Rechtsprechung
OLG Dresden, 30.06.2005 - 4 U 232/05 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- IWW
- Justiz Sachsen
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- Judicialis
Restschuldversicherung, Ausschlussklausel, Gesundheitserklärung, Risikoprüfung
- nomos.de
, S. 26 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)
Restschuldversicherung, Wirksamkeit einer Ausschlussklausel
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Restschuldversicherung auf den Todesfall als Sonderform der Risikolebensversicherung; Wirksamkeit einer Klausel in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer Restschuldversicherung ; Zulässigkeit des Ausschlusses des Versicherungsschutzes auf die der versicherten Person ...
- versicherung-recht.de
- anwalt-recht-und-gesetz.de
- RA Kotz
Restschuldversicherung - unwirksame Klausel hinsichtlich Vorerkrankung
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG §§ 16 ff. § 34a; BGB §§ 305 ff.
Wirksamkeit einer Restschuldversicherungsklausel in allgemeinen Geschäftsbedingungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
Verfahrensgang
- LG Bautzen, 07.01.2005 - 4 O 619/04
- OLG Dresden, 30.06.2005 - 4 U 232/05
Papierfundstellen
- VersR 2006, 495
- VersR 2006, 61
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 10.12.2014 - IV ZR 289/13
Ratenschutz-Versicherung für Bankkredit: Intransparenz einer …
Für die letztgenannte Auslegung kann zwar sprechen, dass die Liste anders als in Fällen, die bisher Gegenstand von Entscheidungen der Oberlandesgerichte waren (vgl. OLG Dresden VersR 2006, 61, 62; OLG Braunschweig VersR 2007, 1071; OLG Koblenz VersR 2008, 383, 385), keine ausdrückliche Formulierung (etwa "z.B.") enthält, die auf eine Aufzählung bloßer Regelbeispiele hindeutet. - OLG Saarbrücken, 11.07.2007 - 5 U 643/06
Risikolebensversicherung: Wirksamkeit einer AVB-Ausschlussklausel für bereits …
(4) Was die Grundlage der im Rahmen des § 34a VVG anzustellenden Vergleichsbetrachtung angeht, weist Knappmann (Anm. zu OLG Dresden, VersR 2006, 495) zutreffend darauf hin, dass für die Frage des Vergleichs von Vorteilen und Nachteilen für den Versicherungsnehmer zunächst einmal gar nicht klar ist, wie sich der Versicherer auf eine entsprechende Mitteilung des Versicherungsnehmers hin verhalten hätte.Denn dann ist der dem Versicherungsnehmer gewährte Vorteil häufig nur ein scheinbarer: Die für den Versicherungsnehmer in ihrer Tragweite kaum einschätzbare Ausschlussklausel kann dazu führen, dass er in einer Vielzahl von letztlich der Beurteilung des Versicherers unterstehenden Fällen gar nicht in den Genuss des durch den sofortigen Versicherungsschutz eingeräumten Vorteils gelangt, obwohl er möglicherweise gerade durch das diesbezügliche Angebot davon abgehalten wurde, sich einem anderen Versicherer mit u. U. weniger rigiden Leistungsausschlüssen zuzuwenden (vgl. allgemein dazu, dass der von einem Leistungsausschluss Betroffene nicht zwingend besser gestellt ist als derjenige, dessen Versicherungsantrag von vornherein abgelehnt wird, Knappmann, VersR 2006, 495).
(7) Die hier zur Entscheidung gestellte Klausel unterscheidet sich in einem wesentlichen Punkt von der durch das OLG Dresden (VersR 2006, 61) - für unbedenklich gehaltenen Bedingung eines Restschuldversicherungsvertrages.
Da der Leistungsausschluss des § 4 Abs. 1 S. 1 AVB über die in Ziff. 7 aufgezählten Umstände hinausgeht, würde die Annahme einer Teilwirksamkeit dem Verbot der geltungserhaltenden Reduktion widersprechen (anders wohl OLG Dresden, VersR 2006, 61, wonach die dort in Rede stehende Klausel die Anforderungen an die Transparenz "jedenfalls für die beispielhaft aufgezählten Krankheiten" gewahrt habe).
- OLG Koblenz, 01.06.2007 - 10 U 1321/06
Wirksamkeit einer Risikoausschlussklausel in der Restschuldversicherung
Mit dem Oberlandesgericht Dresden (VersR 2006, 61 - 63) geht der Senat davon aus, dass die Vorteile des § 7 lit. a AVB für den Versicherungsnehmer abstrakt gesehen im Ergebnis überwiegen und die Klausel nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers von den § 16 ff. VVG abweicht.Aus dem Gesamtzusammenhang der Klausel erschließt sich dem durchschnittlichen Versicherungsnehmer bei verständiger Würdigung und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs (…vgl. zur Auslegung Langheid in Römer/Langheid VVG 2. Aufl. Vor § 1 Rdn. 15 f.), dass auch hier nicht jedwede Erkrankung der Wirbelsäule gemeint ist, sondern nur eine solche von erheblichem Gewicht, die geeignet ist, Einfluss auf den Eintritt des Versicherungsfalls zu haben (OLG Dresden in VersR 2006, 61 - 63).
Die Klausel formuliert also nur einen generalisierenden Ausschluss für diejenigen eng begrenzten Fälle, in denen auch nach dem gesetzlichen Leitbild keine Leistungspflicht bestünde (OLG Dresden in VersR 2006, 61 - 63 m.w.N.).
- OLG Hamm, 13.08.2008 - 20 W 34/08
Restschuldversicherung - Wirksamkeit einer Ausschlussklausel für "ernsthafte …
Entgegen der im angefochtenen Beschluss vertretenen Auffassung bestehen erhebliche Bedenken daran, ob § 6 der Bedingungen für die Restschuldversicherung (Bl. 10b d.A.) wirksam ist (vgl. BGH VersR 1996, 486; OLG Saarbrücken NJW-RR 2008, 280; OLG Brandenburg VersR 2007, 1071; OLGR Saarbrücken 2004, 183; OLG Frankfurt VersR 2000, 1135; Senat r+s 1999, 294; Knappmann VersR 2006, 495 ff.).Allerdings haben die Oberlandesgerichte Koblenz (VersR 2008, 383), Dresden (VersR 2006, 61), Schleswig (OLGR Schleswig 2006, 395) und Düsseldorf (VersR 200, 1093) die Auffassung vertreten, dass ein Abweichen von dem System der §§ 16 ff. VVG (a.F.) zulässig sei.
- OLG Karlsruhe, 16.05.2013 - 12 U 184/12
Impfunverträglichkeit - Reiserücktrittversicherung muss einstehen
621, Knappmann VersR 2006, 495, Marlow/Spuhl r+s 2009, 177). - LG Potsdam, 12.03.2020 - 2 O 358/18 Zum anderen wird der Versicherungsschutz nur bei ernstlichen Erkrankungen beschränkt, die abschließend aufgezählt werden (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 30. Juni 2005 - 4 U 232/05 -, juris - dort sogar nur beispielhafte Auflistung der Krankheiten).
Die Klausel formuliert also nur einen generalisierenden Ausschluß für diejenigen eng begrenzten Fälle, in denen auch nach dem gesetzlichen Leitbild keine Leistungspflicht bestünde (OLG Dresden, Urteil vom 30. Juni 2005 - 4 U 232/05 -, juris).
