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   OLG Dresden, 26.03.2015 - 21 Ss 122/15 (B)   

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https://dejure.org/2015,39667
OLG Dresden, 26.03.2015 - 21 Ss 122/15 (B) (https://dejure.org/2015,39667)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26.03.2015 - 21 Ss 122/15 (B) (https://dejure.org/2015,39667)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26. März 2015 - 21 Ss 122/15 (B) (https://dejure.org/2015,39667)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Verkehrsrecht Blog

    Fahrverbot nicht verfügt, aber im Bußgeldbescheid enthalten - Bescheid wirksam

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstellung des Verfahrens aufgrund eines Verfahrenshindernisses wegen Verfolgungsverjährung; "Aktenkundige Dokumentation" eines Bußgeldbescheids

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 16.10.1997 - 1 Ss 505/97

    Abweichender Bußgeldbescheid

    Auszug aus OLG Dresden, 26.03.2015 - 21 Ss 122/15
    a) Der Bußgeldbescheid kann - wie vorliegend geschehen - durch die EDV hergestellt werden, wenn dies auf einem für den Betroffenen erkennbaren und nachprüfbaren Willensakt der Behörde beruht, das heißt, wenn der zuständige Sachbearbeiter den Bußgeldbescheid aktenkundig verfügt hat; in diesem Fall übernimmt die EDV die technische Herstellung des Bescheides, dessen Erlass von der Behörde in ihren Willen aufgenommen ist (vgl. nur OLG Stuttgart, NZV 1998, 81; OLG Rostock, Beschluss vom 04. Dezember 1996, Az.: 2 Ss [OWi] 215/96, zitiert nach juris; Göhler, OWiG, 16. Aufl., vor § 65 Rdnr. 4 m.w.N.).

    b) Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen ist der Bußgeldbescheid vom 06. Dezember 2013, der mit Hilfe der EDV hergestellt ist, aufgrund des Umstandes, dass er inhaltlich nicht mit der Verfügung der Sachbearbeiterin vom selben Tag übereinstimmt, weil in der Verfügung anders als im Bußgeldbescheid die Anordnung eines Fahrverbotes nicht enthalten ist, weder unwirksam (vgl. dazu auch OLG Stuttgart, NZV 1998, 81; Göhler, a.a.O., § 66 Rdnr. 54 m.w.N.) noch fehlt es aber auch an einer wirksamen Zustellung des Bescheides.

    Die Entscheidung des OLG Stuttgart vom 16. Oktober 1997 (NZV 1998, 81) ist vor der Neufassung des § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 OWiG mit Gesetz vom 26. Januar 1998 (BGBl. 1998 Teil I Nr. 6, S. 156) getroffen worden.

  • OLG Zweibrücken, 12.08.1986 - 2 Ss 146/86

    EDV-Ausdruck; Bußgeldbescheid; Verwaltungsbehörde ; Verfolgungsverjährung;

    Auszug aus OLG Dresden, 26.03.2015 - 21 Ss 122/15
    Dementsprechend unterbricht im Allgemeinen eine Verfügung der Verwaltungsbehörde, die den Ausdruck eines Bußgeldbescheides im EDV-Verfahren anordnet, die Verjährung auch nur dann, wenn sie inhaltlich den Anforderungen eines Bußgeldbescheides nach § 66 Abs. 1 OWiG genügt (vgl. nur OLG Zweibrücken, NStZ 1987, 30; Karlsruher Kommentar, OWiG, 4. Aufl., § 33 Rz. 79; Göhler, a.a.O., vor § 65 Rdnr. 4, m.w.N.).
  • BGH, 27.10.1977 - 4 StR 326/77

    Beginn der Revisionsbegründungsfrist nach Zustellung einer Urteilsausfertigung

    Auszug aus OLG Dresden, 26.03.2015 - 21 Ss 122/15
    Zwar mag ein schwerer Mangel anzunehmen sein, wenn die Ausfertigung des Bußgeldbescheides in wesentlichen Punkten nicht mit der Urschrift des Bescheides übereinstimmt (vgl. nur BGH, NJW 1978, 60 - zur Zustellung einer Urteilsausfertigung; Göhler, a.a.O., § 51 Rdnr. 6 und 50, m.w.N.).
  • AG Grimma, 23.09.2015 - 9 OWi 153 Js 2088/15

    Keine Unterbrechung der Verfolgungsverjährung bei Nichtübereinstimmung des

    Die der in diesem Urteil vertretenen Auffassung entgegenstehende Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden vom 26.03.2015 zu Az.: OLG 21 Ss 122/15 (B) überzeugt nicht.
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