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   OLG Dresden, 28.08.2017 - 4 U 1191/17   

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OLG Dresden, 28.08.2017 - 4 U 1191/17 (https://dejure.org/2017,39296)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28.08.2017 - 4 U 1191/17 (https://dejure.org/2017,39296)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28. August 2017 - 4 U 1191/17 (https://dejure.org/2017,39296)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

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  • JurPC

    Gegendarstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • afp 2018, 94
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Dresden, 12.07.2017 - 4 W 558/17

    Voraussetzungen des rechtlichen Interesses an einer Gegendarstellung gegen einen

    Auszug aus OLG Dresden, 28.08.2017 - 4 U 1191/17
    Der Senat hat zum anderen bereits im Beschluss vom 12.7.2017 im Parallelverfahren 4 W 558/17 ausgeführt, dass die bloße Abänderung des Ausgangstextes nicht ausreicht, sofern nicht erkennbar wird, dass hierdurch zugleich eine Erstmitteilung widerrufen oder richtiggestellt wird (so auch OLG Hamburg, Urteil vom 27.10.2009, 7 U 39/09 - juris).

    a) Es hat hierbei im rechtlichen Ausgangspunkt stillschweigend die auch vom Senat vertretene Auffassung zugrunde gelegt, dass unter dem Aspekt einer verdeckten Tatsachenbehauptung oder des sich im Zusammenspiel mehrerer Äußerungen für den Leser ergebenden Eindrucks Aussagen nicht gegendarstellungsfähig sind, bei denen lediglich eine "nicht fernliegende Deutung" einen gegendarstellungsfähigen Inhalt ergäbe (Senat, Beschluss vom 12.7.2017, 4 W 558/17; OLG Köln, Beschluss vom 06. Februar 2013 - 15 W 9/13 -, Rn. 3, juris).

    Wenn ein Presseartikel selbst bereits die Stellungnahme des Betroffenen zutreffend wiedergibt, fehlt es regelmäßig am rechtlichen Interesse für eine Gegendarstellung (Senat, Beschluss vom 12.7.2017, 4 W 558/17; OLG Düsseldorf, Urteil vom 26. Juni 2015 - I-16 U 85/15 -, Rn. 26, juris; vgl. KG Berlin, Beschl. v. 22.06.2007, 9 U 80/07).

  • OLG Düsseldorf, 26.06.2015 - 16 U 85/15

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Gegendarstellung

    Auszug aus OLG Dresden, 28.08.2017 - 4 U 1191/17
    Dass der Leser nur noch auf den ergänzten Text zugreifen kann, genügt für sich genommen nicht, denn es wird gerade nicht deutlich, dass erkennbar eine zunächst wiedergegebene Darstellung richtig gestellt wurde (OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.6. 2015 - I-16 U 85/15 -, Rn. 28, juris).

    Wenn ein Presseartikel selbst bereits die Stellungnahme des Betroffenen zutreffend wiedergibt, fehlt es regelmäßig am rechtlichen Interesse für eine Gegendarstellung (Senat, Beschluss vom 12.7.2017, 4 W 558/17; OLG Düsseldorf, Urteil vom 26. Juni 2015 - I-16 U 85/15 -, Rn. 26, juris; vgl. KG Berlin, Beschl. v. 22.06.2007, 9 U 80/07).

  • OLG Köln, 25.07.2013 - 15 U 87/13

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Gegendarstellung

    Auszug aus OLG Dresden, 28.08.2017 - 4 U 1191/17
    b) Will der Anspruchsberechtigte einem mit der Erstmitteilung erweckten Eindruck entgegentreten, muss dies in einer entsprechenden Formulierung der begehrten Gegendarstellung zum Ausdruck kommen (Senat, aaO. OLG Köln, Beschluss vom 25. Juli 2013 - I-15 U 87/13 -, Rn. 69, juris; Seitz/Schmidt, Der Gegendarstellungsanspruch, Kap. 5 Rn 134).
  • OLG Köln, 06.02.2013 - 15 W 9/13

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Durchsetzung eines

    Auszug aus OLG Dresden, 28.08.2017 - 4 U 1191/17
    a) Es hat hierbei im rechtlichen Ausgangspunkt stillschweigend die auch vom Senat vertretene Auffassung zugrunde gelegt, dass unter dem Aspekt einer verdeckten Tatsachenbehauptung oder des sich im Zusammenspiel mehrerer Äußerungen für den Leser ergebenden Eindrucks Aussagen nicht gegendarstellungsfähig sind, bei denen lediglich eine "nicht fernliegende Deutung" einen gegendarstellungsfähigen Inhalt ergäbe (Senat, Beschluss vom 12.7.2017, 4 W 558/17; OLG Köln, Beschluss vom 06. Februar 2013 - 15 W 9/13 -, Rn. 3, juris).
  • OLG Hamburg, 19.02.2008 - 7 U 94/07
    Auszug aus OLG Dresden, 28.08.2017 - 4 U 1191/17
    Darüber hinaus ist der beanstandete Kern der Erstmitteilung wiederzugeben und anzugeben, von welcher konkreten Behauptung dieser Eindruck ausgeht (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 19. Februar 2008 - 7 U 94/07 -, juris; OLG Köln aaO; OLG Stuttgart, ZUM 2000, 773 ff.).
  • OLG Hamburg, 27.10.2009 - 7 U 39/09

    Gegendarstellungsrecht: Veröffentlichung der Gegendarstellung in der gleichen

    Auszug aus OLG Dresden, 28.08.2017 - 4 U 1191/17
    Der Senat hat zum anderen bereits im Beschluss vom 12.7.2017 im Parallelverfahren 4 W 558/17 ausgeführt, dass die bloße Abänderung des Ausgangstextes nicht ausreicht, sofern nicht erkennbar wird, dass hierdurch zugleich eine Erstmitteilung widerrufen oder richtiggestellt wird (so auch OLG Hamburg, Urteil vom 27.10.2009, 7 U 39/09 - juris).
  • OLG Frankfurt, 05.11.2013 - 16 W 60/13

    Zu den Voraussetzungen des Anspruchs auf Veröffentlichung von Gegendarstellungen

    Auszug aus OLG Dresden, 28.08.2017 - 4 U 1191/17
    Ob die von der Antragsgegnerin unter Bezug auf den Beschluss des OLG Frankfurt vom 5.11.2013 (16 W 60/13) vertretene Auffassung zutrifft, bei inhaltsgleichen Gegendarstellungsverlangen mehrerer Berechtigter seien doppelte Gegendarstellungsverlangen nur dann erlaubt, wenn jeder der von der Berichterstattung Betroffenen ein persönliches, individuelles Interesse an einer eigenen Gegendarstellung habe, kann dahinstehen.
  • KG, 22.06.2007 - 9 U 80/07

    Gegendarstellung und Stellungnahme - Koma-Wirt

    Auszug aus OLG Dresden, 28.08.2017 - 4 U 1191/17
    Wenn ein Presseartikel selbst bereits die Stellungnahme des Betroffenen zutreffend wiedergibt, fehlt es regelmäßig am rechtlichen Interesse für eine Gegendarstellung (Senat, Beschluss vom 12.7.2017, 4 W 558/17; OLG Düsseldorf, Urteil vom 26. Juni 2015 - I-16 U 85/15 -, Rn. 26, juris; vgl. KG Berlin, Beschl. v. 22.06.2007, 9 U 80/07).
  • OLG Stuttgart, 08.06.2000 - 4 W 26/00

    Beurteilung der "Unverzüglichkeit" einer Gegendarstellung i.S.d. § 10 Abs. 3 S. 3

    Auszug aus OLG Dresden, 28.08.2017 - 4 U 1191/17
    Darüber hinaus ist der beanstandete Kern der Erstmitteilung wiederzugeben und anzugeben, von welcher konkreten Behauptung dieser Eindruck ausgeht (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 19. Februar 2008 - 7 U 94/07 -, juris; OLG Köln aaO; OLG Stuttgart, ZUM 2000, 773 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 13.02.2009 - 14 U 156/08

    Presserechtliche Gegendarstellung: Umfang und Inhalt der Gegendarstellung;

    Auszug aus OLG Dresden, 28.08.2017 - 4 U 1191/17
    Die Auffassung des Landgerichts, Maßstab sei nicht der Gesamtumfang der Gegendarstellung, sondern nur der entgegnende Text, entspricht der überwiegenden Auffassung (OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.2.2009, 14 U 156/08 - juris; Seitz/Schmidt aaO. Kap 6 Rn 167).
  • OLG Dresden, 30.01.2018 - 4 U 1110/17

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Geldentschädigung wegen Verletzung des Rechts

    Darüber hinaus ist der beanstandete Kern der Erstmitteilung wiederzugeben und anzugeben, von welcher konkreten Behauptung dieser Eindruck ausgeht (Senat, Beschluss vom 28. August 2017 - 4 U 1191/17 -, Rn. 11).
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