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   OLG Dresden, 30.10.2018 - 4 U 1272/18   

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https://dejure.org/2018,39519
OLG Dresden, 30.10.2018 - 4 U 1272/18 (https://dejure.org/2018,39519)
OLG Dresden, Entscheidung vom 30.10.2018 - 4 U 1272/18 (https://dejure.org/2018,39519)
OLG Dresden, Entscheidung vom 30. Oktober 2018 - 4 U 1272/18 (https://dejure.org/2018,39519)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes eines Fahrzeugdiebstahls in der Teilkaskoversicherung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes eines Fahrzeugdiebstahls in der Teilkaskoversicherung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nachweis des äußeren Bildes eines Fahrzeugdiebstahls in der Teilkaskoversicherung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Nachweis des äußeren Bildes eines Fahrzeugdiebstahls in der Teilkaskoversicherung

Verfahrensgang

  • LG Dresden - 8 O 3020/17
  • OLG Dresden, 30.10.2018 - 4 U 1272/18

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 150
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.02.1996 - IV ZR 300/94

    Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Dresden, 30.10.2018 - 4 U 1272/18
    Voraussetzung dafür ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHZ 132, 79; BGH, VersR 1997, 691) jedoch, dass der Versicherungsnehmer glaubwürdig ist.

    Vielmehr ist dies eine Frage des Einzelfalls und kann auch davon abhängen, ob mehrere Umstände zusammenkommen, die bei einer Gesamtschau zu dem Ergebnis führen, dass dem Versicherungsnehmer seine Darstellung von der Entwendung nicht geglaubt werden kann (vgl. nur BGH, VersR 1996, 575; Beckmann. u. a., Versicherungsrechtshandbuch, 2. Aufl., § 23 Rz. 195 ff.).

  • BGH, 19.02.1997 - IV ZR 12/96

    Nachweis des äußeren Bildes eines Diebstahls

    Auszug aus OLG Dresden, 30.10.2018 - 4 U 1272/18
    Voraussetzung dafür ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHZ 132, 79; BGH, VersR 1997, 691) jedoch, dass der Versicherungsnehmer glaubwürdig ist.
  • BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus OLG Dresden, 30.10.2018 - 4 U 1272/18
    Zwar kommen nach ständiger Rechtsprechung des BGH (BGHZ 123, 317 ff.; BGHZ 130, 1 ff.) dem Versicherungsnehmer bei einem behaupteten Kfz-Diebstahl Beweiserleichterungen zugute, indem er nicht den vollen Nachweis des Diebstahls führen, sondern nur das äußere Bild einer bedingungsgemäßen Entwendung beweisen muss, also ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf die Entwendung zulassen.
  • BGH, 15.06.2010 - XI ZR 318/09

    Behauptung der Kenntnis der finanzierenden Bank von der sittenwidrigen

    Auszug aus OLG Dresden, 30.10.2018 - 4 U 1272/18
    Denn das Gericht darf die Urkundenvorlegung nicht zum Zwecke der bloßen Informationsgewinnung, sondern nur bei Vorliegen eines schlüssigen, auf konkrete Tatsachen bezogenen Vortrags der Partei anordnen (vgl. nur BGH, Beschluss v. 15.06.201, Az. XI ZR 318/09 - juris; Zöller, ZPO, 32. Aufl., § 142 Rz.7, 8, 11).
  • OLG Dresden, 27.04.2022 - 4 U 2658/21

    Zahlung von Versicherungsleistungen aus einer Kaskoversicherung wegen eines

    Soll die Redlichkeitsvermutung im Einzelfall erschüttert werden, so obliegt dem Versicherungsnehmer die volle Beweislast für diejenigen Tatsachen, mit deren Hilfe die Redlichkeitsvermutung erschüttert werden soll (vgl. Senat, Beschluss vom 30.10.2018 - 4 U 1272/18 - juris Rz. 4; OLG Dresden, Beschluss vom 12.02.2014 - 7 U 871/13, Leitsatz nach juris).
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