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OLG Dresden, 30.07.2018 - 4 U 620/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen der Zubilligung einer Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen der Zubilligung einer Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
Verfahrensgang
- LG Dresden - 1a O 1216/17
- OLG Dresden, 30.07.2018 - 4 U 620/18
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Dresden, 11.10.2018 - 4 U 1197/18
Zulässigkeit einer Gehörsrüge gegen die Zurückweisung der Berufung durch …
Die Auffassung des Landgerichts, die Veröffentlichung des streitgegenständlichen Fotos der Klägerin stelle einen schwerwiegenden Eingriff in deren allgemeines Persönlichkeitsrecht dar, der die Zubilligung einer Geldentschädigung nach den in der Rechtsprechung anerkannten Grundsätzen (…vgl. hierzu nur BGH, Urt. v. 15.09.2015 - VI ZR 175/14, VersR 2015, 1437 Rn. 38;… vom 21.04.2015 - VI ZR 245/14, VersR 2015, 898 Rn. 33, jeweils mwN; Senat Beschluss vom 30. Juli 2018 - 4 U 620/18 -, Rn. 4, juris) rechtfertige, hat jedenfalls im Ergebnis Bestand. - OLG Dresden, 20.02.2020 - 4 U 2478/19 Die Auffassung des Landgerichts, die Veröffentlichung des streitgegenständlichen Fotos des Klägers stelle einen schwerwiegenden Eingriff in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht dar, der die Zubilligung einer Geldentschädigung nach den in der Rechtsprechung anerkannten Grundsätzen (…vgl. hierzu nur BGH, Urt. v. 15.09.2015 - VI ZR 175/14, VersR 2015, 1437 Rn. 38;… vom 21.04.2015 - VI ZR 245/14, VersR 2015, 898 Rn. 33, jeweils mwN; Senat…, Beschluss vom 11. Oktober 2018 - 4 U 1197/18 -, Rn. 1 - 2, juris; Beschluss vom 30. Juli 2018 - 4 U 620/18 -, Rn. 4, juris) rechtfertige, ist im Ergebnis nicht zu beanstanden.
- OLG Dresden, 03.04.2020 - 4 U 2478/19
Keine Anhörungsrüge gegen Berufungszurückweisung durch Beschluss!
Die Auffassung des Landgerichts, die Veröffentlichung des streitgegenständlichen Fotos des Klägers stelle einen schwerwiegenden Eingriff in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht dar, der die Zubilligung einer Geldentschädigung nach den in der Rechtsprechung anerkannten Grundsätzen (…vgl. hierzu nur BGH, Urt. v. 15.09.2015 - VI ZR 175/14, VersR 2015, 1437 Rn. 38;… vom 21.04.2015 - VI ZR 245/14, VersR 2015, 898 Rn. 33, jeweils mwN; Senat…, Beschluss vom 11. Oktober 2018 - 4 U 1197/18 -, Rn. 1 - 2, juris; Beschluss vom 30. Juli 2018 - 4 U 620/18 -, Rn. 4, juris) rechtfertige, ist im Ergebnis nicht zu beanstanden. - OLG Dresden, 06.01.2020 - 4 U 2478/19
Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht durch Veröffentlichung eines …
Die Auffassung des Landgerichts, die Veröffentlichung des streitgegenständlichen Fotos des Klägers stelle einen schwerwiegenden Eingriff in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht dar, der die Zubilligung einer Geldentschädigung nach den in der Rechtsprechung anerkannten Grundsätzen (…vgl. hierzu nur BGH, Urt. v. 15.09.2015 - VI ZR 175/14, VersR 2015, 1437 Rn. 38;… vom 21.04.2015 - VI ZR 245/14, VersR 2015, 898 Rn. 33, jeweils mwN; Senat…, Beschluss vom 11. Oktober 2018 - 4 U 1197/18 -, Rn. 1 - 2, juris; Beschluss vom 30. Juli 2018 - 4 U 620/18 -, Rn. 4, juris) rechtfertige, ist im Ergebnis nicht zu beanstanden.