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   OLG Dresden, 25.11.2014 - 5 W 1310/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,41554
OLG Dresden, 25.11.2014 - 5 W 1310/14 (https://dejure.org/2014,41554)
OLG Dresden, Entscheidung vom 25.11.2014 - 5 W 1310/14 (https://dejure.org/2014,41554)
OLG Dresden, Entscheidung vom 25. November 2014 - 5 W 1310/14 (https://dejure.org/2014,41554)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Sachsen

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  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung der subjektiven Veranlassung zur Klageerhebung bei der Kostenentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen einer Kostenentscheidung zu Lasten des Beklagten bei Klagerücknahme

  • rechtsportal.de

    ZPO § 269 Abs. 3
    Voraussetzungen einer Kostenentscheidung zu Lasten des Beklagten bei Klagerücknahme

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Räumungsklage vor Räumungstermin erhoben: Wer trägt die Kosten bei Rücknahme?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vermieter kann Abwarten eines Räumungstermins zuzumuten sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vermieter kann Abwarten eines Räumungstermins zuzumuten sein

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Räumungsklage, Räumungstermin und Räumungsfrist

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Allzu scharf macht schartig - prüfen: Klageerhebung wirklich schon jetzt?

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Kostentragungspflicht des anlasslos Klagenden bei Klagerücknahme

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Räumungsklage vor Räumungstermin erhoben: Wer trägt die Kosten bei Rücknahme? (IMR 2015, 300)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 497
  • MDR 2015, 358
  • NZM 2015, 382
  • ZMR 2015, 122
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 21.12.2005 - 2 W 84/05

    Klagerücknahme: Kostenentscheidung bei Klageeinreichung nach Beendigung des

    Auszug aus OLG Dresden, 25.11.2014 - 5 W 1310/14
    Eine Kostenentscheidung zu Lasten des Beklagten setzt danach voraus, dass der Kläger subjektiv Veranlassung hatte, die Klage zu erheben (Anschluss OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 21.12.2005, 2 W 84/05, NZM 2007, 340).

    Eine Kostenentscheidung zu Lasten des Beklagten setzt danach voraus, dass der Kläger subjektiv Veranlassung hatte, die Klage zu erheben (so auch OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 21.12.2005, 2 W 84/05, NZM 2007, 340 mit Anm. Bub/Bernhard FD-MietR 2006, 200519).

  • OLG Jena, 14.12.2009 - 2 W 509/09

    Berücksichtigung eines Fristverlängerungsersuchens vor Abgabe einer

    Auszug aus OLG Dresden, 25.11.2014 - 5 W 1310/14
    Im Rahmen der nach § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO zu treffenden Kostenentscheidung ist aber - ebenso wie im Falle einer Kostenentscheidung nach § 91a Abs. 1 ZPO - der Rechtsgedanke aus § 93 ZPO zu berücksichtigen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.11.2006, 14 W 66/06, NJW-RR 2007, 1166; OLG Jena, Beschluss vom 14.12.2009, 2 W 509/09, NJOZ 2010, 1215; Bacher in Beck'scher Online-Kommentar zur ZPO, Stand 15.09.2014, § 269 Rn. 15).
  • OLG Karlsruhe, 07.11.2006 - 14 W 66/06

    Kosten bei Klagerücknahme: Kostentragungspflicht des Erben bei Rücknahme einer

    Auszug aus OLG Dresden, 25.11.2014 - 5 W 1310/14
    Im Rahmen der nach § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO zu treffenden Kostenentscheidung ist aber - ebenso wie im Falle einer Kostenentscheidung nach § 91a Abs. 1 ZPO - der Rechtsgedanke aus § 93 ZPO zu berücksichtigen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.11.2006, 14 W 66/06, NJW-RR 2007, 1166; OLG Jena, Beschluss vom 14.12.2009, 2 W 509/09, NJOZ 2010, 1215; Bacher in Beck'scher Online-Kommentar zur ZPO, Stand 15.09.2014, § 269 Rn. 15).
  • OLG Saarbrücken, 25.09.2017 - 4 W 18/17

    Kostenentscheidung nach Teilrücknahme einer Verkehrsunfallklage: Vorzeitige

    Allerdings ist auch der Rechtsgedanke des § 93 ZPO heranzuziehen und zu prüfen, ob die Beklagte durch ihr Verhalten Veranlassung zur Klage gegeben hat (OLG Dresden, NJW 2015, 497; OLG Frankfurt, NZM 2007, 340; vgl. zu § 91a ZPO: Senat, Beschluss vom 5. Dezember 2016 - 4 W 19/16, NJW-RR 2017, 697; Saarl.
  • KG, 31.10.2016 - 8 W 82/16

    Räumungsklage gegen den Gewerberaummieter: Kostenentscheidung nach Klagerücknahme

    Insoweit kommt es nicht nur darauf an, dass sich der Beklagte seit dem 01.05.2016 mit der Räumung in Verzug befand, sondern auch darauf, ob er objektiv Veranlassung zur Einreichung der Räumungsklage gegeben hat (s. OLG Dresden, Beschl. v. 25.11.2014 - 5 W 1310/14, NJW 2015, 497; OLG Frankfurt, Beschl. v. 21.12.2005 - 2 W 84/05, NZM 2007, 340; Senat, Beschl. v. 24.11.2014 - 8 W 84/14; Beschl. v. 15.10.2015 - 8 W 61/15).
  • LG Nürnberg-Fürth, 17.12.2015 - 8 O 3938/14

