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OLG Dresden, 30.11.2022 - 2 Ws 310/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
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Zum Anrechnungsmaßstab für erfüllte Geldauflagen auf eine zu widerrufende Freiheitstrafe nach § 56f Abs. 3 Satz 2 StGB. Die geleisteten Zahlungen sind zunächst in ein Äquivalent gemeinnütziger Arbeit umzurechnen und die so ermittelte fiktive Arbeitsleistung sodann unter ...
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Maßstab für die Anrechnung der Erfüllung einer Geldauflage auf die erkannte Freiheitsstrafe nach Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung
Verfahrensgang
- LG Dresden, 22.09.2022 - II StVK 543/22
- OLG Dresden, 30.11.2022 - 2 Ws 310/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Braunschweig, 03.09.2021 - 1 Ws 199/21
Umrechnung erbrachter Zahlungen in gemeinnützige Arbeit bei Widerruf der …
Auszug aus OLG Dresden, 30.11.2022 - 2 Ws 310/22
Die geleisteten Zahlungen sind zunächst in ein Äquivalent gemeinnütziger Arbeit umzurechnen und die so ermittelte fiktive Arbeitsleistung sodann unter Heranziehung des durch ministerielle Verordnung geregelten Maßstabs für die Abwendung der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe durch Arbeit anzurechnen (Anschluss OLG Braunschweig, Beschluss vom 03. September 2021 - 1 Ws 199/21 -, juris).Der Senat geht dabei mit dem OLG Braunschweig konform (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 03. September 2021 - 1 Ws 199/21 -, juris), dass zur Bestimmung des Anrechnungsumfangs nach § 56f Abs. 3 Satz 2 StGB die erbrachten Zahlungen zunächst in ein Äquivalent erbrachter gemeinnütziger Arbeit umgerechnet und die so ermittelte fiktive gemeinnützige Arbeit sodann - der std.
- OLG Hamm, 31.10.2000 - 2 Ws 286/00
Widerruf von Strafaussetzung zur Bewährung, Anrechnung von erbrachten Leistungen, …
Auszug aus OLG Dresden, 30.11.2022 - 2 Ws 310/22
Das gefundene Umrechnungsergebnis ist schließlich einer wertenden Betrachtung im Einzelfall zu unterziehen, inwieweit mit der Anrechnung der erfüllten Auflage unter Berücksichtigung ihrer Genugtuungsfunktion für das begangene Unrecht (vgl. § 56b Abs. 1 Satz 1 StGB) ein angemessener Ausgleich dafür gewährt wird, dass die Leistungen nicht erstattet werden (Anschluss OLG Hamm, Beschluss vom 31. Oktober 2000 - 2 Ws 286/00 -, juris).Das so gefundene Umrechnungsergebnis ist schließlich einer wertenden Betrachtung im Einzelfall zu unterziehen, inwieweit mit der Anrechnung einer erfüllten Auflage unter Berücksichtigung ihrer Genugtuungsfunktion für das begangene Unrecht (vgl. § 56b Abs. 1 Satz 1 StGB) ein angemessener Ausgleich dafür gewährt wird, dass die Leistungen nicht erstattet werden (OLG Hamm, Beschluss vom 31. Oktober 2000 - 2 Ws 286/00 -, juris).
- OLG Stuttgart, 10.01.2012 - 4 Ws 293/11
Anrechnung von Auflagen: Zulässiges Rechtsmittel gegen die …
Auszug aus OLG Dresden, 30.11.2022 - 2 Ws 310/22
Gegen die Höhe dieser Anrechnung wendet sich der Verurteilte mit seiner statthaften (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 10. Januar 2012 - 4 Ws 293/11 -, juris) und auch sonst zulässigen sofortigen Beschwerde.