbetriebes

  • RA Kotz

    Gewährleistungsanspruch - Hotelgrundstück bei fehlender Bau- bzw. Betriebsgenehmigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechte des Käufers eines ungenehmigten Hotelbetriebes

  • rechtsportal.de

    Rechte des Käufers eines ungenehmigten Hotelbetriebes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Trotz fehlender Baugenehmigung: Keine Minderung bei behördlicher Duldung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fehlende Baugenehmigung für verkaufte Hotelanlage als Sachmangel

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Kaufpreisminderung bei lediglich geduldeter Nutzung (IMR 2017, 161)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 06.11.2015 - V ZR 78/14

    Erwerb eines Hausgrundstücks: Beschaffenheitsvereinbarung außerhalb des

    Auszug aus OLG Dresden, 25.10.2016 - 4 U 453/16
    Dies wäre aber erforderlich, denn eine Beschreibung von Eigenschaften eines Grundstückes durch den Verkäufer vor Vertragsschluss, die in der notariellen Urkunde keinen Niederschlag findet, führt in aller Regel nicht zu einer Beschaffenheitsvereinbarung nach § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB (so BGH, Urteil vom 06.11.2015 - V ZR 78/14, Rn. 15, vgl. auch BGH, Urteil vom 22.04.2016 - V ZR 23/15).

    Dazu gehören auch Angaben in einem Exposé (vgl. BGH, Urteil vom 06.11.2015 - V ZR 78/14; Urteil vom 16.03.2012 - V ZR 18/11).

    Ein arglistiges Verhalten des Verkäufers setzt die Kenntnis der Tatsachen voraus, aus denen sich die Unrichtigkeit seiner Angaben ergibt (so BGH, Urteil vom 06.11.2015 - V ZR 78/14).

    Es liegt daher keine vereinbarte Beschaffenheit i.S.v. § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB vor (vgl. BGH Urteil vom 06.11.2015 - V ZR 78/14).

    Insoweit handelt es sich wegen der öffentlichen Äußerung des Maklers um eine Sollbeschaffenheit gemäß § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 06.11.2015 - V ZR 78/14; Urteil BGH vom 16.03.2012 - V ZR 18/11).

    Die Auslegungsregel, nach der sich ein zwischen den Parteien vereinbarter allgemeiner Ausschluss der Haftung für Sachmängel nicht auf eine von den Parteien nach § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB vertraglich vereinbarte Beschaffenheit erstreckt, gilt auch, wenn eine bestimmte Beschaffenheit der Kaufsache nicht ausdrücklich, sondern "nur" konkludent vereinbart worden ist (so BGH, Urteil vom 06.11.2015 - V ZR 78/14).

  • BGH, 16.03.2012 - V ZR 18/11

    Haftungsausschluss beim Grundstückskauf: Arglistiges Verschweigen eines Mangels

    Auszug aus OLG Dresden, 25.10.2016 - 4 U 453/16
    Zur Sollbeschaffenheit der Kaufsache können nach § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB Eigenschaften gehören, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers oder der von ihm beauftragten Gehilfen erwarten darf (vgl. BGH, Urteil vom 16.03.2012 - V ZR 18/11).

    Dazu gehören auch Angaben in einem Exposé (vgl. BGH, Urteil vom 06.11.2015 - V ZR 78/14; Urteil vom 16.03.2012 - V ZR 18/11).

    Insoweit handelt es sich wegen der öffentlichen Äußerung des Maklers um eine Sollbeschaffenheit gemäß § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 06.11.2015 - V ZR 78/14; Urteil BGH vom 16.03.2012 - V ZR 18/11).

    Bei einem Verkauf eines Gebäudegrundstückes besteht die Pflicht nur zur Offenbarung verborgener Mängel oder von Umständen, die nach der Erfahrung auf die Entstehung und Entwicklung bestimmter Mängel schließen lassen, wenn es sich um Umstände handelt, die für den Entschluss des Käufers von Bedeutung sind, insbesondere die beabsichtigte Nutzung erheblich zu mindern geeignet sind (so BGH, Urteil vom 16.03.2012 - V ZR 18/11).

  • BGH, 22.04.2016 - V ZR 23/15

    Grundstückskaufvertrag: Umfang des vereinbarten Haftungsausschlusses für

    Auszug aus OLG Dresden, 25.10.2016 - 4 U 453/16
    Dies wäre aber erforderlich, denn eine Beschreibung von Eigenschaften eines Grundstückes durch den Verkäufer vor Vertragsschluss, die in der notariellen Urkunde keinen Niederschlag findet, führt in aller Regel nicht zu einer Beschaffenheitsvereinbarung nach § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB (so BGH, Urteil vom 06.11.2015 - V ZR 78/14, Rn. 15, vgl. auch BGH, Urteil vom 22.04.2016 - V ZR 23/15).

    Ein arglistiges Verschweigen ist danach nur gegeben, wenn der Verkäufer den Mangel kennt oder ihn zumindest für möglich hält und zugleich weiß oder doch damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Käufer den Mangel nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (BGH, Urteil vom 22.04.2016 - V ZR 23/15).

    Arglist setzt zumindest Eventualvorsatz voraus; leichtfertige oder grob fahrlässige Unkenntnis dagegen genügt nicht (vgl. BGH, Urteil vom 22.04.2016 - V ZR 23/15).

