Rechtsprechung
   OLG Dresden, 29.01.2010 - 3 AR 3/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6636
OLG Dresden, 29.01.2010 - 3 AR 3/10 (https://dejure.org/2010,6636)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29.01.2010 - 3 AR 3/10 (https://dejure.org/2010,6636)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29. Januar 2010 - 3 AR 3/10 (https://dejure.org/2010,6636)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,6636) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    § 34 ZPO

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Geltendmachung von Rechtsanwaltsgebühren aus einem vor der Kammer für Handelssachen geführten Rechtsstreit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 34
    Gerichtliche Zuständigkeit für die gerichtliche Geltendmachung von Rechtsanwaltsgebühren aus einem vor der Kammer für Handelssachen geführten Rechtsstreit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kein Gebührenprozess vor der Kammer für Handelssachen

Verfahrensgang

  • LG Zwickau - 2 O 1158/07
  • OLG Dresden, 29.01.2010 - 3 AR 3/10
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Schleswig, 13.12.2002 - 2 W 211/02

    Zuständigkeitskonkurrenz zwischen Zivilkammer und Kammer für Handelssachen

    Auszug aus OLG Dresden, 29.01.2010 - 3 AR 3/10
    Bei einer solchen subjektiven Klagehäufung kann im Verfahren entsprechend § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, sofern die weiteren Voraussetzungen vorliegen, auch nur die Zivilkammer als der für alle Prozessrechtsverhältnisse zuständige Spruchkörper bestimmt werden (OLG Frankfurt NJW 1992, 2900; OLG Schleswig NJW-RR 2003, 1650; OLG Köln OLGR 2008, 572).
  • BGH, 26.05.1952 - III ZR 218/50

    Abgabe an andere Abteilung des Gerichts

    Auszug aus OLG Dresden, 29.01.2010 - 3 AR 3/10
    a) Da die bindende Wirkung einer Verweisung gemäß § 281 ZPO die Beteiligung zweier verschiedener Gerichte voraussetzt, ist die Vorschrift auf Abgaben oder "Verweisungen" unter Abteilungen, Kammern oder Senaten desselben Gerichts nicht anwendbar (BGHZ 6, 178, 182; 71, 264, 271).
  • BGH, 03.05.1978 - IV ARZ 26/78

    Bindungswirkung der Abgabe oder Verweisung zwischen Familiengericht und einem

    Auszug aus OLG Dresden, 29.01.2010 - 3 AR 3/10
    a) Da die bindende Wirkung einer Verweisung gemäß § 281 ZPO die Beteiligung zweier verschiedener Gerichte voraussetzt, ist die Vorschrift auf Abgaben oder "Verweisungen" unter Abteilungen, Kammern oder Senaten desselben Gerichts nicht anwendbar (BGHZ 6, 178, 182; 71, 264, 271).
  • OLG Brandenburg, 05.01.2000 - 8 Sch 6/99

    Zuständigkeit der Oberlandesgerichte für Entscheidungen über Vollstreckungstitel

    Auszug aus OLG Dresden, 29.01.2010 - 3 AR 3/10
    Deshalb kann der eine den vermeintlich zuständigen anderen Spruchkörper desselben Gerichts nicht durch bindende Verweisung zuständig machen (OLG Brandenburg NJW-RR 2001, 645).
  • BGH, 06.02.1975 - III ZB 11/74

    Gerichtliche Zuständigkeit für Vollstreckungsgegenklagen gegen vor den

    Auszug aus OLG Dresden, 29.01.2010 - 3 AR 3/10
    So wird bei Vollstreckungsabwehrklagen, die gemäß § 767 Abs. 1 ZPO bei dem in ähnlicher Weise umschriebenen "Prozessgericht des ersten Rechtszuges" zu erheben sind, ein zugleich spruchkörperbezogenes Begriffverständnis für möglich gehalten und unter Berücksichtigung der ratio legis sowie des § 802 ZPO eine entsprechende Auslegung allgemein befürwortet; danach ist diejenige Abteilung oder derjenige Spruchkörper auch für Klagen zuständig, die auf Unzulässigerklärung der Zwangsvollstreckung aus von ihr bzw. ihm selbst geschaffenen Titeln gerichtet sind (vgl. BGH FamRZ 1978, 672 und 1981, 19 für Familiensachen; BGH NJW 1975, 829 für Kammer für Baulandsachen).
  • OLG Frankfurt, 06.05.1992 - 20 AR 92/92
    Auszug aus OLG Dresden, 29.01.2010 - 3 AR 3/10
    Bei einer solchen subjektiven Klagehäufung kann im Verfahren entsprechend § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, sofern die weiteren Voraussetzungen vorliegen, auch nur die Zivilkammer als der für alle Prozessrechtsverhältnisse zuständige Spruchkörper bestimmt werden (OLG Frankfurt NJW 1992, 2900; OLG Schleswig NJW-RR 2003, 1650; OLG Köln OLGR 2008, 572).
  • BGH, 15.10.1980 - IVb ZR 503/80

    Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs über Scheidungsfolgen - Anfechtung des

    Auszug aus OLG Dresden, 29.01.2010 - 3 AR 3/10
    So wird bei Vollstreckungsabwehrklagen, die gemäß § 767 Abs. 1 ZPO bei dem in ähnlicher Weise umschriebenen "Prozessgericht des ersten Rechtszuges" zu erheben sind, ein zugleich spruchkörperbezogenes Begriffverständnis für möglich gehalten und unter Berücksichtigung der ratio legis sowie des § 802 ZPO eine entsprechende Auslegung allgemein befürwortet; danach ist diejenige Abteilung oder derjenige Spruchkörper auch für Klagen zuständig, die auf Unzulässigerklärung der Zwangsvollstreckung aus von ihr bzw. ihm selbst geschaffenen Titeln gerichtet sind (vgl. BGH FamRZ 1978, 672 und 1981, 19 für Familiensachen; BGH NJW 1975, 829 für Kammer für Baulandsachen).
  • BGH, 29.01.1986 - IVb ZR 8/85

    Funktionale Zuständigkeit der Prozeßabteilung des Amtsgerichts; Gebührenklage des

    Auszug aus OLG Dresden, 29.01.2010 - 3 AR 3/10
    Während § 34 ZPO für "rechtswegfremd" entstandene Gebührenansprüche von vornherein bedeutungslos ist (BAGE 87, 29), ist für die im Gerichtsstand des Hauptprozesses erhobene Klage eines Rechtsanwalts, der Zahlung seiner in einem - nach altem Verfahrensrecht geführten (das neue FamFG hat insoweit fraglos nichts geändert) - familiengerichtlichen Rechtsstreit entstandenen Gebühren und Auslagen verlangt, höchstrichterlich geklärt, dass nicht das Familiengericht, sondern die allgemeine Zivilabteilung des Amtsgerichts zuständig ist (BGHZ 97, 79).
  • OLG Dresden, 06.09.2006 - 2 U 813/06

    Indizielle Wirkung nachvertraglichen Verhaltens; Verjährung bei Vorstandshaftung

    Auszug aus OLG Dresden, 29.01.2010 - 3 AR 3/10
    Mit Beschluss vom 05.08.2009 wies die 2. Zivilkammer darauf hin, dass für denjenigen Teil des Rechtsstreits, der Honoraransprüche aus den beiden vor der Kammer für Handelssachen geführten Prozessen (1 HKO 4/04 = OLG Dresden 2 U 813/06 und 1 HKO 89/04 = OLG Dresden 2 U 903/08) und damit die Rechnungen K 9 bis 11 über insgesamt 7.876,60 EUR betrifft, nicht die Zivilkammer, sondern die Kammer für Handelssachen als "das Gericht des Hauptprozesses" zuständig sei.
  • BGH, 11.11.2003 - X ARZ 91/03

    Gebührenforderungen von Rechtsanwälten können in der Regel nicht am Gericht des

    Auszug aus OLG Dresden, 29.01.2010 - 3 AR 3/10
    Er soll den Mandanten nicht unbedingt an dessen Wohnort, der für den Gebührenanspruch in der Regel zugleich der Erfüllungsort ist (BGHZ 157, 20), verklagen müssen.
  • BGH, 14.06.1978 - IV ARZ 31/78

    Gerichtlicher Vergleich zwischen Eheleuten anlässlich ihrer Scheidung über

  • KG, 13.03.2008 - 2 AR 10/08

    Zuständigkeitsbestimmung: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei

  • OLG Köln, 14.05.2007 - 8 W 23/07

    Bestimmung der funktionellen Zuständigkeit eines Gerichts bei Vorliegen einer

  • BayObLG, 25.07.2022 - 101 AR 36/22

    Bestimmung des zuständigen Gerichts

    Allenfalls könnte die Gefahr bestehen, dass der (beabsichtigte) Rechtsstreit auf einen Verweisungsantrag nach § 98 Abs. 1 GVG hinsichtlich desjenigen Streitgenossen, für den die Streitigkeit als Handelssache nach § 95 GVG zu qualifizieren ist, abgetrennt und insoweit an die Kammer für Handelssachen verwiesen wird (dazu: OLG Dresden, Beschluss vom 29. Januar 2010, 3 AR 3/10, juris Rn. 17; OLG Düsseldorf, MDR 1996, 524; LG Berlin, Beschluss vom 6. März 2017, 28 OH 2/17, BeckRS 2017, 105273).
  • LG Berlin, 06.03.2017 - 28 OH 2/17

    Zuständigkeitsbestimmung: Klage gegen mehrere Beklagte bei einer Handelssache nur

    Diese Abtrennung könnte nach zutreffender Ansicht nicht allein mit der "isolierten" Zuständigkeit der Kammer für Handelssachen begründet werden (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 29.1.2010 - 3 AR 3/10, Juris, Rnr. 17; OLG Köln, Beschl. v. 14.5.2007 - 8 W 23/07, Rnr. 4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht