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OLG Dresden, 31.05.2002 - 2 U 141/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
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- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unwirksamkeit einer Satzungsregelung; Zuständigkeit für den Ausschluss von Vereinsmitgliedern; Kontrolle des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung
- Judicialis
BGB § 40; ; BGB § 242; ; BGB § 32 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 543 Abs. 2 n.F.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unwirksamkeit einer Satzungsregelung mit der die Zuständigkeit zum Ausschluss von Vereinsmitgliedern auf den Vorstand übertragen wird, wenn der Vorstand einer Kontrolle durch die Mitgliederversammlung weitgehend entzogen ist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 09.11.2001 - 13 O 323/01
- LG Leipzig, 09.11.2001 - 13 O 3230/01
- OLG Dresden, 31.05.2002 - 2 U 141/02
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 11.10.2017 - U (Kart) 9/17
Zulässigkeit einer Leistungsverfügung nach erstinstanzlicher Abweisung der Klage …
Soweit das OLG Dresden (Urteil vom 31. Mai 2002 - 2 U 141/02, juris) entschieden hat, auch das Recht zum Ausschluss einfacher Vereinsmitglieder dürfe nicht auf den Vorstand übertragen werden, wenn der Vorstand einer Kontrolle durch die Mitgliederversammlung weitgehend entzogen ist, ist die Berufung des Klägers auf dieses Urteil im vorliegenden Fall gänzlich unbehelflich, weil die Entscheidung über den Ausschluss von Vereinsmitgliedern in der Satzung des Beklagten gerade nicht dem Vorstand übertragen ist, sondern dem Verbandsgericht (§ 5 Abs. 4), das von der Mitgliederversammlung gewählt wird (§ 10 Abs. 3 Nr. 5) und unabhängig und keinerlei Weisungen unterworfen ist (§ 8 Abs. 2).