Rechtsprechung
OLG Dresden, 26.11.2018 - 4 U 1197/18 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen der Zubilligung einer Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Zubilligung einer Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
- rabüro.de
Zum Geldentschädigungsanspruch bei ungenehmigter Veröffentlichung eines Auftritts-Fotos einer Striptease-Tänzerin
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen der Zubilligung einer Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Tänzerin erhält Geldentschädigung von Boulevard-Magazin
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Zubilligung einer Geldentschädigung wegen Veröffentlichung des Bildnisses einer Striptease-Tänzerin
- Jurion (Kurzinformation)
Zubilligung einer Geldentschädigung wegen Veröffentlichung des Bildnisses einer Striptease-Tänzerin
Verfahrensgang
- LG Dresden - O 2105/17
- LG Dresden, 29.06.2018 - 1a O 2105/17
- OLG Dresden, 11.10.2018 - 4 U 1197/18
- OLG Dresden, 26.11.2018 - 4 U 1197/18
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Oldenburg, 14.11.1988 - 13 U 72/88
Oben ohne-Foto
Auszug aus OLG Dresden, 26.11.2018 - 4 U 1197/18
Der für eine Geldentschädigung notwendige Schweregrad liegt bei dieser Sachlage darin, dass durch die Berichterstattung der Beklagten der beschränkte Teilnehmerkreis, dem sich die Klägerin teilentkleidet und in freizügiger Pose zeigen wollte, zwangsweise und gegen ihren Willen erweitert und dadurch der teilweise nackte Körper der Klägerin, der grundsätzlich zu ihrer absolut geschützten Intimsphäre zählt (vgl. nur BGH, Urteil vom 22.1.1985 - VI ZR 28/93; für Oben-ohne Aufnahme OLG Oldenburg, Urteil vom 14.11.1988 - 13 U 72/88), einer von dieser Selbstbegebung nicht abgedeckten Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde.
- OLG Dresden, 08.06.2021 - 4 U 2120/20
Die Veröffentlichung von bei einer internen Polizei-Abschlussfeier erstellten …
Dies hat der Senat in dem auch vom Landgericht zitierten Beschluss vom 26. November 2018 (- 4 U 1197/18 -, juris) bei der Ablichtung einer teilentkleideten Tänzerin in einer geschlossenen Veranstaltung mit Fotografierverbot trotz der mit dem öffentlichen Auftritt einhergehenden Selbstöffnung der Privatsphäre bejaht und hierfür eine Geldentschädigung in Höhe von 3000,- EUR bejaht. - OLG Dresden, 08.06.2021 - 4 U 2121/20
Geldentschädigung wegen der Veröffentlichung eines Bildnisses; Veröffentlichung …
Dies hat der Senat in dem auch vom Landgericht zitierten Beschluss vom 26. November 2018 (- 4 U 1197/18 -, juris) bei der Ablichtung einer teilentkleideten Tänzerin in einer geschlossenen Veranstaltung mit Fotografierverbot trotz der mit dem öffentlichen Auftritt einhergehenden Selbstöffnung der Privatsphäre bejaht und hierfür eine Geldentschädigung in Höhe von 3000, 00 EUR bejaht.