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   OLG Dresden, 27.05.1999 - 7 U 3859/98   

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OLG Dresden, 27.05.1999 - 7 U 3859/98 (https://dejure.org/1999,4946)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27.05.1999 - 7 U 3859/98 (https://dejure.org/1999,4946)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27. Mai 1999 - 7 U 3859/98 (https://dejure.org/1999,4946)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    LPG; Landwirtschaftliche Produktionsgesellschaft; DDR; Grundstück; Eigentum; Vagabundierenden Gebäudeeigentum; Gebäudeeigentum; Nutzung; Herausgabeanspruch

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nutzungsherausgabeanspruch; Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft; Gebäudeeigentum; Moratorium; vagabundierendes Gebäudeeigentum

  • Judicialis

    EGBGB Art. 233 § 2a; ; EGBGB Art. ... 233 § 1; ; EGBGB Art. 233 § 2a Abs. 1 Satz 1 lit. b); ; EGBGB Art. 233 § 2b; ; EGBGB Art. 233 § 2a Abs. G; ; BGB § 687 Abs. 2; ; BGB § 681 Satz 2; ; BGB § 666; ; BGB § 990 Abs. I Satz 2; ; BGB § 987; ; BGB § 242; ; DDR-DVO/TreuhG § 3; ; DDR-DVO/TreuhG § 3 Abs. 1; ; ZPO § 284 Abs. 1; ; ZPO § 288 Abs. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 108; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft der ehemaligen DDR als Rechtsträger eines Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Görlitz - 1 O 212/98
  • OLG Dresden, 27.05.1999 - 7 U 3859/98
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.12.1997 - V ZR 54/97

    Moratorium für Konsumgenossenschaften und Raiffeisengenossenschaften

    Auszug aus OLG Dresden, 27.05.1999 - 7 U 3859/98
    bb) Soweit die Beklagte vor dem Hintergrund der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urt. v. 19.12.1997 - V ZR 55/97 = VIZ 1998, 225ff. und Urt. v. 19.12.1997 - V ZR 54/97 = VIZ 1998, 227ff.) die Ansicht vertritt, Art. 233 § 2a Abs. 1 S. 1 lit. b) EGBGB müsse auch auf den .vorliegenden Fall entsprechend angewendet werden, kann dem nicht gefolgt werden.

    Er hat sich im Rahmen seiner Argumentation auch mit der die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften betreffenden Fallgruppe auseinandergesetzt und dabei ausgeführt, dass insoweit eine in sich geschlossene Regelung vorliege, aus der aber noch nicht auf einen Ausschluss anderer Genossenschaften aus der Moratoriumsregelung geschlossen werden könne (BGH, VIZ 1998, 225ff., 226 1. Sp. sub b.; VIZ 1998, 227ff., 228 r. Sp. sub b.}. Der Gesetzgeber -hat danach die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften ebenso wie jene des Wohnungsbaus in einer ganz spezifischen Hinsicht privilegieren wollen. Ihnen sollte wegen des Wegfalls des gesetzlichen Nutzungsrechtes im Interesse ihrer Kreditfähigkeit einstweilen Gebäudeeigentum ohne Rücksicht auf das Bestehen einen Nutzungsverhältnisses verschafft werden (BGH, VI 1998, 225ff., 226 1. Sp. sub b.; VIZ 1998 227ff., 228 r. Sp. sub b.).

  • BGH, 19.12.1997 - V ZR 55/97

    Recht der Genossenschaften zum Besitz an GrundstückenRecht der Genossenschaften

    Auszug aus OLG Dresden, 27.05.1999 - 7 U 3859/98
    bb) Soweit die Beklagte vor dem Hintergrund der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urt. v. 19.12.1997 - V ZR 55/97 = VIZ 1998, 225ff. und Urt. v. 19.12.1997 - V ZR 54/97 = VIZ 1998, 227ff.) die Ansicht vertritt, Art. 233 § 2a Abs. 1 S. 1 lit. b) EGBGB müsse auch auf den .vorliegenden Fall entsprechend angewendet werden, kann dem nicht gefolgt werden.

    Er hat sich im Rahmen seiner Argumentation auch mit der die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften betreffenden Fallgruppe auseinandergesetzt und dabei ausgeführt, dass insoweit eine in sich geschlossene Regelung vorliege, aus der aber noch nicht auf einen Ausschluss anderer Genossenschaften aus der Moratoriumsregelung geschlossen werden könne (BGH, VIZ 1998, 225ff., 226 1. Sp. sub b.; VIZ 1998, 227ff., 228 r. Sp. sub b.}. Der Gesetzgeber -hat danach die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften ebenso wie jene des Wohnungsbaus in einer ganz spezifischen Hinsicht privilegieren wollen. Ihnen sollte wegen des Wegfalls des gesetzlichen Nutzungsrechtes im Interesse ihrer Kreditfähigkeit einstweilen Gebäudeeigentum ohne Rücksicht auf das Bestehen einen Nutzungsverhältnisses verschafft werden (BGH, VI 1998, 225ff., 226 1. Sp. sub b.; VIZ 1998 227ff., 228 r. Sp. sub b.).

  • BGH, 13.06.1997 - V ZR 40/96

    Passivlegitimation für die Zustimmung zur Grundbuchberichtigung bei vormaligen

    Auszug aus OLG Dresden, 27.05.1999 - 7 U 3859/98
    Der Meinungsstreit über die Frage, ob es sich insoweit bereits um eine Eigentumsübertragung gehandelt hat (vgl. BGH, VIZ 1998, 167f., 167 r. Sp.) kann dahinstehen, da die Treuhandanstalt jedenfalls nach § 3 Abs. 1 DDR-EigentÜbertrG eine Verfügungsbefugnis über die Grundstücke erhalten hat und sie auf dieser Grundlage ausschliesslich die Rechte des Eigentümers ausüben konnte (BGH, VIZ 1998, 167f., 167 r. Sp.; BGH, DtZ 1997, 325).
  • BGH, 14.07.1995 - V ZR 45/94

    Rechte des Besitzers gegenüber dem Anspruch des Eigentümers auf Herausgabe von

    Auszug aus OLG Dresden, 27.05.1999 - 7 U 3859/98
    Hinsichtlich der nach diesem Zeitpunkt gezogenen Nutzungen, um die es im vorliegenden Fall lediglich geht, gilt hingegen das BGB (Palandt-Bassenge, BGB, 58. Aufl., Art. 233 § 2 Rn. 3; BGH, NJW 1995, 2627f, 2627).
  • BGH, 07.11.1997 - LwZR 6/97

    Besitzrecht einer LPG; Ersatz tatsächlich gezogener und schuldhaft nicht

    Auszug aus OLG Dresden, 27.05.1999 - 7 U 3859/98
    Der Meinungsstreit über die Frage, ob es sich insoweit bereits um eine Eigentumsübertragung gehandelt hat (vgl. BGH, VIZ 1998, 167f., 167 r. Sp.) kann dahinstehen, da die Treuhandanstalt jedenfalls nach § 3 Abs. 1 DDR-EigentÜbertrG eine Verfügungsbefugnis über die Grundstücke erhalten hat und sie auf dieser Grundlage ausschliesslich die Rechte des Eigentümers ausüben konnte (BGH, VIZ 1998, 167f., 167 r. Sp.; BGH, DtZ 1997, 325).
  • BGH, 11.02.1994 - V ZR 254/92

    Geltendmachung von Ansprüchen wegen der Unwirksamkeit der von dem staatlichen

    Auszug aus OLG Dresden, 27.05.1999 - 7 U 3859/98
    aa) Mit dem Moratorium des Art. 233 § 2a EGBGB sollte nach denn insoweit eindeutigen Willen des Gesetzgebers in ungeklärten Nutzungsfällen eine; einstweilige Sicherung des Besitzstandes herbeigeführt werden, um die Schaffung von Pakten bis zu einer Bereinigung des Sachenrechts zu verhindern (BGHZ 125, 125ff., 134; Staudinger-Rauscher, BGB, 13. Bearb., Art. 233 § 2a EGBGB Rn. 3).
  • BGH, 30.04.1958 - V ZR 215/56

    Grenzüberbau

    Auszug aus OLG Dresden, 27.05.1999 - 7 U 3859/98
    Für das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis gilt gleichfalls der Grundsatt von Treu und Glauben, nach dem der Besitzer Auskunft über Nutzungen schuldet, wenn dieser - wie im vorliegenden Fall - die Auskunft unschwer leisten kann und der Berechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen und den Umfang seines Rechtes im Ungewissen ist (vgl. BGHZ 27, 204ff., 209; BGHZ 31, 76ff., 96; OLG Hamm, NJW 1993, 2623f., 2624).
  • OLG Hamm, 14.12.1992 - 5 U 251/91
    Auszug aus OLG Dresden, 27.05.1999 - 7 U 3859/98
    Für das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis gilt gleichfalls der Grundsatt von Treu und Glauben, nach dem der Besitzer Auskunft über Nutzungen schuldet, wenn dieser - wie im vorliegenden Fall - die Auskunft unschwer leisten kann und der Berechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen und den Umfang seines Rechtes im Ungewissen ist (vgl. BGHZ 27, 204ff., 209; BGHZ 31, 76ff., 96; OLG Hamm, NJW 1993, 2623f., 2624).
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