Rechtsprechung
   OLG Dresden, 31.05.2002 - 2 U 141/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9381
OLG Dresden, 31.05.2002 - 2 U 141/02 (https://dejure.org/2002,9381)
OLG Dresden, Entscheidung vom 31.05.2002 - 2 U 141/02 (https://dejure.org/2002,9381)
OLG Dresden, Entscheidung vom 31. Mai 2002 - 2 U 141/02 (https://dejure.org/2002,9381)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,9381) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksamkeit einer Satzungsregelung; Zuständigkeit für den Ausschluss von Vereinsmitgliedern; Kontrolle des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung

  • Judicialis

    BGB § 40; ; BGB § 242; ; BGB § 32 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 543 Abs. 2 n.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksamkeit einer Satzungsregelung mit der die Zuständigkeit zum Ausschluss von Vereinsmitgliedern auf den Vorstand übertragen wird, wenn der Vorstand einer Kontrolle durch die Mitgliederversammlung weitgehend entzogen ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 11.10.2017 - U (Kart) 9/17

    Zulässigkeit einer Leistungsverfügung nach erstinstanzlicher Abweisung der Klage

    Soweit das OLG Dresden (Urteil vom 31. Mai 2002 - 2 U 141/02, juris) entschieden hat, auch das Recht zum Ausschluss einfacher Vereinsmitglieder dürfe nicht auf den Vorstand übertragen werden, wenn der Vorstand einer Kontrolle durch die Mitgliederversammlung weitgehend entzogen ist, ist die Berufung des Klägers auf dieses Urteil im vorliegenden Fall gänzlich unbehelflich, weil die Entscheidung über den Ausschluss von Vereinsmitgliedern in der Satzung des Beklagten gerade nicht dem Vorstand übertragen ist, sondern dem Verbandsgericht (§ 5 Abs. 4), das von der Mitgliederversammlung gewählt wird (§ 10 Abs. 3 Nr. 5) und unabhängig und keinerlei Weisungen unterworfen ist (§ 8 Abs. 2).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht