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   OLG Dresden, 27.04.2018 - 1 U 1701/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,10394
OLG Dresden, 27.04.2018 - 1 U 1701/16 (https://dejure.org/2018,10394)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27.04.2018 - 1 U 1701/16 (https://dejure.org/2018,10394)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27. April 2018 - 1 U 1701/16 (https://dejure.org/2018,10394)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichten der Baugenehmigungsbehörde hinsichtlich eines Antrags auf Erlass eines Bauvorbescheides

  • rabüro.de

    Zu den Amtspflichten bei Bearbeitung eines Antrages auf Erteilung eines Bauvorbescheids und zu Kausalitätsfragen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflichten der Baugenehmigungsbehörde hinsichtlich eines Antrags auf Erlass eines Bauvorbescheides

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensersatz wegen verzögerter Bescheidung einer Bauvoranfrage?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Amtspflichtverletzung bei mangelnder Kausalität zwischen Schadenseintritt und verzögerter Erteilung des Bauvorbescheids

  • sachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Berufungsverhandlung im Streit um das Bauprojekt »Marina Garden« in Dresden

  • sachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Fortsetzung der Berufungsverhandlung im Streit um das Bauprojekt »Marina Garden« in Dresden

  • dnn.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 28.06.2017)

    Bauprojekt Marina Garden: Teilsieg für Regine Töberich

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatz wegen verzögerter Bescheidung einer Bauvoranfrage? (IBR 2018, 655)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2018, 1119
 
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Wird zitiert von ...

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.08.2019 - 3 K 217/15

    Rechtsschutzbedürfnis für ein Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis im

    Wenn eine derartige Verpflichtungsklage wegen zwischenzeitlich eingetretener tatsächlicher oder rechtlicher Veränderungen, etwa auch auf der Grundlage des hier angefochtenen Bebauungsplanes, erfolglos bleiben sollte, könnte sich allenfalls die Frage einer Amtshaftung wegen rechtswidrigen Verwaltungshandelns stellen (vgl. BGH, U. v. 12.07.2001 - III ZR 282/00 - NVwZ 2002, 124; OLG Dresden, U. v. 27.04.2018 - 1 U 1701/16 - zit. nach juris).
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