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   OLG Dresden, 30.07.2020 - 8 U 1827/19   

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https://dejure.org/2020,22942
OLG Dresden, 30.07.2020 - 8 U 1827/19 (https://dejure.org/2020,22942)
OLG Dresden, Entscheidung vom 30.07.2020 - 8 U 1827/19 (https://dejure.org/2020,22942)
OLG Dresden, Entscheidung vom 30. Juli 2020 - 8 U 1827/19 (https://dejure.org/2020,22942)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • IWW

    BGB § 808; FamFG § 434; FamFG § 440; FamFG § 479; FamFG § 483
    Bankrecht

  • RA Kotz

    Sparguthabenauszahlung - Beweislast Erfüllung Auszahlungsanspruch

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wer trägt die Beweislast bei Streit um Forderungen aus einem Sparbuch?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beweislastverteilung für die Erfüllung der Verpflichtung auf Auskehr eines Sparguthabens

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    Zur Beweislast für die Erfüllung des Auszahlungsanspruchs des Inhabers einer Kraftloserklärung eines abhandengekommenen Sparbuchs

  • der-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Beweislastverteilung für die Auszahlung eines Sparguthabens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 1191
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Karlsruhe, 20.11.2014 - 14 Wx 60/14

    Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung eines Sparbuchs: Antragsbefugnis des

    Auszug aus OLG Dresden, 30.07.2020 - 8 U 1827/19
    Das Sparbuch ist ein sogenanntes hinkendes Inhaberpapier i.S.v. § 808 BGB (OLG Karlsruhe, MDR 2015, 421; Palandt/Sprau, BGB, 79. Aufl., § 808 Rn. 6).

    Nichtigkeitsgründe sind nicht ersichtlich; insbesondere beinhalten die allgemeinen Vorschriften zum Aufgebotsverfahren in den §§ 433 bis 441 FamFG und die nach § 483 FamFG für hinkende Inhaberpapiere wie Sparbücher zusätzlich geltenden Vorschriften (vgl. zur Reichweite der Verweisung auch OLG Karlsruhe, MDR 2015, 421) keine Regelung, nach der es zur Nichtigkeit eines Auschließungsbeschlusses führen würde, wenn die ausstellende XXX nicht über die öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger hinaus unmittelbar vom Amtsgericht über das Aufgebotsverfahren unterrichtet worden ist.

  • RG, 16.03.1899 - VI 1/99

    Rechtswirkung der Übernahme sämtlicher Schulden eines Nachlasses durch einen der

    Auszug aus OLG Dresden, 30.07.2020 - 8 U 1827/19
    Das vom Enkel T...... W...... zum Nachlassgericht gereichte Nachlassverzeichnis hat als Guthaben bei XXX zwei Beträge in Höhe von 6.712,77 DM und 60.562,30 DM ausgewiesen (vgl. Bl. 13 der Nachlassakte 3 VI 1/99 des Nachlassgerichts H......).

    Hinsichtlich des Ergebnisses der Beweisaufnahme und hinsichtlich des übrigen Sach- und Rechtsstandes wird auf den Akteninhalt sowie die beigezogenen Akten des Amtsgericht H...... - Nachlassgericht - (Az. 3 VI 1/99), der Staatsanwaltschaft C...... (Az. 970 Js 43934/14), des Amtsgerichts F...... (Aufgebotsverfahren Az. III UR II 5/15) und des Landgerichts Chemnitz (Az. 4 O 424/16) Bezug genommen.

  • OLG Köln, 13.01.2020 - 2 Wx 379/19

    Aufgebotsverfahren - Kraftloserklärung Versicherungsschein einer

    Auszug aus OLG Dresden, 30.07.2020 - 8 U 1827/19
    Dabei bewirkt § 808 BGB allerdings nicht die förmliche Wiederherstellung der Legitimation des Berechtigten, sondern ermöglicht nur die Ersetzung der Vorlegung der Legitimation des wahren Berechtigten (OLG Köln, Beschluss vom 13.01.2020 - 2 Wx 379/19, Rn. 11, juris).
  • BGH, 04.06.2002 - XI ZR 361/01

    Verjährung des Rückzahlungsanspruchs nach Kündigung eines Sparkontos

    Auszug aus OLG Dresden, 30.07.2020 - 8 U 1827/19
    Überwiegend wird davon ausgegangen, dass auch sehr lange Zeiträume keine Beweiserleichterung für die Bank mit sich bringen; diese muss die Erfüllung beweisen, auch wenn sie keine Unterlagen mehr hat und mehr als 10 Jahre seit der letzten Kontobewegung vergangen sind (vgl. - sehr streng - BGH, Urteil vom 04.06.2002, XI ZR 361/01 [keine Beweiserleichterung bei 38 Jahren zwischen letzter Eintragung im Sparbuch sogar dann, wenn das Sparbuch bis zur letzten Zeile beschriftet und in dieser Zeile "Übertrag" steht; OLG Frankfurt, Urteil vom 22.10.2004, 2 U 12/04 [keine Beweiserleichterung nach 35 Jahren]; OLG Köln, Urteil vom 07.04.2000, 1 U 107/99 [keine Beweiserleichterung nach 17 Jahren, bankinterne Unterlagen, die dem Kunden nicht zur Kenntnis gegeben worden, sind für den Beweis ungeeignet]; OLG Frankfurt, Urteil vom 22.12.1998, 1 U 216/87 [20 Jahre keine Eintragung im Sparbuch und Eintrag im Stockregister bis Sparbuch gelöscht sei]; anderer Ansicht: OLG Hamburg, Urteil vom 31.05.1998, 5 U 74/89 [Beweislastumkehr nach 20 Jahren]; OLG Bamberg, Urteil vom 25.01.1995, 3 U 68/94 [Beweislastumkehr nach Ablauf von Aufbewahrungsfristen]; siehe auch KG, Urteil vom 04.03.1992, 24 U 6304/91 Rn. 7 bei juris, welches von der Beweislast der Bank ausgeht, aber faktisch nach 7 Jahren recht schwache Indizien zur Überzeugungsbildung ausreichen lässt).
  • OLG Köln, 20.04.2000 - 1 U 107/99

    Nachweis der Erfüllung der Zahlungsverpflichtung der Bank aus dem Sparvertrag

    Auszug aus OLG Dresden, 30.07.2020 - 8 U 1827/19
    Überwiegend wird davon ausgegangen, dass auch sehr lange Zeiträume keine Beweiserleichterung für die Bank mit sich bringen; diese muss die Erfüllung beweisen, auch wenn sie keine Unterlagen mehr hat und mehr als 10 Jahre seit der letzten Kontobewegung vergangen sind (vgl. - sehr streng - BGH, Urteil vom 04.06.2002, XI ZR 361/01 [keine Beweiserleichterung bei 38 Jahren zwischen letzter Eintragung im Sparbuch sogar dann, wenn das Sparbuch bis zur letzten Zeile beschriftet und in dieser Zeile "Übertrag" steht; OLG Frankfurt, Urteil vom 22.10.2004, 2 U 12/04 [keine Beweiserleichterung nach 35 Jahren]; OLG Köln, Urteil vom 07.04.2000, 1 U 107/99 [keine Beweiserleichterung nach 17 Jahren, bankinterne Unterlagen, die dem Kunden nicht zur Kenntnis gegeben worden, sind für den Beweis ungeeignet]; OLG Frankfurt, Urteil vom 22.12.1998, 1 U 216/87 [20 Jahre keine Eintragung im Sparbuch und Eintrag im Stockregister bis Sparbuch gelöscht sei]; anderer Ansicht: OLG Hamburg, Urteil vom 31.05.1998, 5 U 74/89 [Beweislastumkehr nach 20 Jahren]; OLG Bamberg, Urteil vom 25.01.1995, 3 U 68/94 [Beweislastumkehr nach Ablauf von Aufbewahrungsfristen]; siehe auch KG, Urteil vom 04.03.1992, 24 U 6304/91 Rn. 7 bei juris, welches von der Beweislast der Bank ausgeht, aber faktisch nach 7 Jahren recht schwache Indizien zur Überzeugungsbildung ausreichen lässt).
  • OLG Frankfurt, 22.10.2004 - 2 U 12/04

    Auszahlungsanspruch für Sparguthaben gegen eine Bank: Beweislast für Guthaben auf

