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   OLG Dresden, 30.03.2006 - 2 U 179/06   

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https://dejure.org/2006,19396
OLG Dresden, 30.03.2006 - 2 U 179/06 (https://dejure.org/2006,19396)
OLG Dresden, Entscheidung vom 30.03.2006 - 2 U 179/06 (https://dejure.org/2006,19396)
OLG Dresden, Entscheidung vom 30. März 2006 - 2 U 179/06 (https://dejure.org/2006,19396)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 8
    Pflichten der Mehrheitsgesellschafter bei Beschließung eines Kapitalschnitts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.12.2003 - II ZR 194/01

    Rechtswirkungen eines Bestätigungsbeschlusses nach § 244 Satz 1 AktG;

    Auszug aus OLG Dresden, 30.03.2006 - 2 U 179/06
    aa) Die Reduzierung des Grundkapitals auf DM 100.000,00 (EUR 51.129,19) und die Zusammenlegung von je 75 der ursprünglichen 1, 5 Mio. - auf Nennbeträge von DM 50, 00 lautenden - Aktien auf insgesamt 10.000 vinkulierte Namensaktien und weitere 10.000,00 Inhaberaktien zum Nenwert von je DM 5, 00 war dagegen bereits Inhalt des Hauptversammlungsbeschlusses vom 10.10.1994, welcher nach rechtskräftiger Zurückweisung der von Aktionärsseite erhobenen Beschlussanfechtungsklage gegen den Bestätigungsbeschluss vom 10.12.1998 (vgl. BGH, Urteil vom 15.12.2003 - II ZR 194/01, BGHZ 157, 206 ) bestandskräftig und mit der am 17.05.2004 erfolgten Eintragung im Handelsregister wirksam geworden ist (§ 229 Abs. 3 , § 224 AktG ).
  • BGH, 05.07.1999 - II ZR 126/98

    Pflichten einer Aktiengesellschaft bei einer Erhöhung des Grundkapitals im Zuge

    Auszug aus OLG Dresden, 30.03.2006 - 2 U 179/06
    Bei einem Kapitalschnitt durch Kapitalherabsetzung auf Null und nachfolgender Kapitalerhöhung kann allerdings die Treuepflicht den Mehrheitsgesellschaftern gebieten, die neuen Aktien in Höhe des gesetzlichen Mindestbetrages - seit 01.01.1999: EUR 1, 00 (§ 8 Abs. 2 Satz 1 AktG ) - zu stückeln, um möglichst allen Aktionären den Verbleib in der Gesellschaft zu eröffnen und das Entstehen unverhältnismäßig hoher Spitzen zu vermeiden (vgl. BGHZ 142, 167 [169 f.]).
  • BGH, 30.09.1991 - II ZR 47/91

    Aktienumtausch bei Kapitalherabsetzung

    Auszug aus OLG Dresden, 30.03.2006 - 2 U 179/06
    Gleiches gilt für die Zusammenlegung, die nach Eintragung der Kapitalherabsetzung zur Folge hat, dass die noch nicht eingetauschten Aktienurkunden das Mitgliedschaftsrecht anteilig nur in dem herabgesetzten Umfang verbriefen (vgl. BGH AG 1992, 27 [28]; Hüffer, AktG , § 224 Rn. 5).
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