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   OLG Dresden, 27.11.2018 - 4 U 1282/18   

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https://dejure.org/2018,42823
OLG Dresden, 27.11.2018 - 4 U 1282/18 (https://dejure.org/2018,42823)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27.11.2018 - 4 U 1282/18 (https://dejure.org/2018,42823)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27. November 2018 - 4 U 1282/18 (https://dejure.org/2018,42823)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eilbedürfnis für eine einstweilige Verfügung wegen Unterlassung einer Presseberichterstattung

  • Wolters Kluwer

    Eilbedürfnis für eine einstweilige Verfügung wegen Unterlassung einer Presseberichterstattung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 935 ; ZPO § 940
    Eilbedürfnis für eine einstweilige Verfügung wegen Unterlassung einer Presseberichterstattung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • saechsische.de (Dokument mit Bezug zur Entscheidung, 23.03.2018)

    Ein Extremismus-Forscher auf dem rechten Weg?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Stuttgart, 08.02.2017 - 4 U 166/16

    Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen eine identifizierende Berichterstattung

    Auszug aus OLG Dresden, 27.11.2018 - 4 U 1282/18
    Diese reichen von vier Wochen bzw. einem Monat (OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.1.2015 - 6 U 156/14 - juris; vgl. im Übrigen die Verweise auf nicht veröffentlichte Rechtsprechung der OLGe Koblenz und Köln sowie des KG bei Wenzel-Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl. Kap 12 Rn 145) über fünf Wochen (OLG Hamburg, Beschluss vom 15.12.2014 - 7 W 141/14 - juris) bis zu 8 Wochen bzw. zwei Monaten ab Kenntniserlangung von der Rechtsverletzung (OLG Stuttgart, Urteil vom 08. Februar 2017 - 4 U 166/16 -, Rn. 35 - 36, juris).

    Derartige "wertneutrale Falschdarstellungen" begründen keine Unterlassungsansprüche (Senat, Beschluss vom 11. September 2018 - 4 U 1214/18 -, Rn. 7, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 08. Februar 2017 - 4 U 166/16 -, Rn. 166, juris).

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus OLG Dresden, 27.11.2018 - 4 U 1282/18
    Diese zeichnet sich dadurch aus, dass die Aussage einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist, was bei Meinungsäußerungen ausscheidet, weil sie durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens gekennzeichnet werden und sich deshalb nicht als wahr oder unwahr erweisen lassen (BGH VersR 1999, 1162; NJW-RR 1999, 1251 m.w.N.; BVerfG NJW 1992, 1439, 1440).
  • BGH, 26.10.1999 - VI ZR 322/98

    Unwahre Tatsachenbehauptung durch bewußt unvollständige (Presse-)

    Auszug aus OLG Dresden, 27.11.2018 - 4 U 1282/18
    Wenn dem Leser Tatsachen mitgeteilt werden, aus denen er erkennbar eigene Schlussfolgerungen ziehen soll, dürfen ihm keine wesentlichen Tatsachen verschwiegen werden, die dem Vorgang ein anderes Gewicht geben könnten (BGH Urteil vom 26. Oktober 1999 - VI ZR 322/98 -juris) und deren Kenntnis für den Leser unerlässlich ist, der sich im Kernpunkt ein zutreffendes Urteil bilden will (BGH Urteil vom 12.11.2005, VI ZR 204/04 - juris; Wenzel, aaO. Kap. 5 Rn. 81).
  • BGH, 23.02.1999 - VI ZR 140/98

    Widerruf einer Verdachtsdiagnose

    Auszug aus OLG Dresden, 27.11.2018 - 4 U 1282/18
    Diese zeichnet sich dadurch aus, dass die Aussage einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist, was bei Meinungsäußerungen ausscheidet, weil sie durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens gekennzeichnet werden und sich deshalb nicht als wahr oder unwahr erweisen lassen (BGH VersR 1999, 1162; NJW-RR 1999, 1251 m.w.N.; BVerfG NJW 1992, 1439, 1440).
  • BGH, 22.11.2005 - VI ZR 204/04

    Zur Behandlung einer bewusst unvollständigen Berichterstattung

    Auszug aus OLG Dresden, 27.11.2018 - 4 U 1282/18
    Wenn dem Leser Tatsachen mitgeteilt werden, aus denen er erkennbar eigene Schlussfolgerungen ziehen soll, dürfen ihm keine wesentlichen Tatsachen verschwiegen werden, die dem Vorgang ein anderes Gewicht geben könnten (BGH Urteil vom 26. Oktober 1999 - VI ZR 322/98 -juris) und deren Kenntnis für den Leser unerlässlich ist, der sich im Kernpunkt ein zutreffendes Urteil bilden will (BGH Urteil vom 12.11.2005, VI ZR 204/04 - juris; Wenzel, aaO. Kap. 5 Rn. 81).
  • BGH, 27.04.1999 - VI ZR 174/97

