Rechtsprechung
OLG Dresden, 29.02.2016 - 17 W 132/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Justiz Sachsen
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Verfahrensgang
- AG Pirna, 09.12.2015 - PO-45
- OLG Dresden, 29.02.2016 - 17 W 132/16
- BGH, 20.07.2017 - V ZB 47/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 02.12.2005 - V ZR 11/05
Umfang der Richtigkeitsvermutung des Grundbuchs
Auszug aus OLG Dresden, 29.02.2016 - 17 W 132/16
Die im Grundbuch ausgewiesenen Grundstücksgrenzen stehen, von hier nicht einschlägigen Ausnahmen abgesehen, unter dem Schutz der §§ 891, 892 BGB (BGH zu III ZR 288/88, Rn. 37 und zu V ZR 11/05). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2006 - 3 L 52/01
Katasterrecht, Zeichenfehler
Auszug aus OLG Dresden, 29.02.2016 - 17 W 132/16
Seite3 geklärt sei, dass die festgestellte Grenze durch eine andere zu ersetzen ist (dazu insbesondere Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern zu 3 L 52/01, Rn. 45). - OLG Düsseldorf, 30.11.1987 - 3 Wx 389/87
Eintragungsmitteilung und Ersuchen
- BGH, 01.03.1973 - III ZR 69/70
Amtspflicht - Katasteramt - Flurkarte - Abzeichnung einer Flurkarte - …
Auszug aus OLG Dresden, 29.02.2016 - 17 W 132/16
Zwar hat der Bundesgerichtshof schon entschieden, wie diese Übereinstimmung zu gewährleisten ist, nämlich damit, dass Begrenzungsangaben im Kataster nur mit Zustimmung der Betroffenen berichtigt werden dürfen (zu III ZR 69/70, Rn. 20). - BGH, 14.12.1989 - III ZR 288/88
Eigentum an überfluteten Landflächen an einer Bundeswasserstraße
Auszug aus OLG Dresden, 29.02.2016 - 17 W 132/16
Die im Grundbuch ausgewiesenen Grundstücksgrenzen stehen, von hier nicht einschlägigen Ausnahmen abgesehen, unter dem Schutz der §§ 891, 892 BGB (BGH zu III ZR 288/88, Rn. 37 und zu V ZR 11/05).