Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 01.02.2018 - 20 VA 9/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,16816
OLG Frankfurt, 01.02.2018 - 20 VA 9/17 (https://dejure.org/2018,16816)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.02.2018 - 20 VA 9/17 (https://dejure.org/2018,16816)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. Februar 2018 - 20 VA 9/17 (https://dejure.org/2018,16816)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,16816) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    HintG (HE) § 5, § 23 EGGVG, § 24 EGGVG, § 566a BGB BGB, § 152 ZVG
    Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen Annahmeanordnung der Hinterlegungsstelle betreffend Hinterlegung der an Zwangsverwalter von Wohnraum gezahlten Mietkaution

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen Annahmeanordnung der Hinterlegungsstelle betreffend Hinterlegung der an Zwangsverwalter von Wohnraum gezahlten Mietkaution

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinterlegung; Mietkaution; gerichtlicher Entscheidung; Antragsbefugnis

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Beschwerde des Erwerbers einer vermieteten Wohnung gegen die Annahme der Hinterlegung der von dem Mieter an den Zwangsverwalter der Wohnung gezahlten Mietkaution durch den Zwangsverwalter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Herausgabeverlangen der hinterlegten Miete

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erwerber vermieteten Wohnraums kann keinen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die Annahmeanordnung hinsichtlich der Hinterlegung der gezahlten Mietkaution stellen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Hinterlegung der Mietkaution nach Ende der Zwangsverwaltung (IVR 2018, 130)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 18.11.2014 - 15 VA 7/14

    Hinterlegung; Annahmeanordnung; Antrag auf gerichtliche Entscheidung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.02.2018 - 20 VA 9/17
    Er verweist dazu auch auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (Beschluss vom 18.11.2014, Az. 15 VA 7/14; zitiert nach juris).

    Die behauptete Verletzung muss unmittelbar sein; nur mittelbare Auswirkungen der angefochtenen Verwaltungsmaßnahme genügen hingegen nicht (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 18.11.2014, Az. I-15 VA 7/14, zitiert nach juris Rn. 9; Lückemann, a. a. O.).

    Im Hinblick auf die materiell-rechtlichen Verhältnisse ist nach den §§ 372 ff BGB - wie der Antragsgegner zutreffend vorgebracht hat - allgemein anerkannt, dass die materiellen Rechtsfolgen der Hinterlegung nur dann eintreten, wenn diese - nach dem materiellem Recht - rechtmäßig erfolgt, also insbesondere ein Hinterlegungsgrund vorliegt (vgl. u. a. den von dem Antragsgegner angeführten Beschluss des OLG Hamm vom 18.11.2014, Az. I-15 VA 7/14, Rn 11; BGH, Urteil vom 01.02.2012, Az. VIII ZR 307/10; OLG München, Beschluss vom 12.12.2007, Az. 34 Wx 118/07, Rn. 21 f; jeweils zitiert nach juris u. m. w. N.; Grüneberg in Palandt, BGB, 77. Aufl., § 378 BGB, Rn. 1; Olzen in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2016, § 378 BGB, Rn. 3; Fetzer in Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl. § 378 BGB, Rn. 3).

  • OLG München, 12.12.2007 - 34 Wx 118/07

    Unzureichender Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs bei Ablösung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.02.2018 - 20 VA 9/17
    Im Hinblick auf die materiell-rechtlichen Verhältnisse ist nach den §§ 372 ff BGB - wie der Antragsgegner zutreffend vorgebracht hat - allgemein anerkannt, dass die materiellen Rechtsfolgen der Hinterlegung nur dann eintreten, wenn diese - nach dem materiellem Recht - rechtmäßig erfolgt, also insbesondere ein Hinterlegungsgrund vorliegt (vgl. u. a. den von dem Antragsgegner angeführten Beschluss des OLG Hamm vom 18.11.2014, Az. I-15 VA 7/14, Rn 11; BGH, Urteil vom 01.02.2012, Az. VIII ZR 307/10; OLG München, Beschluss vom 12.12.2007, Az. 34 Wx 118/07, Rn. 21 f; jeweils zitiert nach juris u. m. w. N.; Grüneberg in Palandt, BGB, 77. Aufl., § 378 BGB, Rn. 1; Olzen in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2016, § 378 BGB, Rn. 3; Fetzer in Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl. § 378 BGB, Rn. 3).
  • BGH, 01.02.2012 - VIII ZR 307/10

    Vertragsübernahme: Pflicht des Übernehmers zur Übernahme der Verbindlichkeiten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.02.2018 - 20 VA 9/17
    Im Hinblick auf die materiell-rechtlichen Verhältnisse ist nach den §§ 372 ff BGB - wie der Antragsgegner zutreffend vorgebracht hat - allgemein anerkannt, dass die materiellen Rechtsfolgen der Hinterlegung nur dann eintreten, wenn diese - nach dem materiellem Recht - rechtmäßig erfolgt, also insbesondere ein Hinterlegungsgrund vorliegt (vgl. u. a. den von dem Antragsgegner angeführten Beschluss des OLG Hamm vom 18.11.2014, Az. I-15 VA 7/14, Rn 11; BGH, Urteil vom 01.02.2012, Az. VIII ZR 307/10; OLG München, Beschluss vom 12.12.2007, Az. 34 Wx 118/07, Rn. 21 f; jeweils zitiert nach juris u. m. w. N.; Grüneberg in Palandt, BGB, 77. Aufl., § 378 BGB, Rn. 1; Olzen in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2016, § 378 BGB, Rn. 3; Fetzer in Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl. § 378 BGB, Rn. 3).
  • OLG Frankfurt, 29.01.2008 - 20 VA 9/07

    Zwangsverwalterbestellung: Zulässigkeit eines Auskunftsantrags bezüglich einer in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.02.2018 - 20 VA 9/17
    Die Geltendmachung einer Rechtsverletzung erfordert das schlüssige Vorbringen von Tatsachen, die - ihr Vorliegen unterstellt - eine Verletzung in eigenen Rechten jedenfalls möglich erscheinen lassen (vgl. Senat, Beschluss vom 29.01.2008, Az. 20 VA 9/07, zitiert nach juris Rn. 15; Pabst in Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl., § 24 EGGVG, Rn. 2).
  • BGH, 10.10.2018 - IV AR (VZ) 1/18

    Erlass einer Annahmeanordnung auf Antrag der hinterlegenden Person i.R.d.

    Nach Auffassung des Oberlandesgerichts, dessen Entscheidung unter anderem in BeckRS 2018, 13251 veröffentlicht ist, ist der Antrag auf gerichtliche Entscheidung unzulässig.

    OLG Frankfurt am Main, Entscheidung vom 01.02.2018 - 20 VA 9/17 -.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht