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   OLG Dresden, 26.04.2022 - OLGAusl 51/22   

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https://dejure.org/2022,10513
OLG Dresden, 26.04.2022 - OLGAusl 51/22 (https://dejure.org/2022,10513)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26.04.2022 - OLGAusl 51/22 (https://dejure.org/2022,10513)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26. April 2022 - OLGAusl 51/22 (https://dejure.org/2022,10513)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IRG § 79 ; IRG § 83 ; IRG § 83b Abs. 2 Nr. 2
    Unzulässigkeit der Auslieferung nach Polen zur Strafvollstreckung; Rechtsschutzbedürfnis der Generalstaatsanwaltschaft wegen fehlender Vollstreckungsvoraussetzungen; Keine Auslieferung nach Polen wegen fehlerhaftem Abwesenheitsurteil

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Dresden, 17.02.2021 - Ausl 258/20
    Auszug aus OLG Dresden, 26.04.2022 - Ausl 51/22
    Zum Rechtsschutzbedürfnis der Bewilligungsbehörde für eine gerichtliche (Un)Zulässigkeitsentscheidung bei Fehlen allgemeiner Zulässigkeitsvoraussetzungen (Abgrenzung zur Geltendmachung von fakultativen Bewilligungshindernissen - Abgrenzung zum Senatsbeschluss vom 17. Februar 2021 - OLGAusl 258/20 -, juris).

    Anders als bei der Sachlage, welche dem Senatsbeschluss vom 17. Februar 2021 (OLGAusl 258/20 -, juris) zugrundelag, geht es vorliegend nicht darum, dass die Bewilligungsbehörde bereits von vornherein ein (fakultatives) Bewilligungshindernis (§ 83b Abs. 2 Nr. 2 IRG) geltend macht.

  • OLG Dresden, 13.12.2022 - Ausl 172/21

    Unzulässigkeit der Auslieferung eines ehemaligen Stasi-Offiziers an die Republik

    (Bestätigung Senat, Beschluss vom 26. April 2022 - OLG Ausl 51/22 -, juris).

    Der Antrag ist zulässig; insbesondere hat die Generalstaatsanwaltschaft für die beantragte gerichtliche Entscheidung das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis (vgl. Senat, Beschluss vom 26. April 2022 - OLG Ausl 51/22 -, juris; BGH, Beschluss vom 18. August 2022 - 4 ARs 13/21 -).

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