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   OLG Dresden, 30.11.2022 - 2 Ws 309/22   

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OLG Dresden, 30.11.2022 - 2 Ws 309/22 (https://dejure.org/2022,35542)
OLG Dresden, Entscheidung vom 30.11.2022 - 2 Ws 309/22 (https://dejure.org/2022,35542)
OLG Dresden, Entscheidung vom 30. November 2022 - 2 Ws 309/22 (https://dejure.org/2022,35542)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Sogenannte 'Gefährderansprachen' können im Rahmen der Führungsaufsicht nicht über § 68b Abs. 1 Nr. 7 StGB als strafbewehrtes Duldungs- oder Mitwirkungsgebot angeordnet werden. Die Vorschrift ermöglicht allein eine bloße Meldeverpflichtung. 2. Mit der Anordnung, ...

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Meldeauflage im Rahmen der Führungsaufsicht Zulässigkeit einer Weisung zur Durchführung regelmäßiger Gefährderansprachen

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Saarbrücken, 02.10.2013 - 1 Ws 160/13

    Beschwerdeverfahren gegen eine Weisung der Führungsaufsicht bei einem mehrfach

    Auszug aus OLG Dresden, 30.11.2022 - 2 Ws 309/22
    Gesetzeswidrig ist die Entscheidung auch dann, wenn eine Ausübung des Ermessens überhaupt nicht ersichtlich ist (std. Rspr., vgl. Saarländisches OLG, Beschluss vom 02. Oktober 2013 - 1 Ws 160/13, 1 Ws 194/13 - juris [Rdnr. 19]; KG Berlin, Beschluss vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 592/13 - juris [Rdnr. 10]; KG Berlin, Beschluss vom 19. April 2018 - 5 Ws 43-44/18 - juris, jeweils m.w.N.).

    Eine konkret naheliegende Gefahr ist für § 68b Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 StGB nicht erforderlich (vgl. Saarländisches OLG Saarbrücken, Beschluss vom 02. Oktober 2013 - 1 Ws 160/13, 1 Ws 194/13 - juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 05. November 2013 - 2 Ws 190/13 - juris).

  • KG, 19.04.2018 - 5 Ws 43/18

    Anforderungen an Weisungen nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, 6 und 12 StGB

    Auszug aus OLG Dresden, 30.11.2022 - 2 Ws 309/22
    Gesetzeswidrig ist die Entscheidung auch dann, wenn eine Ausübung des Ermessens überhaupt nicht ersichtlich ist (std. Rspr., vgl. Saarländisches OLG, Beschluss vom 02. Oktober 2013 - 1 Ws 160/13, 1 Ws 194/13 - juris [Rdnr. 19]; KG Berlin, Beschluss vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 592/13 - juris [Rdnr. 10]; KG Berlin, Beschluss vom 19. April 2018 - 5 Ws 43-44/18 - juris, jeweils m.w.N.).

    Dies setzt eine Abwägung zwischen den Gemeinwohlbelangen, zu deren Wahrnehmung es erforderlich ist, in die Grundrechte einzugreifen, und den Auswirkungen auf die Rechtsgüter des Betroffenen voraus (BVerfG a.a.O., juris [Rdnr. 19 ff. m.w.N.]; KG Berlin, Beschluss vom 19. April 2018, a.a.O.).

  • OLG Bamberg, 15.03.2012 - 1 Ws 138/12

    Rechtmäßigkeit von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht: Wohnsitzwechsel nur

    Auszug aus OLG Dresden, 30.11.2022 - 2 Ws 309/22
    Der zusätzlichen Bestimmung einer Höchstfrequenz bedarf es nicht (entgegen OLG Bamberg, Beschluss vom 15. März 2012 - 1 Ws 138/12 -, juris).

    Der Senat teilt zwar nicht die unter Bezugnahme auf OLG Bamberg (Beschluss vom 15. März 2012 - 1 Ws 138/12 -, juris) vertretene Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft, dass die auf § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 StGB gestützte Weisung bereits wegen einer zu unbestimmten - und mit Blick auf die Blankettbestimmung des § 145a StGB deshalb unzureichenden - Festlegung einer Meldefrequenz im Höchstmaß keinen Bestand haben würde.

  • OLG Dresden, 05.06.2015 - 2 Ws 248/15

    Rechtliche Überprüfung von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht

    Auszug aus OLG Dresden, 30.11.2022 - 2 Ws 309/22
    Die begehrte Abänderung würde der Sache nach eine eigene Ermessensausübung des Beschwerdegerichts darstellen, dem es aufgrund der gesetzlichen Regelung aus Rechtsgründen verwehrt ist, sein Ermessen mangels einer Ermessensreduzierung der Kammer "auf Null" an die Stelle desjenigen der Strafvollstreckungskammer zu setzen und in der Sache gemäß § 309 Abs. 2 StPO selbst zu entscheiden (std. Rspr.; vgl. Senat, Beschlüsse vom 05. Juni 2015 - 2 Ws 248/15 -, sowie vom 08. Juni 2011 - 2 Ws 282/11 -, jeweils juris; OLG Hamm, Beschluss vom 08. Mai 2014 - III - 1 Ws 176/14 - juris).
  • OLG Hamm, 08.05.2014 - 1 Ws 176/14

    Zulässige Weisungen für einen unter Führungsaufsicht stehenden Sexualstraftäter

    Auszug aus OLG Dresden, 30.11.2022 - 2 Ws 309/22
    Die begehrte Abänderung würde der Sache nach eine eigene Ermessensausübung des Beschwerdegerichts darstellen, dem es aufgrund der gesetzlichen Regelung aus Rechtsgründen verwehrt ist, sein Ermessen mangels einer Ermessensreduzierung der Kammer "auf Null" an die Stelle desjenigen der Strafvollstreckungskammer zu setzen und in der Sache gemäß § 309 Abs. 2 StPO selbst zu entscheiden (std. Rspr.; vgl. Senat, Beschlüsse vom 05. Juni 2015 - 2 Ws 248/15 -, sowie vom 08. Juni 2011 - 2 Ws 282/11 -, jeweils juris; OLG Hamm, Beschluss vom 08. Mai 2014 - III - 1 Ws 176/14 - juris).
  • BVerfG, 30.03.2016 - 2 BvR 496/12

    Strafbewehrte Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht (Zulässigkeit einer

    Auszug aus OLG Dresden, 30.11.2022 - 2 Ws 309/22
    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erfordert, dass die Weisung geeignet sein muss, den mit ihr angestrebten Zweck zu erreichen, wobei die Möglichkeit der Zweckerreichung genügt (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 30. März 2016 - 2 BvR 496/12 - juris [Rdnr. 18 zu § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 StGB m.w.N.]).
  • OLG Hamburg, 05.11.2013 - 2 Ws 190/13

    Führungsaufsicht: Voraussetzungen der Weisung des Tragens einer sog. Fußfessel

    Auszug aus OLG Dresden, 30.11.2022 - 2 Ws 309/22
    Eine konkret naheliegende Gefahr ist für § 68b Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 StGB nicht erforderlich (vgl. Saarländisches OLG Saarbrücken, Beschluss vom 02. Oktober 2013 - 1 Ws 160/13, 1 Ws 194/13 - juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 05. November 2013 - 2 Ws 190/13 - juris).
  • OLG München, 26.03.2009 - 5St RR 52/09

    Führungsaufsicht: Bestimmtheit und Strafbewehrung einer Therapieweisung

    Auszug aus OLG Dresden, 30.11.2022 - 2 Ws 309/22
    Dieses strenge Verständnis des Bestimmtheitsgebotes ist dem "nulla poena"-Satz geschuldet (OLG München, Beschluss vom 26. März 2009 - 5 StRR 52/09 -, juris).
  • OLG Dresden, 08.06.2011 - 2 Ws 282/11

    Führungsaufsicht; Bestimmtheitsgebot

    Auszug aus OLG Dresden, 30.11.2022 - 2 Ws 309/22
    Die begehrte Abänderung würde der Sache nach eine eigene Ermessensausübung des Beschwerdegerichts darstellen, dem es aufgrund der gesetzlichen Regelung aus Rechtsgründen verwehrt ist, sein Ermessen mangels einer Ermessensreduzierung der Kammer "auf Null" an die Stelle desjenigen der Strafvollstreckungskammer zu setzen und in der Sache gemäß § 309 Abs. 2 StPO selbst zu entscheiden (std. Rspr.; vgl. Senat, Beschlüsse vom 05. Juni 2015 - 2 Ws 248/15 -, sowie vom 08. Juni 2011 - 2 Ws 282/11 -, jeweils juris; OLG Hamm, Beschluss vom 08. Mai 2014 - III - 1 Ws 176/14 - juris).
  • KG, 10.12.2020 - 5 Ws 217/20

