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   OLG Dresden, 31.08.2021 - 4 U 324/21   

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https://dejure.org/2021,40472
OLG Dresden, 31.08.2021 - 4 U 324/21 (https://dejure.org/2021,40472)
OLG Dresden, Entscheidung vom 31.08.2021 - 4 U 324/21 (https://dejure.org/2021,40472)
OLG Dresden, Entscheidung vom 31. August 2021 - 4 U 324/21 (https://dejure.org/2021,40472)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rewis.io

    Datenverarbeitung durch physische Zerstörung einer Festplatte im Rahmen einer vertraglichen Garantie; konkludente Zustimmung in diese Verarbeitung durch Rücksendung durch den Käufer; Reichweite der Auskunftspflicht nach Art. 15 DSGVO.

  • RA Kotz

    DSGVO-Auskunft - negative Auskunftserteilung ausreichend

  • datenschutz.eu

    Negative DSGVO-Auskunft ausreichend

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Eine Datenverarbeitung liegt auch in der im Rahmen einer vertraglichen Gewährleistung erfolgten physischen Zerstörung einer Festplatte, die personenbezogene Daten des Betroffenen enthält. 2. Die Einwilligung in eine solche Verarbeitung kann auch durch schlüssiges ...

  • rechtsportal.de

    Schadensersatz wegen behaupteter unzulässiger Verarbeitung von Daten Physische Zerstörung einer Festplatte im Rahmen einer vertraglichen Gewährleistung Einwilligung in eine solche Verarbeitung durch schlüssiges Verhalten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    DSGVO-Auskunftsanspruch kann auch mit Negativauskunft erfüllt werden

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Negativauskunft kann zur Erfüllung des Auskunftsanspruchs aus Art. 15 DSGVO genügen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Art. 15 DSGVO
    Negative DSGVO-Auskunft ausreichend, keine weitergehenden Auskunftspflichten

  • wbs.legal (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch - Negative DSGVO-Auskunft ausreichend

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 1565
  • K&R 2022, 52
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 01.10.2019 - C-673/17

    Planet49 - Setzen von Cookies erfordert aktive Einwilligung des Internetnutzers -

    Auszug aus OLG Dresden, 31.08.2021 - 4 U 324/21
    Die DSGVO stellt damit entscheidend darauf ab, dass die Einwilligung nicht aus der passiven Hinnahme der Datenverarbeitung abgeleitet wird, etwa durch ein voreingestelltes Ankreuzkästchen auf einer Internetseite, das der Nutzer zur Verweigerung seiner Einwilligung abwählen muss (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 1.10.2019 - C-673/17, GRUR 2019, 1198 - Verbraucherzentrale Bundesverband/Planet49 sowie nachfolgend BGH, Urteil vom 28.5.2020 - I ZR 7/16 -, Rn. 10, juris), sondern dass eine aktive, unmissverständliche Handlung des Betroffenen erforderlich ist, die vor Beginn der Datenverarbeitung liegt, freiwillig erfolgt und aus der sich ein Einverständnis mit der gebotenen Eindeutigkeit ableiten lässt.

    (EuGH NJW 2019, 3433 Rn. 62; BeckRS 2020, 30027 Rn. 36, BeckOK DatenschutzR/Schild, 36. Ed. 1.5.2021, DS-GVO Art. 4 Rn. 124).

  • OLG Dresden, 11.06.2019 - 4 U 760/19

    Löschung eines Posts und Sperrung eines Kontos in einem sozialen Netzwerk durch

    Auszug aus OLG Dresden, 31.08.2021 - 4 U 324/21
    Dabei hängt die Entscheidung, ob eine hinreichend schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner auch von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab (Senat, Beschluss vom 11. Juni 2019 - 4 U 760/19 -, Rn. 8, juris; Urteil vom 30.1.2018 - 4 U 1110/17 -, Rn. 4, juris mit weiteren Nachweisen).