- LG Dortmund, 26.11.2009 - 2 O 320/09 Aus diesen Gründen hat die Kammer in ständiger Rechtsprechung und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des ihr übergeordneten Versicherungssenats beim OLG Hamm Versicherungsbedingungen in Restschuldversicherungen insoweit für unwirksam erklärt, als sie durch die Einfügung eines Risikoausschlusses die an sich gebotene Risikoprüfung des Versicherers ersetzen sollen (BGH NJW 1996, 1409; OLG Hamm NVersZ 1999, 164; VersR 2009, 1482; OLG Saarbrücken NJW-RR 2008, 281 für die Einfügung eines Risikoausschlusses statt einer Gesundheitsprüfung bei vorläufiger Deckung in der Lebensversicherung; Landgericht Koblenz Urteil vom 02.12.1999 - 1 O 45/99; Amtsgericht Bochum NJWE-VHR 1998, 2; Präve VW 2009, 68; Berliner Kommentar/Voit, § 16, 109 ff., 114/116; Bruck/Möller/Wriede, VVG Band VI 2 Anmerkung F 37; Knops VersR 2006, 1455, 1459;… Knappmann in Beckmann/Matusche-Beckmann Versicherungsrechts-Handbuch 2. Aufl. § 14 Rdnr. 120; derselbe VersR 2006, 495; a.A: OLG Koblenz VersR 2008, 383; OLG Brandenburg VersR 2007, 1071; OLG Dresden VersR 2006, 61; Landgericht Köln VersR 2009, 490; Landgericht Düsseldorf Urteil vom 10.05.2006 - 11 O 350/04;… Römer/Langheit VVG 2. Aufl. §§ 16, 17 Rdnrn. 53 ff.;… Prölss/Martin VVG 27. Aufl. §§ 16, 17 Rdnrn. 45 ff.; Krämer VersR 2004, 713).
- LG Dortmund, 26.11.2009 - 2 O 320/99
Anspruch auf Versicherungsleistungen aus einer Restschuldversicherung; …
Aus diesen Gründen hat die Kammer in ständiger Rechtsprechung und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des ihr übergeordneten Versicherungssenats beim OLG Hamm Versicherungsbedingungen in Restschuldversicherungen insoweit für unwirksam erklärt, als sie durch die Einfügung eines Risikoausschlusses die an sich gebotene Risikoprüfung des Versicherers ersetzen sollen (BGH NJW 1996, 1409; OLG Hamm NVersZ 1999, 164; VersR 2009, 1482; OLG Saarbrücken NJW-RR 2008, 281 für die Einfügung eines Risikoausschlusses statt einer Gesundheitsprüfung bei vorläufiger Deckung in der Lebensversicherung; Landgericht Koblenz Urteil vom 02.12.1999 - 1 O 45/99; Amtsgericht Bochum NJWE-VHR 1998, 2; Präve VW 2009, 68; Berliner Kommentar/Voit, § 16, 109 ff., 114/116; Bruck/Möller/Wriede, VVG Band VI 2 Anmerkung F 37; Knops VersR 2006, 1455, 1459;… Knappmann in Beckmann/Matusche-Beckmann Versicherungsrechts-Handbuch 2. Aufl. § 14 Rdnr. 120; derselbe VersR 2006, 495; a.A: OLG Koblenz VersR 2008, 383; OLG Brandenburg VersR 2007, 1071; OLG Dresden VersR 2006, 61; Landgericht Köln VersR 2009, 490; Landgericht Düsseldorf Urteil vom 10.05.2006 - 11 O 350/04;… Römer/Langheit VVG 2. Aufl. §§ 16, 17 Rdnrn. 53 ff.;… Prölss/Martin VVG 27. Aufl. §§ 16, 17 Rdnrn. 45 ff.; Krämer VersR 2004, 713). - OLG Schleswig, 27.03.2006 - 16 W 177/05
Wirksamkeit von Ausschlussklausel in der Restschuldversicherung
Gegen die Wirksamkeit von § 10 der AVB der Antragsgegnerin zu der Restschuldversicherung bestehen aus den Gründen des Urteils des Oberlandesgerichts Dresden vom 30. Juni 2005 (VersR 2006, 61 ff.) keine Bedenken. - LG Köln, 26.11.2008 - 23 O 371/07
Sind "Vorerkrankungsklauseln" in der Restschuldversicherung wirksam?
Die Kammer folgt hinsichtlich der rechtlichen Bewertung der Versicherungsbedingung den in jeder Hinsicht überzeugenden Ausführungen des OLG Dresden (VersR 2006, 61). - AG Straubing, 09.04.2014 - 4 C 1154/13
Verkehrsunfallverletzung eines Fußgängers -Sorgfaltspflichten beim Einbiegen in …