Rechtsprechung
   OLG Dresden, 26.04.2022 - 14 U 2489/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,10512
OLG Dresden, 26.04.2022 - 14 U 2489/21 (https://dejure.org/2022,10512)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26.04.2022 - 14 U 2489/21 (https://dejure.org/2022,10512)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26. April 2022 - 14 U 2489/21 (https://dejure.org/2022,10512)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,10512) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 86 Abs. 1 ; RDG § 3
    Anspruch auf Unterlassung der Stornoabwehr für einen Reiseveranstalter; Keine selbständige Erbringung einer außergerichtlichen Rechtsdienstleistung; Keine Weisungsfreiheit für einen Handelsvertreter

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2022, 2043
  • MDR 2022, 919
  • GRUR-RR 2022, 465
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 23.04.2020 - I ZR 85/19

    Preisänderungsregelung

    Auszug aus OLG Dresden, 26.04.2022 - 14 U 2489/21
    Vom Irreführungstatbestand des § 5 Abs. 1 Satz 2 Fall 2 UWG werden nicht nur unwahre Tatsachenbehauptungen erfasst, sondern auch Meinungsäußerungen, die zwar nicht wahr oder unwahr, wohl aber ebenfalls zur Täuschung des Durchschnittsverbrauchers geeignet sein können (BGH GRUR 2020, 886 Rn. 41 - Preisänderungsregelung; BGH GRUR 2019, 754 Rn. 25 - Prämiensparverträge).

    So liegt es beispielsweise, wenn der Verbraucher eine objektiv falsche rechtliche Auskunft eines Unternehmers, die er auf eine ausdrückliche Nachfrage des Verbrauchers erteilt, nicht als Äußerung einer Rechtsansicht, sondern als Feststellung versteht, weil ihn dies daran hindert, eine Entscheidung in voller Kenntnis der Sachlage zu treffen (vgl. EuGH GRUR 2015, 600 Rn. 40 - UPC; BGH GRUR 2020, 886 Rn. 42 - Preisänderungsregelung; BGH GRUR 2019, 754 Rn. 32 - Prämiensparverträge).

    Eine solche Meinungsäußerung muss dem Unternehmer im Rahmen der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung unbenommen bleiben und ist auch dann nicht wettbewerbswidrig ist, wenn sie sich als unrichtig erweist (BGH GRUR 2020, 886 Rn. 42 - Preisänderungsregelung; BGH GRUR 2007, 978 Rn. 31 - Rechtsberatung durch Haftpflichtversicherer; Büscher/Büscher, UWG, 2. Aufl., § 5 Rn 139).

    Hierfür bedarf es nicht zwingend eines ausdrücklichen Hinweises, dass es sich lediglich um die eigene Rechtsauffassung handelt (BGH GRUR 2020, 886 Rn. 42 - Preisänderungsregelung).

  • BGH, 03.05.2007 - I ZR 19/05

    Rechtsberatung durch Haftpflichtversicherer

    Auszug aus OLG Dresden, 26.04.2022 - 14 U 2489/21
    Ob der von der Beklagten eingenommene Rechtsstandpunkt zutreffend ist oder nicht, ist in diesem Zusammenhang ohne Belang (BGH GRUR 2007, 978 - Rechtsberatung und Haftpflichtversicherer).

    Eine solche Meinungsäußerung muss dem Unternehmer im Rahmen der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung unbenommen bleiben und ist auch dann nicht wettbewerbswidrig ist, wenn sie sich als unrichtig erweist (BGH GRUR 2020, 886 Rn. 42 - Preisänderungsregelung; BGH GRUR 2007, 978 Rn. 31 - Rechtsberatung durch Haftpflichtversicherer; Büscher/Büscher, UWG, 2. Aufl., § 5 Rn 139).

  • BGH, 25.04.2019 - I ZR 93/17

    Prämiensparverträge - Irreführendes Kündigungsschreiben eines Kreditinstituts

    Auszug aus OLG Dresden, 26.04.2022 - 14 U 2489/21
    Vom Irreführungstatbestand des § 5 Abs. 1 Satz 2 Fall 2 UWG werden nicht nur unwahre Tatsachenbehauptungen erfasst, sondern auch Meinungsäußerungen, die zwar nicht wahr oder unwahr, wohl aber ebenfalls zur Täuschung des Durchschnittsverbrauchers geeignet sein können (BGH GRUR 2020, 886 Rn. 41 - Preisänderungsregelung; BGH GRUR 2019, 754 Rn. 25 - Prämiensparverträge).

    So liegt es beispielsweise, wenn der Verbraucher eine objektiv falsche rechtliche Auskunft eines Unternehmers, die er auf eine ausdrückliche Nachfrage des Verbrauchers erteilt, nicht als Äußerung einer Rechtsansicht, sondern als Feststellung versteht, weil ihn dies daran hindert, eine Entscheidung in voller Kenntnis der Sachlage zu treffen (vgl. EuGH GRUR 2015, 600 Rn. 40 - UPC; BGH GRUR 2020, 886 Rn. 42 - Preisänderungsregelung; BGH GRUR 2019, 754 Rn. 32 - Prämiensparverträge).

  • BVerwG, 26.06.1992 - 5 B 105.92

    BAföG - Ausbildungsförderung - Anrechnung von Einkommen - Ehegatteneinkommen

    Auszug aus OLG Dresden, 26.04.2022 - 14 U 2489/21
    § 3 RDG enthält im Hinblick auf das Erfordernis einer selbständigen Erbringung der Rechtsdienstleistung eine über die Regelungen der §§ 1 f. RDG hinausgehende Einschränkung des Verbots, die voraussetzt, dass sich der Handelnde eigenverantwortlich und frei von Weisungsbefugnissen Dritter betätigt (Deckenbrock/Henssler/Seichter, RDG, 5. Aufl. 2021, § 3 Rn. 4; OLG Hamm MittdtschPatAnw 2015, 294 Rn. 120; OLG Stuttgart NJW 1992, 3052).
  • BGH, 21.12.1973 - IV ZR 158/72

    Stillschweigendes Zustandekommen eines Handelsvertretervertrages

    Auszug aus OLG Dresden, 26.04.2022 - 14 U 2489/21
    Es entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass ein Reisebüro, das sich durch einen Agenturvertrag einem Reiseveranstalter verpflichtet, dessen Reisen zu vertreiben, und von diesem dafür Provision erhält, dessen Handelsvertreter ist, § 84 Abs. 1 S. 1 HGB (BGHZ 62, 71; 82, 119; BGH NJW 1988, 488; BGH NJW 2003, 743).
  • BGH, 10.12.2002 - X ZR 193/99

    Befugnisse des Reisebüros bei Insolvenz des Reiseveranstalters

    Auszug aus OLG Dresden, 26.04.2022 - 14 U 2489/21
    Es entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass ein Reisebüro, das sich durch einen Agenturvertrag einem Reiseveranstalter verpflichtet, dessen Reisen zu vertreiben, und von diesem dafür Provision erhält, dessen Handelsvertreter ist, § 84 Abs. 1 S. 1 HGB (BGHZ 62, 71; 82, 119; BGH NJW 1988, 488; BGH NJW 2003, 743).
  • BGH, 22.10.1987 - VII ZR 5/87

    Einhaltung der Frist für die Geltendmachung von reisevertraglichen

    Auszug aus OLG Dresden, 26.04.2022 - 14 U 2489/21
    Es entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass ein Reisebüro, das sich durch einen Agenturvertrag einem Reiseveranstalter verpflichtet, dessen Reisen zu vertreiben, und von diesem dafür Provision erhält, dessen Handelsvertreter ist, § 84 Abs. 1 S. 1 HGB (BGHZ 62, 71; 82, 119; BGH NJW 1988, 488; BGH NJW 2003, 743).
  • BGH, 25.09.1990 - KVR 2/89

    Pauschalreisenvermittlung; Wesentliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs;

    Auszug aus OLG Dresden, 26.04.2022 - 14 U 2489/21
    Als Handelsvertreterin ist die Beklagte nicht weisungsfrei, sondern unterliegt nach § 86 Abs. 1 Hs. 2 HGB der wichtigsten Nebenpflicht, die Interessen des Unternehmers zu wahren (BGHZ 112, 218 Rn. 16).
  • BGH, 09.09.2021 - I ZR 113/20

    Vertragsdokumentengenerator - Zulässigkeit eines digitalen

    Auszug aus OLG Dresden, 26.04.2022 - 14 U 2489/21
    Ob die Tätigkeit sich auf eine eigene oder auf eine fremde Angelegenheit bezieht, richtet sich danach, in wessen wirtschaftlichem Interesse die Besorgung der Angelegenheit liegt (BGH GRUR 2021, 1425 Rn. 30 - Vertragsdokumentengenerator).
  • EuGH, 16.04.2015 - C-388/13

    UPC Magyarország - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2005/29/EG -

    Auszug aus OLG Dresden, 26.04.2022 - 14 U 2489/21
    So liegt es beispielsweise, wenn der Verbraucher eine objektiv falsche rechtliche Auskunft eines Unternehmers, die er auf eine ausdrückliche Nachfrage des Verbrauchers erteilt, nicht als Äußerung einer Rechtsansicht, sondern als Feststellung versteht, weil ihn dies daran hindert, eine Entscheidung in voller Kenntnis der Sachlage zu treffen (vgl. EuGH GRUR 2015, 600 Rn. 40 - UPC; BGH GRUR 2020, 886 Rn. 42 - Preisänderungsregelung; BGH GRUR 2019, 754 Rn. 32 - Prämiensparverträge).
  • BGH, 31.03.2016 - I ZR 88/15

    Rechtsberatung durch Entwicklungsingenieur - Wettbewerbsverstoß durch unerlaubte

  • BGH, 28.06.2012 - VII ZR 130/11

    Provisionsanspruch des Versicherungsvertreters: Pflichten des

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht