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   OLG Dresden, 31.07.2018 - 4 U 381/18   

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https://dejure.org/2018,23618
OLG Dresden, 31.07.2018 - 4 U 381/18 (https://dejure.org/2018,23618)
OLG Dresden, Entscheidung vom 31.07.2018 - 4 U 381/18 (https://dejure.org/2018,23618)
OLG Dresden, Entscheidung vom 31. Juli 2018 - 4 U 381/18 (https://dejure.org/2018,23618)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsansprüche wegen der Anfertigung von Lichtbildern einer Person

  • online-und-recht.de

    Kein Abwehranspruch aus dem KUG bei bloßem Herstellen einer Fotografie

  • kanzlei.biz

    Bloßes Herstellen eines Fotos begründet keinen Unterlassungsanspruch

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KUG § 23 ; KUG § 22
    Unterlassungsansprüche wegen der Anfertigung von Lichtbildern einer Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unterlassungsanspruch wegen der Herstellung von Fotografien einer Person

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Abwehranspruch aus KUG bei bloßer Herstellung der Fotografie ohne Verbreitung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2018, 785
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.06.1996 - VI ZR 256/95

    Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen den irrtümlich seine Einstandspflicht

    Auszug aus OLG Dresden, 31.07.2018 - 4 U 381/18
    Allein durch die Geltendmachung eines Anspruchs, der tatsächlich nicht besteht oder nicht weiter verfolgt wird, entsteht eine solche Sonderverbindung nicht (BGH, VersR 1996, 1113, 1114; NJW 1988, 2032).
  • OLG Brandenburg, 11.04.2016 - 1 U 13/15

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Veröffentlichung einer kritischen Äußerung über

    Auszug aus OLG Dresden, 31.07.2018 - 4 U 381/18
    Der Kläger verletzt mit der Forderung nach Unterlassung auch nicht § 823 Abs. 1 BGB, weil er in keines der dort genannten Rechtsgüter eingegriffen und die Beklagte allenfalls einen reinen Vermögensschaden erlitten hat (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 11. April 2016 - 1 U 13/15 -, juris und Hösl, a. a. O., S. 114 ff., S. 164).
  • LG Berlin, 18.10.2016 - 35 O 200/14

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Unterlassungsanspruch bei Videoüberwachung durch

    Auszug aus OLG Dresden, 31.07.2018 - 4 U 381/18
    Ein vorbeugender, hier mangels Nachweises einer früheren Verletzungshandlung nur auf eine Erstbegehungsgefahr gestützter Unterlassungsanspruch setzt voraus, dass ernsthafte und greifbare tatsächlich Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, der Anspruchsgegner werde sich in naher Zukunft rechtswidrig verhalten, etwa im Hinblick auf einen eskalierenden Nachbarschaftsstreit oder aufgrund objektiv Verdacht erregender Umstände (vgl. BGH, Urt. v. 16.03.2010, VI ZR 176/09, Rn. 14, - juris; OLG Köln, Urt. v. 30.10.2008, 21 U 22/08, Rn. 3, - juris; LG Berlin, Urt. v. 18.10.2016, 35 O 200/14, Rn. 32 - juris jeweils m.w.N.).
  • BGH, 15.10.1969 - I ZR 3/68

    Fotowettbewerb - Abmahnungskosten, §§ 91 ff ZPO, zur Frage der Erstattungspflicht

    Auszug aus OLG Dresden, 31.07.2018 - 4 U 381/18
    Auch wenn der materiell-rechtliche Kostenerstattungsanspruch durch die Regelungen der §§ 91 ff. ZPO nicht von vornherein ausgeschlossen wird, müssen die Voraussetzungen einer materiell-rechtlichen Anspruchsgrundlage erfüllt sein (BGHZ 45, 251, 256 f.; 52, 393, 396; eingehend Hösl, Kostenerstattung bei außerprozessualer Verteidigung gegen unberechtigte Rechtsverfolgung, 2004, S. 13 ff.).
  • BGH, 18.05.1966 - Ib ZR 73/64

    Abgabe von Gratisproben anderer Zahnprothesen-Pflegemittel ("Leodent") beim

    Auszug aus OLG Dresden, 31.07.2018 - 4 U 381/18
    Auch wenn der materiell-rechtliche Kostenerstattungsanspruch durch die Regelungen der §§ 91 ff. ZPO nicht von vornherein ausgeschlossen wird, müssen die Voraussetzungen einer materiell-rechtlichen Anspruchsgrundlage erfüllt sein (BGHZ 45, 251, 256 f.; 52, 393, 396; eingehend Hösl, Kostenerstattung bei außerprozessualer Verteidigung gegen unberechtigte Rechtsverfolgung, 2004, S. 13 ff.).
  • BGH, 16.03.2010 - VI ZR 176/09

