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   OLG Frankfurt, 01.02.2007 - 6 U 63/06   

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https://dejure.org/2007,4773
OLG Frankfurt, 01.02.2007 - 6 U 63/06 (https://dejure.org/2007,4773)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.02.2007 - 6 U 63/06 (https://dejure.org/2007,4773)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. Februar 2007 - 6 U 63/06 (https://dejure.org/2007,4773)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • markenmagazin:recht

    § 14 MarkenG; § 15 MarkenG; § 51 MarkenG; § 55 MarkenG; § 4 UWG; § 39 KWG; § 43 KWG; § 32 ZPO
    Kollektivmarke Volksbank

  • Justiz Hessen

    § 39 Abs 2 KredWG, § 43 Abs 2 KredWG, § 14 MarkenG, § 15 MarkenG, § 51 MarkenG
    Markenrecht: Örtliche Zuständigkeit für Markenlöschungsklage; Verwechslungsgefahr von Kollektivmarken mit dem Wortbestandteil "Volksbank"

  • Judicialis

    KWG § 39 Abs. 2; ; KWG § 43 Abs. 2; ; MarkenG § 14; ; MarkenG § 15; ; MarkenG § 51; ; MarkenG § 55; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 5; ; ZPO § 32

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch des Inhabers der Wort-/Bildmarken "Volksbank" und "VR Volksbank Raiffeisenbank" auf Löschung der Marke "DRSB Deutsche Volksbank"; Vorliegen einer Verwechslungsgefahr zweier Wortmarken im Kreditwesen; Bundesweiter Eintritt des Verletzungserfolgs mit Anmeldung und ...

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2007, 1534
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.07.1992 - I ZR 250/90

    "Volksbank"; Kennzeichnungsschutz kraft Verkehrsgeltung an der Bezeichnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.02.2007 - 6 U 63/06
    Denn der Begriff "Volksbank" ist eine Bezeichnung zur Benennung einer in bestimmter Weise strukturierten Bank (vgl. BGH, GRUR 1992, 865 - Volksbank).

    Zu berücksichtigen ist hier jedoch, dass es bei dem Wort "Volksbank" um eine Beschaffenheitsangabe ohne jegliche Eigenart geht, an deren Freihaltung, wie § 39 Abs. 2 KWG belegt, ein besonderes Bedürfnis der Bankwirtschaft besteht; unter diesen Umständen wäre eine außerordentlich hohe bzw. nahezu einhellige Durchsetzung im Verkehr erforderlich (vgl. BGH, GRUR 1992, 865 f. - Volksbank).

  • BGH, 03.06.1993 - I ZB 6/91

    Verbandszeichen einer Ortsgemeinde - Piesporter Goldtröpfchen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.02.2007 - 6 U 63/06
    Insoweit sind zwar geringere Anforderungen an die (kollektive) Unterscheidungskraft zu stellen; auch kommt dem gegen eine Unterscheidungskraft sprechenden Freihaltebedürfnisses geringere Bedeutung zu, wenn allen Unternehmen, die ein schutzwürdiges Interesse an der Verwendung der betreffenden (Eigenschafts-) Bezeichnung haben könnten, die Mitgliedschaft im Verband offensteht (vgl. BGH, GRUR 1993, 832, 833 f. - Piesporter Goldtröpfchen; Ingerl/ Rohnke, Markengesetz, 2. Auflage, § 97 Rdnr. 16).
  • BGH, 31.10.2002 - I ZR 207/00

    Markenrechtlicher Schutz für "Dresdner Christstollen"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.02.2007 - 6 U 63/06
    Denn neben der von den Beklagten erwogenen Möglichkeit einer Mitgliedschaft des zukünftigen Markenbenutzers beim Kläger zu 1) kommt aufgrund der hier vorliegenden Besonderheiten eine, auch im Rahmen einer markenmäßigen Benutzung mögliche, Verwendung des Begriffs "Volksbank" als beschreibende Angabe im Sinne von § 23 Nr. 2 MarkenG (vgl. zu geographischen Herkunftsangaben auch § 100 Abs. 1 MarkenG sowie BGH, Dresdner Christstollen, WRP 2003, 380, 384) in Betracht, die dem Verkehr ohne Verstoß gegen die anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe oder Handel vermittelt, dass es sich bei dem so bezeichneten Unternehmen um ein Kreditinstitut handelt, das in der Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft betrieben wird und einem Prüfungsverband angehört (§ 39 Abs. 2 KWG).
  • OLG Köln, 18.09.2009 - 6 U 23/09

    "A-D Shade Guide"; Irreführung durch Eintragung einer Marke für ein Farbschema

    Ob eine Markenbenutzung irreführend ist, wird regelmäßig nicht nur von der Registerlage, sondern von zusätzlichen, das Verständnis der angesprochenen Verkehrskreise beeinflussenden Umständen abhängen (vgl. OLG Frankfurt, WRP 2007, 671 [674] - Volksbank; OLG Hamburg, GRUR-RR 2008, 245 [247] - Praxis Aktuell).
  • BPatG, 05.02.2013 - 33 W (pat) 25/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "V-Bank/VR-Bank Rhein-Berg/VR-Bank Bergisch

    Der Begriff "Volksbank" bezeichnet nämlich eine in bestimmter Weise strukturierte Bank und ist deshalb nicht unterscheidungskräftig (BGH GRUR 1992, 865 - Volksbank; OLG Frankfurt NJOZ 2007, 4312 - Kollektivmarke Volksbank; BPatG vom 11.12.2012, 33 W (pat) 26/11 - Volksbank Ostallgäu).
  • BPatG, 22.07.2010 - 30 W (pat) 34/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "Castillo Morales" - Kollektivmarke - kein

    Zudem ist zu berücksichtigen, dass dem Freihaltebedürfnis dann eine geringere Bedeutung zukommt, wenn allen Unternehmen, die ein schutzwürdiges Interesse an der Verwendung der betreffenden (Eigenschafts-)Bezeichnung haben könnten, die Mitgliedschaft im Verband offen steht (vgl. BGH, GRUR 1993, 832, 833 - Piesporter Goldtröpfchen; OLG Frankfurt, WRP 2007, 671 - Volksbank).
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