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   OLG Dresden, 28.01.2008 - 8 W 73/08   

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https://dejure.org/2008,7521
OLG Dresden, 28.01.2008 - 8 W 73/08 (https://dejure.org/2008,7521)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28.01.2008 - 8 W 73/08 (https://dejure.org/2008,7521)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28. Januar 2008 - 8 W 73/08 (https://dejure.org/2008,7521)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung eines Einzelrichters über die Beschwerde gegen eine Kammerentscheidung; Prozesskostenhilfe für die Rechtsverteidigung gegen ein Darlehensrückzahlungsverlangen einer Sparkasse sowie für eine beabsichtige Widerklage hinsichtlich geleisteter Ratenzahlungen

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    ZPO § 348a Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 348a Abs. 1
    Abhilfeentscheidung durch den Einzelrichter über Beschwerde gegen Kammerentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 645
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 27.08.2002 - 14 W 3/02

    Sofortige Beschwerde: Anforderungen an die Abhilfeentscheidung nach neuem Recht

    Auszug aus OLG Dresden, 28.01.2008 - 8 W 73/08
    In diesem Wortlaut kommt der Grundsatz zum Ausdruck, dass diejenigen Richter, die die angegriffene Entscheidung erlassen haben (Einzelrichter, Vorsitzender der Kammer für Handelssachen, Spruchkörper), auch für das Abhilfeverfahren zuständig sind (vgl. OLG Stuttgart MDR 2003, 110 f.).
  • OLG Celle, 28.06.2023 - 7 W 24/23

    Geschäftswert; Zuständigkeit; Nicht-Abhilfeentscheidung;

    Diese Entscheidung ist - nicht anders als bei § 572 Abs. 1 ZPO (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 27. August 2002 - 14 W 3/02 , juris Rn. 4; OLG Dresden, Beschluss vom 28. Januar 2008 - 8 W 73/08, juris Rn. 4; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 20. Juli 2022 - 5 W 8/22 , juris Rn. 7; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 8. August 2005 - 2 Ta 166/05 , NZA-RR 2005, 601; BeckOK ZPO/Wulf [1.3.2023], § 572 Rn. 4; MüKoZPO/Hamdorf, 6. Aufl., § 572 Rn. 6; Musielak/Voit/Ball, 20. Aufl., § 572 Rn. 3; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 17. Juni 2010 - 2 WNB 7/10, juris Rn. 3 ff.) - von dem Spruchkörper in der Besetzung (Kollegium, Einzelrichter oder Vorsitzender) zu treffen, in der er die angefochtene Entscheidung getroffen hat.
  • OLG Saarbrücken, 20.07.2022 - 5 W 8/22

    Prozesskostenhilfe für eine Stufenklage; Zur Entscheidung berufene Zivilkammer;

    Nachdem die angefochtene Entscheidung durch die Kammer erlassen worden ist, hätte auch die Kammer, die die angefochtene Entscheidung erlassen hat, über die Abhilfe entscheiden müssen (OLG Stuttgart, Beschluss vom 27. August 2002 - 14 W 3/02 -, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 28. Januar 2008 - 8 W 73/08 -, juris; Heßler in: Zöller, Zivilprozessordnung, 34. Auflage 2022, § 572 Rn.9a).
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