Rechtsprechung
OLG Dresden, 28.10.2021 - 3 Ws 95/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Justiz Sachsen
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Besprechungen u.ä.
- HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)
Wann und wie wird die Entscheidung über die Besetzungsreduktion nach neuem Recht kontrolliert?
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 16.09.2021 - 8 KLs 105 Js 24167/20
- OLG Dresden, 28.10.2021 - 3 Ws 95/21
- OLG Dresden, 28.10.2021 - 3 Ws 96/21
- BVerfG, 16.12.2021 - 2 BvR 2076/21
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 01.02.2023 - 4 Ws 20/23
Besetzungseinwand, formelle Anorderungen, Besetzung der Strafkammer
b) Eine Auslegung als Besetzungseinwand gemäß § 222b StPO, der für den Einwand gegen die Gerichtsbesetzung mit zwei Berufsrichtern einschließlich des Vorsitzenden entweder in direkter (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 1999 - 4 StR 657/98, BGHSt 44, 361 - 368; OLG Hamm…, Beschluss vom 27. Januar 2014 - III-1 Ws 50/14, juris Rn. 21) oder entsprechender (vgl. BGH…, Urteil vom 23. Dezember 1998 - 3 StR 343/98, juris Rn. 11; OLG Dresden, Beschluss vom 28. Oktober 2021 - 3 Ws 95/21, BeckRS 2021, 40826 Rn. 10) Anwendung des § 222b Abs. 1 StPO der statthafte Rechtsbehelf wäre, ist angesichts der ausdrücklichen Bezeichnung des Rechtsmittels als "Beschwerde entsprechend § 304 StPO" durch den Verteidiger des Angeklagten, der Fachanwalt für Strafrecht ist, nicht möglich.