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   OLG Dresden, 31.07.1996 - 8 U 638/96   

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https://dejure.org/1996,7899
OLG Dresden, 31.07.1996 - 8 U 638/96 (https://dejure.org/1996,7899)
OLG Dresden, Entscheidung vom 31.07.1996 - 8 U 638/96 (https://dejure.org/1996,7899)
OLG Dresden, Entscheidung vom 31. Juli 1996 - 8 U 638/96 (https://dejure.org/1996,7899)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 164 167
    Rechtsscheinsvollmacht des Leasingvermittlers für Leasinggesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Leipzig - 10 O 8563/95
  • OLG Dresden, 31.07.1996 - 8 U 638/96
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.01.1995 - IX ZR 101/94

    Auslegung einer Bürgschaft hinsichtlich der Person des Hauptschuldners

    Auszug aus OLG Dresden, 31.07.1996 - 8 U 638/96
    Die von der Klägerin abgegebene Bürgschaftserklärung ist auch ausreichend bestimmt, da sie die Person des Gläubigers (Beklagte) und des Hauptschuldners (R Wäscherei- und Service GmbH) sowie die fremde Schuld, für die gebürgt werden soll (Leasingvertrag vom 22.09.1993) in einer wenigstens individuell bestimmbaren Weise bezeichnet (BGH NJW 95, 959 m.w.N.).
  • BGH, 10.10.1991 - IX ZR 38/91

    Feststellungsinteresse eines Rechtsanwalts an Nichtbestehen einer Regreßpflicht

    Auszug aus OLG Dresden, 31.07.1996 - 8 U 638/96
    Denn ein rechtliches Interesse an einer alsbaldigen Feststellung des Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses ist gegeben, wenn dem Recht oder der Rechtslage eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit droht und das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (BGH NJW 92, 436, 437).
  • OLG Köln, 12.06.1995 - 19 U 15/95

    Leasinggeber kaufmännisches Bestätigungsschreiben

    Auszug aus OLG Dresden, 31.07.1996 - 8 U 638/96
    aa) Aus dem Umstand, daß der Geschäftsführer oder ein anderer bevollmächtigter Vertreter der Beklagten den Leasingvertrag und die Bürgschaften gegengezeichnet hat und nicht der Streitverkündete M mußte die Klägerin nicht schließen, daß dieser keine Vollmacht hat (vgl. OLG Köln NJW-RR 1996, 411, 412).
  • BGH, 11.01.1995 - VIII ZR 82/94

    Sittenwidrigkeit von Finanzierungsleasingverträgen

    Auszug aus OLG Dresden, 31.07.1996 - 8 U 638/96
    Ob der Bürgschaftsvertrag zwischen den Parteien wegen eines auffälligen Mißverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung nach den von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien (BGH ZIP 95, 383 ff) gemäß § 138 BGB sittenwidrig ist, braucht nach alledem nicht entschieden zu werden.
  • BGH, 28.11.1957 - VII ZR 42/57

    Kreditbürgschaft

    Auszug aus OLG Dresden, 31.07.1996 - 8 U 638/96
    Dabei könnten sogar Umstände, die außerhalb der Urkunde liegen würden, berücksichtigt werden, da für diesen Willen durch die Bezugnahme auf den Leasingvertrag (BGHZ 26, 142, 146) ein Anhalt in der Urkunde zu finden sei.
  • BGH, 13.05.1992 - IV ZR 79/91

    Leistung einer Vorauszahlung aus einem Lebensversicherungsvertrag unter Abtretung

    Auszug aus OLG Dresden, 31.07.1996 - 8 U 638/96
    Eine Duldungsmacht liegt vor, wenn der Vertretene es wissentlich geschehen läßt, daß ein anderer für ihn wie ein Vertreter auftritt und der Geschäftsgegner dieses Dulden nach Treu und Glauben dahin verstehen darf, daß der als Vertreter Handelnde bevollmächtigt ist (BGH VersR 92, 989).
  • OLG Hamburg, 10.10.1985 - 6 U 90/85
    Auszug aus OLG Dresden, 31.07.1996 - 8 U 638/96
    Wegen des mit Schreiben vom 11.07.1993 zustande gekommen Erlaßvertrages stehen der Beklagten jedoch Rechte aus der am 22.03.1993 abgegebenen Bürgschaftserklärung gegenüber der Klägerin nicht mehr zu (BGH NJW 86, 1691; Palandt/Thomas, 55. Aufl., § 765 Rn. 3).
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