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   OLG Dresden, 31.08.2018 - 4 U 953/18   

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https://dejure.org/2018,33206
OLG Dresden, 31.08.2018 - 4 U 953/18 (https://dejure.org/2018,33206)
OLG Dresden, Entscheidung vom 31.08.2018 - 4 U 953/18 (https://dejure.org/2018,33206)
OLG Dresden, Entscheidung vom 31. August 2018 - 4 U 953/18 (https://dejure.org/2018,33206)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurechnung von Behandlungsverzögerungen bei Verlegung in ein Klinik der Maximalversorgung nach einem nicht behandlungsfehlerhaften Zwischenfall bei einer ambulanten Operation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Zurechnung von Behandlungsverzögerungen bei Verlegung in ein Klinik der Maximalversorgung nach einem nicht behandlungsfehlerhaften Zwischenfall bei einer ambulanten Operation

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Dresden - 6 O 2946/15
  • OLG Dresden, 31.08.2018 - 4 U 953/18
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 03.12.2010 - 7 U 50/10

    Prüfungskompetenz des Berufungsgerichts

    Auszug aus OLG Dresden, 31.08.2018 - 4 U 953/18
    Fehlt es an einem dergestalt unterlegten Vortrag und fehlt es auch im Übrigen an Anhaltspunkten dafür, dass das Gutachten in sich widersprüchlich oder der Sachverständige erkennbar nicht sachkundig ist, kommt eine Wiederholung oder Ergänzung der Beweisaufnahme nicht in Betracht (vgl. Kammergericht, Urt. v. 03.12.2010 - 7 U 50/10 - Juris; Zöller/Heßler, ZPO, 32. Aufl., § 529 Rn. 9).
  • BGH, 22.05.2012 - VI ZR 157/11

    Arzthaftung: Einstandspflicht für die Folgen eines notwendigen Zweiteingriffs

    Auszug aus OLG Dresden, 31.08.2018 - 4 U 953/18
    Grundsätzlich gilt zwar, dass der vor- bzw. erstbehandelnde Arzt haftungsrechtlich auch für Behandlungsfehler des Nachbehandlers verantwortlich ist (statt vieler: BGH, Urt. v. 22.05.2012 VI ZR 157/11 Juris Rn. 13 f; Martis/Winkhart, aaO. Rn. A 362 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 12.03.2018 - 4 U 1755/17

    Anforderungen an den Beweis der ordnungsgemäßen ärztlichen Risikoaufklärung

    Auszug aus OLG Dresden, 31.08.2018 - 4 U 953/18
    Hier gilt dann der Grundsatz, dass, wenn " einiger Beweis" für den Inhalt des Aufklärungsgespräches erbracht worden ist - und dies ist hier aufgrund des mit handschriftlichen Zusätzen versehenen Aufklärungsbogens und der Angaben des Zeugen Dr. B. der Fall - der Arztseite im Zweifel Glauben zu schenken ist (Senat, Beschluss vom 12.03.2018 - 4 U 1755/17 - juris m.w.N.).
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