    Ob der bloße Datenverlust überhaupt einen immateriellen Schaden i.S.d. Art. 82 DSGVO darstellen kann oder ob hierfür eine erhebliche Beeinträchtigung erforderlich ist (vgl. Senat, Beschluss vom 11.6.2019 - 4 U 760/19 Rn. 13; zur Problematik der Geltendmachung von Bagatellschäden Wybitul, NJW 2020, 1190, 1193 unter Hinweis auf BVerfG NJW 2021, 1005; vgl. jetzt auch Vorlagebeschluss des ÖstOGH, Beschluss vom 15.4.2021, BeckRS 2021, 13879), kann angesichts dessen dahinstehen.

  • BVerfG, 14.01.2021 - 1 BvR 2853/19

    EuGH muss über Reichweite des immateriellen Schadenersatzanspruchs nach DSGVO

    Auszug aus OLG Dresden, 31.08.2021 - 4 U 324/21
    Ob der bloße Datenverlust überhaupt einen immateriellen Schaden i.S.d. Art. 82 DSGVO darstellen kann oder ob hierfür eine erhebliche Beeinträchtigung erforderlich ist (vgl. Senat, Beschluss vom 11.6.2019 - 4 U 760/19 Rn. 13; zur Problematik der Geltendmachung von Bagatellschäden Wybitul, NJW 2020, 1190, 1193 unter Hinweis auf BVerfG NJW 2021, 1005; vgl. jetzt auch Vorlagebeschluss des ÖstOGH, Beschluss vom 15.4.2021, BeckRS 2021, 13879), kann angesichts dessen dahinstehen.

    Davon darf das innerstaatliche Gericht ausgehen, wenn es überzeugt ist, dass auch für die Gerichte der übrigen Mitgliedstaaten und für den EuGH die gleiche Gewissheit bestünde (st. Rspr., vgl. zuletzt BVerfG NJW 2021, 1005 Rn. 10, beck-online).

  • BGH, 28.05.2020 - I ZR 7/16

    Einwilligung in die Speicherung von Cookies

    Auszug aus OLG Dresden, 31.08.2021 - 4 U 324/21
    Die DSGVO stellt damit entscheidend darauf ab, dass die Einwilligung nicht aus der passiven Hinnahme der Datenverarbeitung abgeleitet wird, etwa durch ein voreingestelltes Ankreuzkästchen auf einer Internetseite, das der Nutzer zur Verweigerung seiner Einwilligung abwählen muss (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 1.10.2019 - C-673/17, GRUR 2019, 1198 - Verbraucherzentrale Bundesverband/Planet49 sowie nachfolgend BGH, Urteil vom 28.5.2020 - I ZR 7/16 -, Rn. 10, juris), sondern dass eine aktive, unmissverständliche Handlung des Betroffenen erforderlich ist, die vor Beginn der Datenverarbeitung liegt, freiwillig erfolgt und aus der sich ein Einverständnis mit der gebotenen Eindeutigkeit ableiten lässt.
  • EuGH, 11.11.2020 - C-61/19

    Keine wirksame datenschutzrechtliche Einwilligung durch bereits vom für die

    Auszug aus OLG Dresden, 31.08.2021 - 4 U 324/21
    (EuGH NJW 2019, 3433 Rn. 62; BeckRS 2020, 30027 Rn. 36, BeckOK DatenschutzR/Schild, 36. Ed. 1.5.2021, DS-GVO Art. 4 Rn. 124).
  • BGH, 15.06.2021 - VI ZR 576/19

    Reichweite des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 Abs. 1 DS-GVO gegen eine

    Auszug aus OLG Dresden, 31.08.2021 - 4 U 324/21
    Die Annahme eines derartigen Erklärungsinhalts setzt demnach voraus, dass die erteilte Auskunft erkennbar den Gegenstand des berechtigten Auskunftsbegehrens vollständig abdecken soll (BGH, Urteil vom 15.6.2021 - VI ZR 576/19 -, Rn. 19 - 20, juris).
  • OLG Dresden, 19.04.2021 - 4 W 243/21

    Ausspruch eines Hausverbotes für einen Sonderpostenmarkt Notwendigkeit zum Tragen

