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   OLG Dresden, 30.11.1999 - 17 W 1871/99   

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https://dejure.org/1999,4277
OLG Dresden, 30.11.1999 - 17 W 1871/99 (https://dejure.org/1999,4277)
OLG Dresden, Entscheidung vom 30.11.1999 - 17 W 1871/99 (https://dejure.org/1999,4277)
OLG Dresden, Entscheidung vom 30. November 1999 - 17 W 1871/99 (https://dejure.org/1999,4277)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • nomos.de PDF, S. 42

    §§ 3, 485 Abs. 2, 492, 493 ZPO; § 12 Abs. 1 Satz 1 GKG
    Streitwert/selbständiges Beweisverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Selbstständiges Beweisverfahren; Streitwert; Hauptsachestreitwert; Streitgegenstand; Beweisaufnahme; Bauvertrag; Baumangel; Mängelbeseitigung

  • Judicialis

    GKG § 25 Abs. 3; ; GKG § 12 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 3; ; ZPO §§ 485 ff.; ; ZPO § 485 Abs. 2; ; ZPO § 492; ; ZPO § 493; ; ZPO § 916 ff.; ; ZPO § 936; ; ZPO § 940; ; BRAGO § 37 Nr. 3; ; BRAGO § 13 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 3, 485
    Streitwert im selbständigen Beweisverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Selbständiges Beweisverfahren: Streitwert?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2000, 429
  • BauR 2000, 1232
  • BauR 2000, 1233
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Rostock, 11.01.1993 - 2 UH 3/92

    Selbständiges Beweisverfahren: Streitwert

    Auszug aus OLG Dresden, 30.11.1999 - 17 W 1871/99
    Der Senat schließt sich der differenzierenden Ansicht des OLG Rostock (BauR 1993, 367) und des OLG Stuttgart (BauR 1996, 145; OLGR Stuttgart 1999, 294) an, die auch von dem 6. Senat des OLG Dresden vertreten wird (Beschluss v. 31.05.1999, 6 W 1923/99; Beschl. v. 05.08.1999, 6 W 800/99).
  • OLG Stuttgart, 04.05.1995 - 9 W 55/94

    Wert des selbständigen Beweisverfahrens Jeweiliges Interesse des Antragstellers

    Auszug aus OLG Dresden, 30.11.1999 - 17 W 1871/99
    Der Senat schließt sich der differenzierenden Ansicht des OLG Rostock (BauR 1993, 367) und des OLG Stuttgart (BauR 1996, 145; OLGR Stuttgart 1999, 294) an, die auch von dem 6. Senat des OLG Dresden vertreten wird (Beschluss v. 31.05.1999, 6 W 1923/99; Beschl. v. 05.08.1999, 6 W 800/99).
  • OLG Stuttgart, 15.06.1999 - 12 U 16/99

    Anspruch auf Ersatz der Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens;

    Auszug aus OLG Dresden, 30.11.1999 - 17 W 1871/99
    Der Senat schließt sich der differenzierenden Ansicht des OLG Rostock (BauR 1993, 367) und des OLG Stuttgart (BauR 1996, 145; OLGR Stuttgart 1999, 294) an, die auch von dem 6. Senat des OLG Dresden vertreten wird (Beschluss v. 31.05.1999, 6 W 1923/99; Beschl. v. 05.08.1999, 6 W 800/99).
  • OLG Düsseldorf, 16.07.2003 - 21 W 35/03

    Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens bei Geltendmachung von

    Der Senat vertritt mit der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass der Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens nach dem gemäß § 3 ZPO zu schätzenden Interesse des Antragstellers zu bemessen ist und regelmäßig dem vollen Wert des Hauptsacheverfahrens entspricht (Senat BauR 2001, 1293f., BauR 2001, 995; ebenso: OLG Düsseldorf, 5. ZS, BauR 2001, 1785f.; OLG Düsseldorf, 12. ZS, BauR 2001, 1946f.OLG Bamberg BauR 2000, 444f.; OLG Dresden, BauR 2000, 1233ff.; OLG München, BauR 2002, 523f.).

    Trägt der Antragsteller zur Vorbereitung der gerichtlichen Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen darauf an, die Kosten für die Beseitigung konkret behaupteter "Mängel" (hier: Mangelfolgeschäden an der Asphaltdecke) sachverständig feststellen zu lassen, so richtet sich das streitwertbildende Interesse an der Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens grundsätzlich nach dem für die Beseitigung der Mängel/Schäden erforderlichen Aufwand, der auf der Grundlage der Sachdarstellung des Antragstellers nach objektiven Gesichtspunkten zu bestimmen ist (OLG Hamburg NJW-RR 2000, 827; OLG Düsseldorf, 5 ZS, BauR 2001, 1785f., 1786; im Ergebnis ebenso: OLG Dresden BauR 2000, 1233ff.; OLG München, BauR 2002, 523f.).

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