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   OLG Dresden, 27.04.2015 - 17 W 382/15   

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https://dejure.org/2015,20537
OLG Dresden, 27.04.2015 - 17 W 382/15 (https://dejure.org/2015,20537)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27.04.2015 - 17 W 382/15 (https://dejure.org/2015,20537)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27. April 2015 - 17 W 382/15 (https://dejure.org/2015,20537)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO § 29 Abs. 3; SächsGemO § 90 Abs. 3
    Vollwertigkeitsbescheinigung einer Gemeinde in gesiegelter Form erforderlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 140
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Jena, 18.09.2000 - 6 W 547/00

    Genehmigungsfreihheit; Nachweis; Behördenerklärung

    Auszug aus OLG Dresden, 27.04.2015 - 17 W 382/15
    Für solche gilt - im Gegensatz zu sogenannten bezeugenden Urkunden - nicht der zweite und dritte Abschnitt des Burkundungsgesetzes, sondern die Formvorschrift des § 29 Abs. 3 GBO (Demharter, GBO, 29. Aufl., § 29 Rn. 39/40, 45; Brambring in Meikel, GBR, 8. Aufl., § 29 Rn. 115 ff.; Schöner/Stöber, GBR, 15. Aufl., Rn. 161; zur Unanwendbarkeit von § 67 BeurkG ferner OLG Jena Rpfleger 2001, 22 - in juris Rz. 7).

    Nach alldem genügt die in der - nicht mit Siegel oder Stempel der Erstbeteiligten versehenen - notariellen Kaufvertragsurkunde enthaltene Negativbescheinigung nicht der Form des § 29 Abs. 3 GBO (so im Ergebnis auch OLG Jena Rpfleger 2001, 22 ; Demharter, a.a.O. Rn. 47; ferner hierzu Schöner/Stöber Rn. 4078).

  • OLG Brandenburg, 21.12.2004 - 5 Wx 5/04

    Anforderungen an die Klärung der Gemeinde gegenüber dem Grundbuchamt bei

    Auszug aus OLG Dresden, 27.04.2015 - 17 W 382/15
    Mit der Anbringung des Siegels oder Stempels ist die Bestätigung verbunden, die gemeinderechtlichen Vorgaben für die Veräußerung gewissenhaft geprüft zu haben (zum konkreten Inhalt der Bestätigung vgl. OLG Brandenburg Rpfleger 2005, 357 ).
  • OLG Zweibrücken, 02.01.2013 - 3 W 101/12

    Anforderungen an die Form des Nachweises der Vertretungsbefugnis eines

    Auszug aus OLG Dresden, 27.04.2015 - 17 W 382/15
    Diese Wirkung wird durch die notarielle Beurkundung nicht erzielt, da die Notarin nach dem Inhalt der Urkunde weder die Vertretungsberechtigung des Bürgermeisters der Erstbeteiligten noch die Einhaltung der für die Wirksamkeit der Erklärung maßgebenden - insbesondere gemeinderechtlichen - Vorschriften geprüft hat (hierzu OLG Zweibrücken FGPrax 2013, 162 ).
  • BGH, 14.12.2016 - V ZB 88/16

    Grundbuchverfahren: Formanforderungen an das Siegel eines Behördenersuchens

    Ist danach die Urkunde der öffentlichen Behörde unterschrieben und mit Siegel oder Stempel der Behörde versehen, begründet dies für das Grundbuchamt die Vermutung der Ordnungsgemäßheit der Erklärung, sofern die Behörde im Rahmen ihrer Zuständigkeit gehandelt hat (vgl. BayObLG, Rpfleger 1978, 141; OLG Dresden, NJW-RR 2016, 140 Rn. 10; OLG Frankfurt, NVwZ-RR 2010, 651, 652; OLG Düsseldorf, MittBayNot 2004, 261; OLG Zweibrücken, FGPrax 2001, 10 f.; KG, OLGZ 1974, 394, 396; Hügel/Otto, GBO, 3. Aufl., § 29 Rn. 193; Meikel/Hertel, GBO, 11. Aufl., § 29 Rn. 489; KEHE/Volmer, Grundbuchrecht, 7. Aufl., § 29 GBO Rn. 100; Demharter, GBO, 30. Aufl., § 29 Rn. 45).
  • OLG München, 09.10.2017 - 34 Wx 221/17

    Anspruch von Grundbuchamt auf die Vorlage einer Vollwertigkeitsbescheinigung

    Daher ist es erforderlich, aber auch ausreichend, die Negativtatsache einer Veräußerung nicht unter Wert mit der entsprechenden schriftlichen Erklärung des Bürgermeisters als Vertretungsberechtigtem der Gemeinde in der Form des § 29 Abs. 3 GBO belegen zu lassen (BayObLGZ 1995, 225/228; OLG Dresden NotBZ 2015, 306 mit Anm. Primaczenko; AllMBl 1992, 535/536; Schöner/Stöber Rn. 4078; Knothe in Bauer/von Oefele § 29 Rn. 48).
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