    Auszug aus OLG Dresden, 31.08.2021 - 4 U 324/21
    Hieraus wird teilweise gefolgert, dass über die in den Art. 12 bis 22 DSGVO eingeräumten Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsrechte (Art. 17 DSGBO) sowie das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten hinaus dem Betroffenen keine Rechte zustünden, zu deren Durchsetzung ein wirksamer Rechtsbehelf nach Art. 79 DSGVO zur Verfügung gestellt werden müsste; dies schließe auch Ansprüche nach §§ 823, 1004 BGB aus (VG Regensburg, Gerichtsbescheid vom 6.8.2020 - RN 9 K 19.1061 -, Rn. 19 - 20, juris; anders allerdings Senat, Beschluss vom 19.4.2021 - 4 W 243/21 -, juris).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus OLG Dresden, 31.08.2021 - 4 U 324/21
    Nach der Rechtsprechung des EuGH (EuGH NJW 1983, 1257 Rn. 21 - C. I. L. F. I. T.; EuGH BeckRS 2005, 70935 Rn. 16; stRspr) kann von einer Vorlage abgesehen werden, wenn feststeht, dass die gestellte Frage nicht entscheidungserheblich ist, dass die betreffende unionsrechtliche Bestimmung bereits Gegenstand einer Auslegung durch den Gerichtshof war (acte éclairé) oder dass die richtige Anwendung des Unionsrechts derart offenkundig ist, dass für einen vernünftigen Zweifel keinerlei Raum bleibt (acte clair).
  • OLG Dresden, 30.01.2018 - 4 U 1110/17

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Geldentschädigung wegen Verletzung des Rechts

    Auszug aus OLG Dresden, 31.08.2021 - 4 U 324/21
    Dabei hängt die Entscheidung, ob eine hinreichend schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner auch von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab (Senat, Beschluss vom 11. Juni 2019 - 4 U 760/19 -, Rn. 8, juris; Urteil vom 30.1.2018 - 4 U 1110/17 -, Rn. 4, juris mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13

    Recht auf Vergessen I - Auch bei gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte

    Auszug aus OLG Dresden, 31.08.2021 - 4 U 324/21
    Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gilt im Wege der mittelbaren Drittwirkung auch im Verhältnis zwischen Privaten (BVerfG, Beschluss vom 6.11.2019 - 1 BvR 16/13 -, BVerfGE 152, 152 - 215, Rn. 84 - 85 Recht auf Vergessen I).
  • EuGH, 06.12.2005 - C-461/03

    Gaston Schul Douane-expediteur - Artikel 234 EG - Verpflichtung eines nationalen

  • VG Regensburg, 06.08.2020 - RN 9 K 19.1061

    Erfolglose Klage gegen eine Gemeinde auf Unterlassen von Videobeobachtung und

  • BGH, 03.09.2020 - III ZR 136/18

    Auskunft über Vervielfältigungen der "Kohl-Tonbänder" und sonstiger Unterlagen

  • OLG Dresden, 14.12.2021 - 4 U 1278/21

    1. Der Name einer Person ist auch bei Namensidentität mit Dritten ein

    Die Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterlassung aus §§ 823 Abs. 1 i.V.m. 1004 BGB ist neben den Rechten aus der Datenschutzgrundverordnung möglich, da nur so ein lückenloser Schutz hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten von natürlichen Personen gewährleistet werden kann, die wiederum in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen gemäß Art. 1, 2 GG rechtswidrig eingreift, auch wenn ein solcher Anspruch in der Datenschutzgrundverordnung weder explizit geregelt ist noch etwa gemäß Art. 17 DSGVO über eine Auslegung ein solcher Unterlassungsanspruch anzunehmen sein könnte (Senat, Urteil vom 31.8.2021 - 4 U 324/21 - juris; Beschluss vom 19.04.2021 - 4 W 243/21 - juris; ebenso Landgericht Darmstadt, Urteil vom.