    Auszug aus OLG Dresden, 30.07.2020 - 8 U 1827/19
    Überwiegend wird davon ausgegangen, dass auch sehr lange Zeiträume keine Beweiserleichterung für die Bank mit sich bringen; diese muss die Erfüllung beweisen, auch wenn sie keine Unterlagen mehr hat und mehr als 10 Jahre seit der letzten Kontobewegung vergangen sind (vgl. - sehr streng - BGH, Urteil vom 04.06.2002, XI ZR 361/01 [keine Beweiserleichterung bei 38 Jahren zwischen letzter Eintragung im Sparbuch sogar dann, wenn das Sparbuch bis zur letzten Zeile beschriftet und in dieser Zeile "Übertrag" steht; OLG Frankfurt, Urteil vom 22.10.2004, 2 U 12/04 [keine Beweiserleichterung nach 35 Jahren]; OLG Köln, Urteil vom 07.04.2000, 1 U 107/99 [keine Beweiserleichterung nach 17 Jahren, bankinterne Unterlagen, die dem Kunden nicht zur Kenntnis gegeben worden, sind für den Beweis ungeeignet]; OLG Frankfurt, Urteil vom 22.12.1998, 1 U 216/87 [20 Jahre keine Eintragung im Sparbuch und Eintrag im Stockregister bis Sparbuch gelöscht sei]; anderer Ansicht: OLG Hamburg, Urteil vom 31.05.1998, 5 U 74/89 [Beweislastumkehr nach 20 Jahren]; OLG Bamberg, Urteil vom 25.01.1995, 3 U 68/94 [Beweislastumkehr nach Ablauf von Aufbewahrungsfristen]; siehe auch KG, Urteil vom 04.03.1992, 24 U 6304/91 Rn. 7 bei juris, welches von der Beweislast der Bank ausgeht, aber faktisch nach 7 Jahren recht schwache Indizien zur Überzeugungsbildung ausreichen lässt).
  • OLG Frankfurt, 22.12.1988 - 1 U 216/87

    Streit um einen Darlehensrückzahlungsanspruch aus einem geerbten Sparkassenbuch;

    Auszug aus OLG Dresden, 30.07.2020 - 8 U 1827/19
    Überwiegend wird davon ausgegangen, dass auch sehr lange Zeiträume keine Beweiserleichterung für die Bank mit sich bringen; diese muss die Erfüllung beweisen, auch wenn sie keine Unterlagen mehr hat und mehr als 10 Jahre seit der letzten Kontobewegung vergangen sind (vgl. - sehr streng - BGH, Urteil vom 04.06.2002, XI ZR 361/01 [keine Beweiserleichterung bei 38 Jahren zwischen letzter Eintragung im Sparbuch sogar dann, wenn das Sparbuch bis zur letzten Zeile beschriftet und in dieser Zeile "Übertrag" steht; OLG Frankfurt, Urteil vom 22.10.2004, 2 U 12/04 [keine Beweiserleichterung nach 35 Jahren]; OLG Köln, Urteil vom 07.04.2000, 1 U 107/99 [keine Beweiserleichterung nach 17 Jahren, bankinterne Unterlagen, die dem Kunden nicht zur Kenntnis gegeben worden, sind für den Beweis ungeeignet]; OLG Frankfurt, Urteil vom 22.12.1998, 1 U 216/87 [20 Jahre keine Eintragung im Sparbuch und Eintrag im Stockregister bis Sparbuch gelöscht sei]; anderer Ansicht: OLG Hamburg, Urteil vom 31.05.1998, 5 U 74/89 [Beweislastumkehr nach 20 Jahren]; OLG Bamberg, Urteil vom 25.01.1995, 3 U 68/94 [Beweislastumkehr nach Ablauf von Aufbewahrungsfristen]; siehe auch KG, Urteil vom 04.03.1992, 24 U 6304/91 Rn. 7 bei juris, welches von der Beweislast der Bank ausgeht, aber faktisch nach 7 Jahren recht schwache Indizien zur Überzeugungsbildung ausreichen lässt).
  • OLG Bamberg, 25.01.1995 - 3 U 68/94

    Beweislast einer Bank, dass sie einen Anspruch auf Auszahlung erfüllt hat;