    Überwachungskamera auf Privatgrundstück

    Auszug aus OLG Dresden, 31.07.2018 - 4 U 381/18
    Ein vorbeugender, hier mangels Nachweises einer früheren Verletzungshandlung nur auf eine Erstbegehungsgefahr gestützter Unterlassungsanspruch setzt voraus, dass ernsthafte und greifbare tatsächlich Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, der Anspruchsgegner werde sich in naher Zukunft rechtswidrig verhalten, etwa im Hinblick auf einen eskalierenden Nachbarschaftsstreit oder aufgrund objektiv Verdacht erregender Umstände (vgl. BGH, Urt. v. 16.03.2010, VI ZR 176/09, Rn. 14, - juris; OLG Köln, Urt. v. 30.10.2008, 21 U 22/08, Rn. 3, - juris; LG Berlin, Urt. v. 18.10.2016, 35 O 200/14, Rn. 32 - juris jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 20.07.2010 - 3 U 94/09

    Unterlassungsanspruch hinsichtlich Vornahme von Observationsmaßnahmen und

    Auszug aus OLG Dresden, 31.07.2018 - 4 U 381/18
    Da es sich anders als beim Nachstellen gem. § 238 StGB bzw. Stalking hier aber um einen einmaligen Vorgang von sehr kurzer Dauer gehandelt hat, der für sich genommen keine schwerwiegende Beeinträchtigung darstellt, ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen noch nicht verletzt (zur Abgrenzung: OLG Köln, Urteil vom 20. Juli 2010 - 3 U 94/09 -, juris).
  • BGH, 04.11.1987 - IVb ZR 83/86

    Kostenerstattungsanspruch unter Ehegatten

    Auszug aus OLG Dresden, 31.07.2018 - 4 U 381/18
    Allein durch die Geltendmachung eines Anspruchs, der tatsächlich nicht besteht oder nicht weiter verfolgt wird, entsteht eine solche Sonderverbindung nicht (BGH, VersR 1996, 1113, 1114; NJW 1988, 2032).
  • OLG Köln, 30.10.2008 - 21 U 22/08

    Ansprüche wegen der Anbringung einer Videokamera am Nachbarhaus

    Auszug aus OLG Dresden, 31.07.2018 - 4 U 381/18
    Ein vorbeugender, hier mangels Nachweises einer früheren Verletzungshandlung nur auf eine Erstbegehungsgefahr gestützter Unterlassungsanspruch setzt voraus, dass ernsthafte und greifbare tatsächlich Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, der Anspruchsgegner werde sich in naher Zukunft rechtswidrig verhalten, etwa im Hinblick auf einen eskalierenden Nachbarschaftsstreit oder aufgrund objektiv Verdacht erregender Umstände (vgl. BGH, Urt. v. 16.03.2010, VI ZR 176/09, Rn. 14, - juris; OLG Köln, Urt. v. 30.10.2008, 21 U 22/08, Rn. 3, - juris; LG Berlin, Urt. v. 18.10.2016, 35 O 200/14, Rn. 32 - juris jeweils m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 05.11.2021 - 10 U 6/20

    Haftung eines Nachbarn für "Stalking"

    aa) Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, handelt es sich bei § 238 Abs. 1 StGB um ein Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB, da diese Strafnorm dazu dient, den Einzelnen vor gezielten, hartnäckigen und schwerwiegenden Belästigungen der eigenen freien Lebensgestaltung zu bewahren (vgl. Löhning, FamRZ 2007, 518, 520 f.; Wagner, in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Aufl. 2020, § 823 Rn. 596; siehe auch OLG Karlsruhe, Urt. v. 15.10.2014, 7 U 96/14; OLG Dresden, Urt. v. 31.7.2018, 4 U 381/18, ZD 2018, 585; a. A. Keiser, NJW 2007, 3387, 3391).
  • OLG Dresden, 19.04.2021 - 4 W 243/21

    Ausspruch eines Hausverbotes für einen Sonderpostenmarkt Notwendigkeit zum Tragen

    Ein Unterlassungsanspruch der Verfügungsklägerin ergibt sich aber aus einer Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts in seiner Ausprägung als Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung entsprechend §§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGB analog, in dessen Schutzbereich bereits die Anfertigung eines Bildnisses fällt (Senat, Urteil vom 31. Juli 2018 - 4 U 381/18 -, Rn. 6, juris; ZUM 2018, 785).
  • AG Mainz, 26.02.2021 - 86 C 286/18

    Darf man den Nachbarn filmen?

    Denn der Eindruck, Personen fotografiert zu haben, reicht zur Annahme eines Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerinnen vorliegend nicht aus (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 31.07.2018 - 4 U 381/18).

    Nach § 1004 I 2 BGB besteht ein Unterlassungsanspruch auch dann, wenn ernsthafte und greifbare tatsächlichen Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, dass sich der Anspruchsgegner in naher Zukunft rechtswidrig verhalten werde (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 31.07.2018 - 4 U 381/18).

  • VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 119-IV-19

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen mangelhafter Begründung einer

    Dessen Urteil verletze ferner die Persönlichkeitsrechte der Beschwerdeführer, weil die beweisbelasteten Kläger nicht - im Sinne der Rechtsprechung des 4. Senats des Oberlandesgerichts (Urteil vom 31. Juli 2018 - 4 U 381/18) - nachgewiesen hätten, dass die Beschwerdeführer tatsächlich Bildnisse von deren Grundstücken angefertigt hätten.
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