    Leistung der Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten mittels Faksimile-Stempel;

    Auszug aus OLG Dresden, 27.11.2018 - 4 U 1282/18
    Diese zeichnet sich dadurch aus, dass die Aussage einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist, was bei Meinungsäußerungen ausscheidet, weil sie durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens gekennzeichnet werden und sich deshalb nicht als wahr oder unwahr erweisen lassen (BGH VersR 1999, 1162; NJW-RR 1999, 1251 m.w.N.; BVerfG NJW 1992, 1439, 1440).
  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 150/06

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch unwahre

    Auszug aus OLG Dresden, 27.11.2018 - 4 U 1282/18
    Das Persönlichkeitsrecht ist indes nur bei Darstellungen berührt, die von nicht ganz unerheblicher Bedeutung für die Persönlichkeitsentfaltung sind; es gebietet hingegen nicht, dem Betroffenen einen Abwehranspruch zuzubilligen, wenn es allein um Tatsachenbehauptungen geht, die sich - wie hier - nicht in nennenswerter Weise auf das Persönlichkeitsbild des Betroffenen auswirken können (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23. Oktober 2007 - 1 BvR 150/06 -, Rn. 20, juris; Vendt, in: Hamburger Kommentar Gesamtes Medienrecht, 3. Aufl., Kap. 33 Rn. 19).
  • OLG München, 28.03.1990 - 21 U 1938/90
    Auszug aus OLG Dresden, 27.11.2018 - 4 U 1282/18
    Derartige Vergröberungen beeinträchtigten im Zweifel das allgemeine Persönlichkeitsrecht nicht soweit, dass hiergegen ein Abwehranspruch gerechtfertigt wäre (OLG München, Urteil vom 28.3.1990 - 21 U 1938/90 - juris).
  • BVerfG, 12.05.2009 - 1 BvR 2272/04

    Meinungsfreiheit ("durchgeknallter Staatsanwalt"; Beleidigung; Schmähung; Kontext

    Auszug aus OLG Dresden, 27.11.2018 - 4 U 1282/18
    Denn in der öffentlichen Auseinandersetzung um Themen von besonderer gesellschaftlicher Bedeutung oder im politischen Meinungskampf, muss auch Kritik hingenommen werden, die in überspitzter und polemischer Form geäußert wird, weil andernfalls die Gefahr einer Lähmung oder Verengung des Meinungsbildungsprozesses drohte (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12. Mai 2009 - 1 BvR 2272/04 -, juris).
  • OLG Frankfurt, 25.04.2013 - 16 W 21/13

    Einstweilige Verfügung gegen Äußerungen auf Facebook

    Auszug aus OLG Dresden, 27.11.2018 - 4 U 1282/18
    Von einer Selbstwiderlegung ist jedoch jedenfalls solange nicht auszugehen, wie sich der Betroffene um eine außergerichtliche Erledigung der Streitigkeit bemüht (OLG Frankfurt, Beschluss vom 25. April 2013 - 16 W 21/13 -, juris).
  • OLG Karlsruhe, 14.01.2015 - 6 U 156/14

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bewertung von Äußerungen im Rahmen einer

  • OLG Dresden, 09.05.2017 - 4 U 102/17

    Streit um Zulässigkeit eines Flyers der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag

  • OLG Dresden, 25.01.2018 - 4 U 1675/17

    Dringlichkeit einer auf presserechtliche Unterlassungsansprüche gestützten

  • OLG Dresden, 11.09.2018 - 4 U 1214/18

    Ansprüche des Eigentümers eines Grundstücks wegen der unwahren Behauptung, er

  • OLG Dresden, 06.01.2021 - 4 U 1928/20

    Einstweiliges Verfügungsverfahren: Anhörung kann nachgeholt werden!

    Diese reichen von vier Wochen bzw. einem Monat (OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.1.2015 - 6 U 156/14 - juris; vgl. im Übrigen die Verweise auf nicht veröffentlichte Rechtsprechung der OLGe Koblenz und Köln sowie des KG bei Wenzel-Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl. Kap 12 Rn 145) über fünf Wochen (OLG Hamburg, Beschluss vom 15.12.2014 - 7 W 141/14 - juris) bis zu 8 Wochen bzw. zwei Monaten ab Kenntniserlangung von der Rechtsverletzung (OLG Stuttgart, Urteil vom 08. Februar 2017 - 4 U 166/16 -, Rn. 35 - 36, juris Senat, Urteil vom 27. November 2018 - 4 U 1282/18 -, Rn. 11, juris).
  • OLG Dresden, 14.10.2019 - 4 U 2001/19

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

    Eine bewusst unvollständige Berichterstattung, die einer unwahren Tatsachenbehauptung gleichsteht, liegt nicht bereits darin, dass die Wiedergabe einer wissenschaftlichen Position des Betroffenen in einer Tageszeitung nur vergröbert erfolgt und nicht sämtliche Differenzierungen dieser Position nachzeichnet (Festhaltung von Senat, Beschluss vom 27.11.2019 - 4 U 1282/18).

    Der Senat hat im Beschluss vom 27.11.2018 zu dem gleichgelagerten Antrag im einstweiligen Verfügungsverfahren (4 U 1282/18) ausgeführt:.

    Abseits solcher Zitate kommt ein Unterlassungsanspruch nur nach den Grundsätzen über eine bewusst unvollständige Berichterstattung in Betracht, für die indes hier die Voraussetzungen fehlen; auf Punkt 2 b) cc) des Senatsbeschlusses vom 27.11 2018 im Verfahren 4 U 1282/18 wird zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen.

  • OLG Dresden, 28.04.2020 - 4 W 3/20

    Zum fliegenden Gerichtsstand bei Online-Artikeln einer Lokalzeitung / Vorsicht

    Maßgeblich ist insoweit das Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Adressaten; auszugehen ist vom Wortlaut, der allerdings den Sinn nicht abschließend festlegen kann; bei der Deutung sind daher der sprachliche Kontext, in dem die umstrittene Äußerung steht, und die Begleitumstände, unter denen sie fällt, zu berücksichtigen, soweit diese für die Leser, Hörer oder Zuschauer erkennbar sind (Senatsurteil vom 27. November 2018 - 4 U 1282/18 -, Rn. 13, juris).
  • OLG Dresden, 02.12.2019 - 4 U 2001/19
    Eine bewusst unvollständige Berichterstattung, die einer unwahren Tatsachenbehauptung gleichsteht, liegt nicht bereits darin, dass die Wiedergabe einer wissenschaftlichen Position des Betroffenen in einer Tageszeitung nur vergröbert erfolgt und nicht sämtliche Differenzierungen dieser Position nachzeichnet (Festhaltung von Senat, Beschluss vom 27.11.2019 - 4 U 1282/18).

    Der Senat hat im Beschluss vom 27.11.2018 zu dem gleichgelagerten Antrag im einstweiligen Verfügungsverfahren (4 U 1282/18) ausgeführt:.

    Abseits solcher Zitate kommt ein Unterlassungsanspruch nur nach den Grundsätzen über eine bewusst unvollständige Berichterstattung in Betracht, für die indes hier die Voraussetzungen fehlen; auf Punkt 2 b) cc) des Senatsbeschlusses vom 27.11 2018 im Verfahren 4 U 1282/18 wird zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen.

  • OLG Dresden, 15.02.2021 - 4 U 2196/20

    Anspruch auf vorläufige Löschung einer Äußerung im Internet Vorwurf eines gegen

    Der Senat geht insofern von einer Regelfrist von einem Monat gerechnet ab Kenntnis von der Äußerung aus (Senat Urteil vom 27. November 2018 - 4 U 1282/18 -, Rn. 11, juris).
  • OLG Dresden, 14.02.2023 - 4 U 2331/22

    Seenotrettungsverein gewinnt gegen AfD-Kreisverband

    Der Senat geht insofern von einer Regelfrist von einem Monat gerechnet ab Kenntnis von der Äußerung aus (Senat, Urteil vom 27. November 2018 - 4 U 1282/18 -, Rn. 11, juris).
  • OLG Dresden, 16.12.2019 - 4 U 2088/19

    Berufungszurückweisungsbeschluss

    Maßgeblich ist insoweit das Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Adressaten; auszugehen ist vom Wortlaut, der allerdings den Sinn nicht abschließend festlegen kann; bei der Deutung sind daher der sprachliche Kontext, in dem die umstrittene Äußerung steht, und die Begleitumstände, unter denen sie fällt, zu berücksichtigen, soweit diese für die Leser, Hörer oder Zuschauer erkennbar sind (Senat, Urteil vom 27. November 2018 - 4 U 1282/18 -, Rn. 13, juris).
  • OLG Dresden, 19.11.2019 - 4 U 2088/19

    Unterlassungsanspruch für Äußerungen nach Veräußerung von Gesellschaftsanteilen

    Maßgeblich ist insoweit das Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Adressaten; auszugehen ist vom Wortlaut, der allerdings den Sinn nicht abschließend festlegen kann; bei der Deutung sind daher der sprachliche Kontext, in dem die umstrittene Äußerung steht, und die Begleitumstände, unter denen sie fällt, zu berücksichtigen, soweit diese für die Leser, Hörer oder Zuschauer erkennbar sind (Senat, Urteil vom 27. November 2018 - 4 U 1282/18 -, Rn. 13, juris).
  • OLG Dresden, 21.07.2020 - 4 W 242/20

    Einstweilige Verfügung abgelehnt: Beschwerdeentscheidung als Beschluss oder

    Der Senat geht insofern von einer Regelfrist von einem Monat gerechnet ab Kenntnis von der Äußerung aus (Senat Urteil vom 27. November 2018 - 4 U 1282/18 -, Rn. 11, juris).
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