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   OLG Dresden, 29.05.2018 - 4 U 1779/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,15613
OLG Dresden, 29.05.2018 - 4 U 1779/17 (https://dejure.org/2018,15613)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29.05.2018 - 4 U 1779/17 (https://dejure.org/2018,15613)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29. Mai 2018 - 4 U 1779/17 (https://dejure.org/2018,15613)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Justiz Sachsen

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  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Auszahlung der Neuwertspitze in der Gebäudeversicherung

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Wohngebäudeversicherung: Auszahlung Neuwertspitze bei Neubau

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    WoFlV § 2; VGB 01 § 27 Nr. 6
    Strenge Wiederherstellungsklausel schließt Bungalow statt zweigeschossiges Wohnhaus nicht aus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VGB § 27 Nr. 6
    Voraussetzungen für die Auszahlung der Neuwertspitze in der Gebäudeversicherung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Flachdachbungalow statt zweigeschossiges Wohnhaus: Auszahlung der Neuwertspitze?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zahlung des Neuwertanteiles aus einer Gebäudeversicherung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Gebäudeversicherung: Anspruch auf Neuwertspitze auch bei abweichender Bauweise

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Neuwertspitze in Gebäudeversicherung bei abweichender Wiederherstellung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gebäudeversicherung: Anspruch auf Neuwertspitze auch bei abweichender Bauweise

Besprechungen u.ä. (2)

  • rae-oehlmann.de (Entscheidungsbesprechung)

    Voraussetzungen der Wiederherstellungsklausel in der Neuwertgebäudeversicherung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auszahlung der Neuwertspitze durch die Gebäudeversicherung: Muss dasselbe Gebäude wiedererrichtet werden? (IBR 2018, 1078)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2018, 1246
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 20.04.2016 - IV ZR 415/14

    Wohngebäudeversicherung: Auslegung der strengen Wiederherstellungsklausel in der

    Auszug aus OLG Dresden, 29.05.2018 - 4 U 1779/17
    Der Zweck der Neuwertversicherung besteht darin, den Schaden auszugleichen, der dem Versicherungsnehmer dadurch entsteht, dass er einen höheren Betrag als den Zeitwert aufwenden muss, wenn er das zerstörte Gebäude wieder herstellt (vgl. BGH, Urteil vom 20.04.2016 - IV ZR 415/14).

    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 20.04.2016 (IV ZR 415/14) eine Vergrößerung der Wohnfläche von 116 qm bei dem alten Gebäude auf 171, 29 qm bei dem neuen Gebäude - mithin um 47 % - nicht zum Anlass genommen, die Neuwertentschädigung schon aus diesem Grund zu versagen.

  • BGH, 20.07.2011 - IV ZR 148/10

    Wohngebäudeversicherung: Anspruch des Versicherungsnehmers auf

    Auszug aus OLG Dresden, 29.05.2018 - 4 U 1779/17
    Jedoch liegt schon darin eine Bereicherung, dass der Versicherungsnehmer nach der Wiederherstellung ein neues Gebäude hat, dies ist aber gerechtfertigt und kann deshalb hingenommen werden (vgl. BGH, Urteil vom 20.07.2011 - IV ZR 148/10).

    Eine Wiederherstellung in diesem Sinne ist nur dann anzunehmen, wenn das neu errichtete Gebäude etwa dieselbe Größe aufweist wie das zerstörte und gleichartigen Zwecken dient, was allerdings eine moderne Bauweise nicht ausschließt (vgl. BGH, Urteil vom 20.07.2011, IV ZR 148/10; BGH, Urt. v. 21.02.1990 - IV ZR 298/88).

  • OLG Dresden, 24.03.2015 - 4 U 1292/14

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit einer vertraglichen Regelung über die Verletzung

    Auszug aus OLG Dresden, 29.05.2018 - 4 U 1779/17
    Der Senat hat mit Urteil vom 24.03.2015 (4 U 1292/14) die Beklagte zur Zahlung des.

    Der Klägerin steht die Neuwertentschädigung zu, denn sie hat die Voraussetzungen nach Ziffer 2. des Urteils des Senates vom 24.03.2015 - 4 U 1292/14 - und § 27 Nr. 6 der Versicherungsbedingungen der Beklagten erfüllt.

  • OLG Frankfurt, 08.07.2004 - 3 U 130/03

    Keine Neuwertentschädigung für verbranntes gewerbliches Gebäude bei

    Auszug aus OLG Dresden, 29.05.2018 - 4 U 1779/17
    Unschädlich ist, wenn ein altes eingeschossiges Gebäude zweigeschossig wieder hergestellt ist (OLG Frankfurt, Urteil vom 08.07.2004 - 3 U 130/03).

    So hat das Oberlandesgericht Frankfurt in einer Entscheidung vom 08.07.2004 (3 U 130/03) den Anspruch auf Neuwertentschädigung versagt, weil der Neubau die frühere Nutzfläche um 53 % und den umbauten Raum um 60 % überstieg.

  • BGH, 21.02.1990 - IV ZR 298/88

    Gebäudeversicherung: Wann besteht Anspruch auf Neuwertentschädigung?

    Auszug aus OLG Dresden, 29.05.2018 - 4 U 1779/17
    Eine Wiederherstellung in diesem Sinne ist nur dann anzunehmen, wenn das neu errichtete Gebäude etwa dieselbe Größe aufweist wie das zerstörte und gleichartigen Zwecken dient, was allerdings eine moderne Bauweise nicht ausschließt (vgl. BGH, Urteil vom 20.07.2011, IV ZR 148/10; BGH, Urt. v. 21.02.1990 - IV ZR 298/88).

    Das Bereicherungsverbot geht nicht so weit, dass jede mit der Wiederherstellung verbundene Besserstellung des Versicherungsnehmers ausgeschlossen bleiben müsste (vgl. BGH, Urteil vom 21.02.1990 - IV ZR 298/88).

  • LG Leipzig, 12.12.2017 - 3 O 1954/17
    Auszug aus OLG Dresden, 29.05.2018 - 4 U 1779/17
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 12.12.2017 - 3 O 1954/17 - aufgehoben und wie folgt neu gefasst:.
  • BGH, 04.04.2018 - IV ZR 104/17

    Reiseabbruchversicherung: Inhaltskontrolle der in den Allgemeinen

    Auszug aus OLG Dresden, 29.05.2018 - 4 U 1779/17
    Die Versicherungsbedingungen sind so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhanges versteht (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 04.04.2018 - IV ZR 104/17).
  • OLG Köln, 10.01.2006 - 9 U 92/05

    Wiederherstellung des versicherten Gebäudes - keine Modernisierung bei

    Auszug aus OLG Dresden, 29.05.2018 - 4 U 1779/17
    Das Oberlandesgericht Köln hat im Urteil vom 10.01.2006 (9 U 92/05) eine wesentliche Vergrößerung des Gebäudes in einem Fall bejaht, in dem an ein Vereinsheim eines Sportvereines ein weiteres Gebäude mit zusätzlichen Nutzungsmöglichkeiten (Sporthalle mit Nebenräumen) angebaut wurde und die ursprünglich bebaute Fläche nur ein Drittel der nunmehr bebauten Fläche ausmachte.
  • OLG Köln, 27.11.2007 - 9 U 196/06

    Gebäudeversicherung - Brandschaden: Anspruch auf Neuwertspitze und Planung von

    Auszug aus OLG Dresden, 29.05.2018 - 4 U 1779/17
    Im Urteil vom 27.11.2007 (9 U 196/06) hat es eine Vergleichbarkeit verneint, weil die Grundfläche sich nahezu verdoppelt und der Rauminhalt das Zweieinhalbfache des versicherten Gebäudes betragen habe.
  • BGH, 18.02.2004 - IV ZR 94/03

    Voraussetzungen des Anspruchs auf den Neuwertanteil in der Gebäudeversicherung

    Auszug aus OLG Dresden, 29.05.2018 - 4 U 1779/17
    Die Sicherstellung erfordert eine Prognose in dem Sinne, dass bei vorausschauend wertender Betrachtungsweise eine bestimmungsgemäße Verwendung hinreichend sicher angenommen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 18.02.2004 - IV ZR 94/03 - juris).
  • LG Flensburg, 17.12.2020 - 4 O 20/20

    Leistungen der Wohngebäudeversicherung bei Neu-/Wiederherstellung eines

    In anderen Fällen sind schon deutlich größere Flächenabweichungen akzeptiert worden (vergleiche OLG Dresden BeckRS 2018, 11063 mit 25 %).
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