Rechtsprechung
OLG Dresden, 27.06.2006 - 2 U 1947/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
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- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GmbHG § 43 Abs. 2; AktG § 93 Abs. 2
Zur Rechtsfigut des faktischen Geschäftsführers - Eingeschränkte Haftung des Geschäftsführers bei unternehmerischen Entscheidungen
Kurzfassungen/Presse (3)
- sachsen.de (Pressemitteilung)
OLG Dresden entscheidet: Ehemalige Verantwortliche der Görlitzer Stadtreinigung schadensersatzpflichtig
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Inanspruchnahme eines früheren Geschäftsführers durch eine in Liquidation befindliche Gesellschaft auf Schadensersatz; Zweck der Rechtsfigur des faktischen Geschäftsführers; Weiter haftungsfreier Handlungsspielraum des Geschäftsführers im Bereich geschäftlicher und ...
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kosten für unnötige Vertragsverlängerung müssen vom Verantwortlichen getragen werden - Ehemaliger Geschäftsführer der Görlitzer Stadtreinigung schadensersatzpflichtig
Verfahrensgang
- LG Görlitz, 21.10.2005 - 4 O 368/01
- OLG Dresden, 27.06.2006 - 2 U 1947/05