Rechtsprechung
OLG Dresden, 29.08.2017 - 4 U 401/17 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Justiz Sachsen
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- christmann-law.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)
Keine Haftung des Arztes nach Schulteroperation trotz fehlender Röntgenkontrolle und lückenhaften Arztbriefes
- rabüro.de
Keine Einstandspflicht des behandelnden Arztes für Befunderhebungsfehler ambulanter Nachbehandler
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umfang der Einstandspflicht des Arztes bei postoperativ behandlungsfehlerhaft unterlassener Röntgenkontrolle; Pflichten des mit einer postoperativen MRT-Befundung beauftragten Radiologen bei Unkenntnis des konkreten Operationsverfahrens
- rechtsportal.de
BGB § 823 Abs. 1
Umfang der Einstandspflicht des Arztes bei postoperativ behandlungsfehlerhaft unterlassener Röntgenkontrolle - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- beck-blog (Kurzinformation)
Arzthaftung: Ärztliche Einstandspflicht bei unterlassener postoperativer Röntgenkontrolle für Befunderhebungsfehler nachbehandelnder Ärzte
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Haftung eines Krankenhausträgers für Behandlungsfehler von Nachbehandlern
- haerlein.de (Kurzinformation)
Patienten und Ärzte sollten wissen, dass und wann es wegen eines nach einer unterlassenen Befunderhebung
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht
, S. 79 (Leitsatz und Kurzinformation)
Arzthaftung | Behandlungsfehler | Postoperatives Unterlassen einer Röntgenkontrolle
Besprechungen u.ä.
- christmann-law.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)
Keine Haftung des Arztes nach Schulteroperation trotz fehlender Röntgenkontrolle und lückenhaften Arztbriefes
Verfahrensgang
- LG Görlitz, 09.02.2017 - 1 O 24/16
- OLG Dresden, 29.08.2017 - 4 U 401/17
Wird zitiert von ...
- OLG Dresden, 07.12.2021 - 4 U 561/21 aa) Wenn die Unterlassung einer aus medizinischer Sicht gebotenen Befunderhebung einen groben ärztlichen Fehler darstellt, führt dies zu einer Beweislastumkehr hinsichtlich des Ursachenzusammenhangs zwischen ärztlichem Fehler und Gesundheitsschaden (vgl. BGHZ 138, 1 ff.; Senat, Urteil vom 29.08.2017, Az.: 4 U 401/17 - juris).