    Anforderungen an die Begründung von Weisungen nach § 68b StGB

    Auszug aus OLG Dresden, 30.11.2022 - 2 Ws 309/22
    Gefährderansprachen, die mit Blick auf den gewählten Wohnsitz des Beschwerdeführers ihre gesetzliche Grundlage in § 17 des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz - ASOG Bln) in der Fassung vom 11. Oktober 2006 bzw. - bezogen auf das zugrundeliegende Urteil - in § 3 des Polizeigesetz des Freistaates Sachsen (SächsPolG) finden, sind zwar grundsätzlich geeignet, um dem Verurteilten im Rahmen der Führungsaufsicht die Strafbewehrtheit bestimmter Verhaltensweisen und deren konsequente Verfolgung nachdrücklich vor Augen zu führen und hierdurch spezialpräventive Wirkung zu entfalten (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 10. Dezember 2020 - 5 Ws 217/20 -, juris [Rdnr. 24]).
  • OLG Dresden, 27.10.2009 - 2 Ws 509/09

    Bestimmtheit von Weisungen zur Führungsaufsicht

  • OLG Dresden, 27.03.2008 - 2 Ws 147/08

    Maßregeln; Ermessen

  • KG, 10.08.2018 - 5 Ws 126/18

    Voraussetzungen des Entfallens der Führungsaufsicht gemäß § 68f Abs. 2 StGB

  • KG, 23.01.2014 - 2 Ws 592/13

    Führungsaufsicht; "elektronische Fußfessel" und Gebotszone

  • OLG Dresden, 06.09.2007 - 2 Ws 423/07

    Auflage; Therapie; Alkohol

  • OLG Hamm, 19.03.2009 - 2 Ws 40/09

    Führungsaufsicht; Begründung; Weisungen; Aufhebung; Zurückverweisung; StVK

  • OLG Dresden, 30.09.2009 - 2 Ws 458/09

    Bestimmtheitsgrundsatz

  • OLG Bremen, 24.01.2023 - 1 Ws 151/22

    Zulässigkeit auf den Wohn- oder Aufenthaltsort bezogener Weisungen im Rahmen der

    Denn unter einer "Dienststelle" i.S. des § 68b Abs. 1 S. 1 Nr. 7 StGB ist jede an einem bestimmten Ort zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben errichtete und mit entsprechendem Personal ausgestattete staatliche Einrichtung zu verstehen, worunter namentlich auch Polizeidienststellen fallen (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 30.11.2022 - 2 Ws 309/22, juris Rn. 20; OLG Stuttgart, Beschluss vom 06.03.1990 - 3 Ws 7/90, BeckRS 1990, 709, NStZ 1990, 279).

    Eine bloß abstrakte, auf die statistische Rückfallwahrscheinlichkeit gestützte Gefahrprognose reicht nicht aus; andererseits ist auch keine nahe liegende konkrete Gefahr erforderlich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 01.12.2020 - 2 BvR 916/11, juris Rn. 281, BVerfGE 156, 63; KG Berlin, Beschluss vom 23.01.2014 - 2 Ws 11/14, juris Rn. 17, OLGSt StGB § 68b Nr. 18; OLG Dresden, Beschluss vom 30.11.2022 - 2 Ws 309/22, juris Rn. 34; Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 05.11.2013 - 2 Ws 190/13, juris Rn. 25; OLG Rostock, Beschluss vom 28.03.2011 - 1 Ws 62/11, juris Rn. 23, NStZ 2011, 521).

  • OLG Saarbrücken, 06.03.2023 - 1 Ws 31/23

    Beschwerde gegen die Anordnung von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht

    (1) Dem Bestimmtheitsgrundsatz nach § 68b Abs. 1 Satz 2 StGB ist nur Genüge getan, wenn der Verurteilte aus der Weisung präzise ersehen kann, welches Tun oder Unterlassen von ihm erwartet wird (vgl. nur BGHSt 58, 136 ff.; OLG Dresden, Beschluss vom 30. November 2022 - 2 Ws 309/22 -, juris; KG Berlin, Beschluss vom 16. Juli 2021 - 5 Ws 94/21 -, juris; Beschluss des 4. Strafsenats vom 12. November 2021 - 4 Ws 197/21 - Senatsbeschluss vom 02. Mai 2016 - Ss 22/2016 -, juris m.w.N.).
  • OLG Dresden, 30.11.2022 - 2 Ws 311/22
    Die Beschwerdesachen 2 Ws 309/22 und 2 Ws 311/22 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden; das Verfahren 2 Ws 309/22 führt.
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