    Es kommt daher nicht auf die in der Rechtsprechung streitig diskutierte Frage an, ob auch wegen immaterieller Bagatellschäden ein Ausgleich erfolgen muss (vgl. Senat, Urteil vom 31.08.2021 - 4 U 324/21 - juris).

  • OLG Dresden, 20.02.2024 - 4 U 1608/23
    Die Annahme eines derartigen Erklärungsinhalts setzt demnach voraus, dass die erteilte Auskunft erkennbar den Gegenstand des berechtigten Auskunftsbegehrens vollständig abdecken soll (BGH, Urteil vom 15.06.2021 - VI ZR 576/19, Rn. 19 - 20; Senat, Urteil vom 31.08.2021 - 4 U 324/21, Rn. 18).
  • OLG Dresden, 09.01.2024 - 4 U 1274/23

    Gläubigerdaten aus Insolvenzakte für Anwaltswerbung genutzt: Kein Schadensersatz

    Es bedarf daher auch keiner Entscheidung, ob aufgrund der abschließenden Regelungen der DSGVO Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche nach nationalen Recht ausgeschlossen sind (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 31.8.2021 - 4 U 324/21 - juris; Beschluss vom 19.04.2021 - 4 W 243/21 - juris, m.w.N. zum Meinungsstand).
  • OLG Dresden, 05.12.2023 - 4 U 1094/23

    Anspruch gegen eine Betreiberin eines sozialen Netzwerkes wegen behaupteter

    Die Annahme eines derartigen Erklärungsinhalts setzt demnach voraus, dass die erteilte Auskunft erkennbar den Gegenstand des berechtigten Auskunftsbegehrens vollständig abdecken soll (BGH, Urteil vom 15.06.2021 - VI ZR 576/19 -, Rn. 19 - 20, - juris; Senat, Urteil vom 31.08.2021 - 4 U 324/21 -, Rn. 18, - juris).
  • OLG Dresden, 30.01.2024 - 4 U 1398/23
    Die Annahme eines derartigen Erklärungsinhalts setzt demnach voraus, dass die erteilte Auskunft erkennbar den Gegenstand des berechtigten Auskunftsbegehrens vollständig abdecken soll (BGH, Urteil vom 15.06.2021 - VI ZR 576/19, Rn. 19 - 20; Senat, Urteil vom 31.08.2021 - 4 U 324/21, Rn. 18).
  • OLG Dresden, 30.01.2024 - 4 U 1481/23
    Die Annahme eines derartigen Erklärungsinhalts setzt demnach voraus, dass die erteilte Auskunft erkennbar den Gegenstand des berechtigten Auskunftsbegehrens vollständig abdecken soll (BGH, Urteil vom 15.06.2021 - VI ZR 576/19 -, Rn. 19 - 20, - juris; Senat, Urteil vom 31.08.2021 - 4 U 324/21 -, Rn. 18, - juris).
  • OLG Dresden, 23.01.2024 - 4 U 1313/23
    Die Annahme eines derartigen Erklärungsinhalts setzt demnach voraus, dass die erteilte Auskunft erkennbar den Gegenstand des berechtigten Auskunftsbegehrens vollständig abdecken soll (BGH, Urteil vom 15.06.2021 - VI ZR 576/19 -, Rn. 19 - 20, - juris; Senat, Urteil vom 31.08.2021 - 4 U 324/21 -, Rn. 18, - juris).
  • OLG Brandenburg, 01.08.2022 - 12 W 23/22

    Beschwerde gegen einen Streitwertbeschluss Auskunft nach der DSGVO über

    Das OLG Stuttgart, Urteil vom 17.06.2021, Az. 7 U 325/20 hat den Streitwert für eine Auskunftsklage nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO im Übrigen lediglich mit 2.000,00 EUR bemessen, und zwar insgesamt für drei voneinander unabhängige Auskunftsanträge und das OLG Dresden hat mit Urteil vom 31.08.2021, Az. 4 U 324/21 einen Streitwert von 3.000,00 EUR festgesetzt, ebenfalls für mehrere geltend gemachte Auskunftsansprüche zusammen.
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