  • BGH, 12.04.2013 - V ZR 266/11

    Gewährleistung beim Wohnungskauf: Fehlende Baugenehmigung als Sachmangel; Prüfung

    Auszug aus OLG Dresden, 25.10.2016 - 4 U 453/16
    Die fehlende Baugenehmigung stellt regelmäßig einen Sachmangel des veräußerten Wohnungseigentums dar (vgl. BGH, Urteil vom 12.04.2013 - V ZR 266/11).

    Auf die Genehmigungsbedürftigkeit kommt es nur dann dann nicht an, wenn die Behörde bereits bei Gefahrübergang (als dem auch bei Arglist nach § 434 Abs. 1 Satz 1 maßgeblichen Zeitpunkt) eine rechtsverbindliche Entscheidung dazu getroffen hat, ob der nach dem Kaufvertrag vorausgesetzten Nutzung öffentlich-rechtliche Hindernisse entgegenstehen (so BGH, Urteil vom 12.04.2013 - V ZR 266/11).

  • OLG Koblenz, 12.11.2014 - 1 W 517/14

    Nachbar verlangt Überbaubeseitigung: Bis wann haftet der Grundstücksverkäufer?

    Auszug aus OLG Dresden, 25.10.2016 - 4 U 453/16
    Ragt ein auf dem verkauften Grundstück stehendes Gebäude auf das Nachbargrundstück, liegt darin ein Rechtsmangel (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 14.06.2007 - 5 U 37/07 und Beschluss vom 12.11.2014 - 1 W 517/14; vgl. Matusche-Beckmann in Staudinger, Kommentar zum BGB, 2013, § 435 Rn. 23).

    Ein von einem verkauften Grundstück ausgehender Überbau auf ein Nachbargrundstück kann frühestens dann einen Rechtsmangel darstellen, wenn die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für eine entsprechende Inanspruchnahme auf Grund des Überbaus vorliegen (vgl. OLG Koblenz Beschluss vom 12.11.2014 - 1 W 517/14).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2013 - 7 E 1036/13

    Gewährung von Prozesskostenhilfe i.R.d. Bestandsschutzes von baulichen Anlagen

    Auszug aus OLG Dresden, 25.10.2016 - 4 U 453/16
    Der Bestandsschutz setzt voraus, dass die jeweils betroffene bauliche Anlage entweder formell legal errichtet wurde, oder aber im Zeitpunkt ihrer Errichtung bzw. später während eines nennenswerten Zeitraums materiell mit dem geltenden Baurecht insgesamt übereingestimmt hat (vgl. hierzu OVG Münster, Beschluss vom 11.11.2013 - 7 E 1036/13 - juris; vgl. BGH, Urteil vom 10.05.1990 - III ZR 84/89).
  • BGH, 27.05.2011 - V ZR 122/10

    Grundstückskaufvertrag: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von

    Auszug aus OLG Dresden, 25.10.2016 - 4 U 453/16
    Gedacht ist dabei aber stets an Schäden, die der Kläger zusätzlich zu dem mangelbedingten Minderwert der Sache erlitten hat (so BGH, Urteil vom 27.05.2011 - V ZR 122/10, Rn. 16).
  • BGH, 10.05.1990 - III ZR 84/89

    Voraussetzungen einer Entschädigung wegen eines Eingriffs in eine ausgeübte

    Auszug aus OLG Dresden, 25.10.2016 - 4 U 453/16
    Der Bestandsschutz setzt voraus, dass die jeweils betroffene bauliche Anlage entweder formell legal errichtet wurde, oder aber im Zeitpunkt ihrer Errichtung bzw. später während eines nennenswerten Zeitraums materiell mit dem geltenden Baurecht insgesamt übereingestimmt hat (vgl. hierzu OVG Münster, Beschluss vom 11.11.2013 - 7 E 1036/13 - juris; vgl. BGH, Urteil vom 10.05.1990 - III ZR 84/89).
  • BGH, 30.04.2003 - V ZR 100/02

    Darlegungs- und Beweislast bei Mängeln der Kaufsache

    Auszug aus OLG Dresden, 25.10.2016 - 4 U 453/16
    Duldet die Baubehörde einen baurechtswidrigen Zustand rein tatsächlich, ohne eine rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, so besteht der Sachmangel bereits darin, dass es ihr an der baurechtlich gesicherten Befugnis fehlt, das Objekt auf Dauer für den vertraglich vorausgesetzten Zweck nutzen zu können (vgl. BGH, Urteil vom 30.04.2003 - V ZR 100/02, Rn. 11).
  • BGH, 20.10.2000 - V ZR 207/99

    Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft

    Auszug aus OLG Dresden, 25.10.2016 - 4 U 453/16
    Nach der Rechtsprechung des BGH stellt kann sich die Berufung auf das Nichtvorliegen einer vereinbarten Beschaffenheit wegen einer fehlenden Baugenehmigung dann als treuwidrig darstellen, wenn deren Fehlen für den Käufer tatsächlich keine nachteiligen Auswirkungen hat und er die Sache zunächst in Betrieb genommen sowie einige Zeit genutzt hat (vgl. BGH, Urteil vom 20.10.2000 - V ZR 207/99).
  • OLG Düsseldorf, 19.03.2002 - 24 U 124/01

    Ungewissheit bei öffentlich-rechtlichen Gebrauchshindernissen bedeutet Mangel

  • BGH, 23.06.2015 - II ZR 166/14

    Inhaltliche Anforderungen an eine Berufungsbegründungsschrift

  • BGH, 05.12.2006 - VI ZR 228/05

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Klageabweisung im

  • OLG Koblenz, 14.06.2007 - 5 U 37/07

    Gewährleistungsansprüche gegen den Grundstücksverkäufer wegen eines auf das

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