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   OLG Dresden, 28.01.2020 - 4 U 1656/19   

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https://dejure.org/2020,1075
OLG Dresden, 28.01.2020 - 4 U 1656/19 (https://dejure.org/2020,1075)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28.01.2020 - 4 U 1656/19 (https://dejure.org/2020,1075)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28. Januar 2020 - 4 U 1656/19 (https://dejure.org/2020,1075)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Justiz Sachsen

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  • IWW

    § 14 VVG

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • versicherungsrechtsiegen.de

    Erhebungen im Versicherungsfall - Mitwirkung Versicherungsnehmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    VVG § 14
    Fehlende Fälligkeit für Leistungen aus einem Versicherungsvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Versicherungsnehmer muss Auskunft über Gefahrerhöhung erteilen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umfang des Auskunftsanspruchs des Versicherers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 607
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Saarbrücken, 27.08.2019 - 5 W 46/19

    1. Eine die Fälligkeit bewirkende Leistungsablehnung erfordert eine endgültige

    Auszug aus OLG Dresden, 28.01.2020 - 4 U 1656/19
    a) Zu den notwendigen Erhebungen zählt zunächst die Beschaffung derjenigen Unterlagen, die ein durchschnittlicher sorgfältiger Versicherer des entsprechenden Versicherungszweigs benötigt, um den Versicherungsfall und den Umfang der von ihm zu erbringenden Leistungen zu prüfen und abschließend festzustellen (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 27. August 2019, Az.: 5 W 46/19 - juris; Prölss/Martin, a.a.O., § 14 Rz. 8).
  • OLG Hamm, 23.02.2015 - 20 U 25/15

    Voraussetzungen der Fälligkeit von Ansprüchen des Versicherungsnehmers aus dem

    Auszug aus OLG Dresden, 28.01.2020 - 4 U 1656/19
    Stellt der Versicherer entgegen der ihm obliegenden Beschleunigungspflicht keine oder lediglich unnütze oder nicht sachdienliche Erhebungen an oder zieht er die Erhebung ohne Grund in die Länge, so ist für die Fälligkeit der Zeitpunkt maßgebend, an dem die Erhebungen bei korrektem Vorgehen beendet gewesen wären, wobei allerdings dem Versicherer insoweit eine schuldhafte Pflichtverletzung anzulasten sein muss, die vom Versicherungsnehmer zu beweisen ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 23. Februar 2015, Az.: 20 U 25/15; OLG Saarbrücken, a.a.O.).
  • BGH, 22.02.2017 - IV ZR 289/14

    Datenerhebung des Versicherers zum Zwecke der Überprüfung vorvertraglicher

    Auszug aus OLG Dresden, 28.01.2020 - 4 U 1656/19
    Danach muss der Versicherungsnehmer dem Versicherer, der sich ein klares Bild von seiner Leistungspflicht machen will, erst auf entsprechende Aufforderung hin weitere Kenntnisse verschaffen und Beweise erbringen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2017, Az.: IV ZR 289/14 - juris).
  • OLG Hamm, 25.05.2020 - 20 U 50/20

    Verletzung der Mitwirkungsobliegenheit des VN in der

    Selbst wenn § 7 Abs. 1 und Abs. 2 ALV unwirksam wäre, ergäbe sich diese Mitwirkungsobliegenheit unmittelbar aus § 31 Abs. 1 Satz 1 VVG (vgl. OLG Hamm Urt. v. 16.11.2018 - 20 U 50/18, r+s 2019, 102 = juris Rn. 36 ff.; OLG Saarbrücken Beschl. v. 27.8.2019 - 5 W 46/19, VersR 2019, 1546 = juris Rn. 6 "auch aus dem Gesetz"; OLG Dresden Urt. v. 21.1.2020 - 4 U 1656/19, BeckRS 2020, 619 = juris Rn. 6 "im Übrigen aus dem Gesetz"; ausführlich Jungermann, r+s 2018, 356) .
  • LAG Köln, 16.02.2022 - 11 Sa 434/21

    Ansprüche eines Betriebsrentners auf Anpassung der Firmenrente in der Insolvenz

    Insbesondere kommt es nicht darauf an, ob sich die geforderten Angaben nach dem Ergebnis der Prüfung tatsächlich als wesentlich erweisen, da die Frage der Erforderlichkeit ex ante zu beurteilen ist (vgl. z.B.: OLG Dresden, Urt. v. 21.01.2020 - 4 U 1656/19 - BGH, Urt. v. 22.02.2017 - IV ZR 289/14 - m. w. N.).
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