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   OLG Dresden, 28.07.2006 - 20 WF 556/06   

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https://dejure.org/2006,5223
OLG Dresden, 28.07.2006 - 20 WF 556/06 (https://dejure.org/2006,5223)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28.07.2006 - 20 WF 556/06 (https://dejure.org/2006,5223)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28. Juli 2006 - 20 WF 556/06 (https://dejure.org/2006,5223)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gegenstandswert eines Verfahrens auf Zuweisung der Ehewohnung für die Trennungszeit ; Bedeutung des einjährigen Mietwerts bei der Bestimmung des Gegenstandswerts

  • Judicialis

    BGB § 1361 b; ; KostO § 100 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1361b; KostO § 100 Abs. 3 S. 1, 2
    Streitwert eines Verfahrens auf Zuweisung der Ehewohnung für die Trennungszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 305
  • FamRZ 2007, 234
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 18.02.2003 - 20 WF 117/02

    Zuweisung der Ehewohnung bei Getrenntleben: Geschäftswert nach Gesetzesänderung

    Auszug aus OLG Dresden, 28.07.2006 - 20 WF 556/06
    Richtig ist, dass § 100 Abs. 3 KostO mit Wirkung vom 01.08.2001 wortgleich an die Stelle des zugleich aufgehobenen § 21 Abs. 3 HausratVO getreten ist, für den die überwiegende Auffassung seinerzeit vertreten hatte, der Normwortlaut enthalte eine nur redaktionell bedingte Auslassung: Sachgerecht müsse Absatz 3 Satz 2 so gelesen werden, dass für die Wertfestsetzung das Interesse der Beteiligten maßgebend sei, wenn der Streit im Wesentlichen nur die Benutzung des Hausrats "oder der Wohnung" betreffe; eine Auseinandersetzung über die (vorübergehende) Nutzung der Wohnung im Trennungszeitraum sei daher mit dem halbjährigen Mietwert zu bewerten (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2003, 1767 mit zahlreichen Nachweisen zum Streitstand; ebenso Müller-Gindullis in: Münchner Kommentar 4. Aufl. 2000, § 21 HausratVO Rn. 7).
  • OLG Hamm, 30.06.2005 - 6 WF 455/04
    Auszug aus OLG Dresden, 28.07.2006 - 20 WF 556/06
    Aus der Tatsache, dass er dies nicht getan, für Verfahren nach § 1361 b BGB also gerade keine von § 100 Abs. 3 S. 1 KostO abweichende Sonderbestimmung zur Streitwertbemessung getroffen hat, schließt der Senat daher, dass es insoweit bei der letztgenannten Vorschrift verbleiben soll (ebenso OLG Karlsruhe, 5. Zivilsenat, FamRZ 2005, 230; OLG Frankfurt FamRZ 2005, 230; OLG München FamRZ 2005, 1002; OLG Düsseldorf FamRZ 2005, 1583; OLG Hamm, FamRZ 2006, 141; zustimmend Hartmann, Kostengesetze 36. Aufl. 2006, § 100 KostO Rn. 5 m.w.N.; Weinreich in: Prütting u.a., BGH-Kommentar 2006, § 1361 b BGB Rn. 32).
  • OLG Düsseldorf, 17.02.2005 - 9 WF 199/04

    Streitwert im Verfahren auf Zuweisung der Ehewohnung

    Auszug aus OLG Dresden, 28.07.2006 - 20 WF 556/06
    Aus der Tatsache, dass er dies nicht getan, für Verfahren nach § 1361 b BGB also gerade keine von § 100 Abs. 3 S. 1 KostO abweichende Sonderbestimmung zur Streitwertbemessung getroffen hat, schließt der Senat daher, dass es insoweit bei der letztgenannten Vorschrift verbleiben soll (ebenso OLG Karlsruhe, 5. Zivilsenat, FamRZ 2005, 230; OLG Frankfurt FamRZ 2005, 230; OLG München FamRZ 2005, 1002; OLG Düsseldorf FamRZ 2005, 1583; OLG Hamm, FamRZ 2006, 141; zustimmend Hartmann, Kostengesetze 36. Aufl. 2006, § 100 KostO Rn. 5 m.w.N.; Weinreich in: Prütting u.a., BGH-Kommentar 2006, § 1361 b BGB Rn. 32).
  • OLG Karlsruhe, 23.06.2004 - 5 WF 86/04
    Auszug aus OLG Dresden, 28.07.2006 - 20 WF 556/06
    Aus der Tatsache, dass er dies nicht getan, für Verfahren nach § 1361 b BGB also gerade keine von § 100 Abs. 3 S. 1 KostO abweichende Sonderbestimmung zur Streitwertbemessung getroffen hat, schließt der Senat daher, dass es insoweit bei der letztgenannten Vorschrift verbleiben soll (ebenso OLG Karlsruhe, 5. Zivilsenat, FamRZ 2005, 230; OLG Frankfurt FamRZ 2005, 230; OLG München FamRZ 2005, 1002; OLG Düsseldorf FamRZ 2005, 1583; OLG Hamm, FamRZ 2006, 141; zustimmend Hartmann, Kostengesetze 36. Aufl. 2006, § 100 KostO Rn. 5 m.w.N.; Weinreich in: Prütting u.a., BGH-Kommentar 2006, § 1361 b BGB Rn. 32).
  • OLG München, 15.11.2004 - 12 WF 1709/04

    Streitwert für Verfahren auf Zuweisung der Ehewohnung

    Auszug aus OLG Dresden, 28.07.2006 - 20 WF 556/06
    Aus der Tatsache, dass er dies nicht getan, für Verfahren nach § 1361 b BGB also gerade keine von § 100 Abs. 3 S. 1 KostO abweichende Sonderbestimmung zur Streitwertbemessung getroffen hat, schließt der Senat daher, dass es insoweit bei der letztgenannten Vorschrift verbleiben soll (ebenso OLG Karlsruhe, 5. Zivilsenat, FamRZ 2005, 230; OLG Frankfurt FamRZ 2005, 230; OLG München FamRZ 2005, 1002; OLG Düsseldorf FamRZ 2005, 1583; OLG Hamm, FamRZ 2006, 141; zustimmend Hartmann, Kostengesetze 36. Aufl. 2006, § 100 KostO Rn. 5 m.w.N.; Weinreich in: Prütting u.a., BGH-Kommentar 2006, § 1361 b BGB Rn. 32).
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