    Auszug aus OLG Dresden, 30.07.2020 - 8 U 1827/19
    Überwiegend wird davon ausgegangen, dass auch sehr lange Zeiträume keine Beweiserleichterung für die Bank mit sich bringen; diese muss die Erfüllung beweisen, auch wenn sie keine Unterlagen mehr hat und mehr als 10 Jahre seit der letzten Kontobewegung vergangen sind (vgl. - sehr streng - BGH, Urteil vom 04.06.2002, XI ZR 361/01 [keine Beweiserleichterung bei 38 Jahren zwischen letzter Eintragung im Sparbuch sogar dann, wenn das Sparbuch bis zur letzten Zeile beschriftet und in dieser Zeile "Übertrag" steht; OLG Frankfurt, Urteil vom 22.10.2004, 2 U 12/04 [keine Beweiserleichterung nach 35 Jahren]; OLG Köln, Urteil vom 07.04.2000, 1 U 107/99 [keine Beweiserleichterung nach 17 Jahren, bankinterne Unterlagen, die dem Kunden nicht zur Kenntnis gegeben worden, sind für den Beweis ungeeignet]; OLG Frankfurt, Urteil vom 22.12.1998, 1 U 216/87 [20 Jahre keine Eintragung im Sparbuch und Eintrag im Stockregister bis Sparbuch gelöscht sei]; anderer Ansicht: OLG Hamburg, Urteil vom 31.05.1998, 5 U 74/89 [Beweislastumkehr nach 20 Jahren]; OLG Bamberg, Urteil vom 25.01.1995, 3 U 68/94 [Beweislastumkehr nach Ablauf von Aufbewahrungsfristen]; siehe auch KG, Urteil vom 04.03.1992, 24 U 6304/91 Rn. 7 bei juris, welches von der Beweislast der Bank ausgeht, aber faktisch nach 7 Jahren recht schwache Indizien zur Überzeugungsbildung ausreichen lässt).
  • OLG Hamburg, 31.05.1989 - 5 U 74/89
    Auszug aus OLG Dresden, 30.07.2020 - 8 U 1827/19
    Überwiegend wird davon ausgegangen, dass auch sehr lange Zeiträume keine Beweiserleichterung für die Bank mit sich bringen; diese muss die Erfüllung beweisen, auch wenn sie keine Unterlagen mehr hat und mehr als 10 Jahre seit der letzten Kontobewegung vergangen sind (vgl. - sehr streng - BGH, Urteil vom 04.06.2002, XI ZR 361/01 [keine Beweiserleichterung bei 38 Jahren zwischen letzter Eintragung im Sparbuch sogar dann, wenn das Sparbuch bis zur letzten Zeile beschriftet und in dieser Zeile "Übertrag" steht; OLG Frankfurt, Urteil vom 22.10.2004, 2 U 12/04 [keine Beweiserleichterung nach 35 Jahren]; OLG Köln, Urteil vom 07.04.2000, 1 U 107/99 [keine Beweiserleichterung nach 17 Jahren, bankinterne Unterlagen, die dem Kunden nicht zur Kenntnis gegeben worden, sind für den Beweis ungeeignet]; OLG Frankfurt, Urteil vom 22.12.1998, 1 U 216/87 [20 Jahre keine Eintragung im Sparbuch und Eintrag im Stockregister bis Sparbuch gelöscht sei]; anderer Ansicht: OLG Hamburg, Urteil vom 31.05.1998, 5 U 74/89 [Beweislastumkehr nach 20 Jahren]; OLG Bamberg, Urteil vom 25.01.1995, 3 U 68/94 [Beweislastumkehr nach Ablauf von Aufbewahrungsfristen]; siehe auch KG, Urteil vom 04.03.1992, 24 U 6304/91 Rn. 7 bei juris, welches von der Beweislast der Bank ausgeht, aber faktisch nach 7 Jahren recht schwache Indizien zur Überzeugungsbildung ausreichen lässt).
  • BGH, 03.05.2006 - VIII ZR 168/05

    Pflicht des Zwangsverwalters eines vermieteten Grundstücks zur Abrechnung von

    Auszug aus OLG Dresden, 30.07.2020 - 8 U 1827/19
    Die Entscheidung über die Zurückverweisung hinsichtlich des Zahlungsteils der Stufenklage beruht auf entsprechender Anwendung des § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, Satz 2 ZPO (vgl. BGH, Urteil vom 3.5. 2006 - VIII ZR 168/05, Rn. 14).
  • BGH, 21.01.1998 - IV ZR 346/96

    Form des Ausscheidens eines Miterben aus einer Miterbengemeinschaft

  • BGH, 09.06.2016 - IX ZR 314/14

    Teilunwirksamkeit des Rahmenvertrages für Finanztermingeschäfte, soweit dieser §

  • BGH, 14.05.2019 - XI ZR 345/18

    Kündigung von Sparverträgen "S-Prämiensparen flexibel"

  • BGH, 10.10.2013 - IX ZB 229/11

    Restschuldbefreiungsverfahren: Wiedereinsetzung des Gläubigers in die Frist zur

  • BGH, 18.01.2022 - XI ZR 380/20

    Auskunftsanspruch eines Erben über die Höhe der Zinssätze für Sparguthaben und

    Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung (OLG Dresden, Urteil vom 30. Juli 2020 - 8 U 1827/19, juris) - soweit im Revisionsverfahren noch von Interesse - im Wesentlichen ausgeführt:.
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