    Schadensersatz, Reparaturkosten, Verkehrsunfall, Unfall, Haftpflichtversicherer,

    Insoweit können sich die Beklagten nach umgehender Regulierung dieser Positionen in kostenrechtlicher Hinsicht auf den Gedanken des § 93 ZPO berufen, der sowohl bei einer Kostenentscheidung nach § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO, als auch gemäß § 91 a Abs. 1 ZPO greift (vgl. dazu BGH NJW-RR 2006, 774; OLG Dresden, 25.11.2014 - 5 W 1310/14, juris).
  • OLG Saarbrücken, 23.08.2017 - 5 U 61/16

    Umfang der Ersatzpflicht in der Kfz-Kaskoversicherung

    Das Landgericht hat daher bei der Kostenentscheidung nach § 91a ZPO zu Recht darauf abgestellt, dass die Beklagte dem Kläger keine Veranlassung zur Klage gegeben hat, indem sie die Erstattung der Mehrwertsteuer von der Vorlage einer die Mehrwertsteuer ausweisenden Rechnung abhängig gemacht hat (vgl. BGH, Beschl. v. 09.02.2006 - IX ZB 160/04 - ZIP 2006, 576; Senat, Beschl. v. 25.02.2015 - 5 W 96/14 - NJW 2015, 497; OLG Dresden, NJW 2015, 497; Vollkommer in Zöller, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 91a Rdn. 24 zur Anwendbarkeit des Rechtsgedankens der fehlenden Klageveranlassung).
  • LG Schweinfurt, 22.06.2021 - 24 O 122/21
    lm Rahmen der Billigkeitsentscheidung ist allerdings auch der Rechtsgedanke des § 93 ZPO zu berücksichtigen, d.h. ob der Beklagte dem Kläger Veranlassung für die Klage gegeben hat (OLG Düsseldorf, Urteil v. 07. März 2017 - l-1 U 97/16 - VersR 2017, 1100; OLG Saarbrücken, Beschluss v. 05. Dezember 2016 - 4 W 19/16 - NJW-RR 2017, 697; OLG Dresden, Beschluss v. 25. November 2014 - 5 W 1310/14 - juris).
  • AG Hamburg, 19.12.2018 - 49 C 414/18

    Räumungsklage nach Eigenbedarfskündigung: Klageveranlassung durch vorgerichtliche

    Dies gilt nur dann nicht, wenn der Vermieter konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass der Mieter die angekündigte Räumung nicht durchführen wird (vgl. OLG Dresden NJW 2015, 497).
  • LG Hamburg, 02.11.2018 - 324 O 131/18

    Zulässigkeit einer Berichterstattung über eine Taschenpfändung bei einem

    Zu berücksichtigen ist auch im Rahmen einer "reziproken" Anwendung des Grundgedankens von § 93 ZPO, ob der Beklagte dem Kläger Veranlassung zur Klage gegeben (BGH, WRP 2004, 350; OLG Karlsruhe, NJW-RR 98, 1454; OLG Frankfurt, NJW 2006, 1581; KG, NJW-RR 2012, 446 f; OLG Dresden, NJW 2015, 497 Tz. 15) oder der Kläger mutwillig Klage erhoben hat (OLG Hamm, NJW-RR 93, 1279; vgl. Althammer in: Zöller, a.a.O., § 91a ZPO, Rn. 25).
  • LG Nürnberg-Fürth, 13.05.2019 - 2 T 7/19

    Verkehrsunfall, Unfall, Nutzungsausfall, Schadensersatz

    Im Rahmen der Billigkeitsentscheidung ist auch der Rechtsgedanke des § 93 ZPO zu berücksichtigen, d.h. ob der Beklagte dem Kläger Veranlassung für die Klage gegeben hat (OLG Düsseldorf, Urteil vom 07. März 2017 - I-1 U 97/16, VersR 2017, 1100; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 05. Dezember 2016 - 4 W 19/16, NJW-RR 2017, 697; OLG Dresden, Beschluss vom 25. November 2014 - 5 W 1310/14, juris).
  • AG Seligenstadt, 17.03.2021 - 1 C 365/20
    Dem Kläger sind also in der Regel Kosten RN aufzuerlegen, wenn die Beklagte bis zur Rücknahme keine Veranlassung zur Klage g; a hatte (OLG Dresden, Beschluss vom 25.11.2014 - 5 W 1310/14: OLG Karlsruhe, Beschluss.
  • LG Nürnberg-Fürth, 16.09.2020 - 2 T 5080/20

    Kostenverteilung bei übereinstimmender Erledigung des Rechtsstreits

    Im Rahmen der Billigkeitsentscheidung ist auch der Rechtsgedanke des § 93 ZPO zu berücksichtigen, d.h. ob der Beklagte dem Kläger Veranlassung für die Klage gegeben hat (OLG Düsseldorf, Urteil vom 07. März 2017 - I-1 U 97/16, VersR 2017, 1100; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 05. Dezember 2016 - 4 W 19/16, NJW-RR 2017, 697; OLG Dresden, Beschluss vom 25. November 2014 - 5 W 1310/14 -, juris).
  • LG Nürnberg-Fürth, 05.08.2019 - 2 T 3755/19

    Verkehrsunfall, Regulierung, Schadensfall, Mietwagenkosten, Mahnung

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