Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 01.02.2022 - 21 W 182/21 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 2303 BGB, § 2314 BGB
Verwirkung einer Pflichtteilsstrafklausel - IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 2303, 2314
Keine Verwirkung des Erbanspruchs nach dem Längstlebenden durch Aufforderung zur Nachbesserung des vom Erben angeforderten Nachlassverzeichnisses - erbrechtsiegen.de
Pflichtteilsstrafklausel Aufforderung zur Nachbesserung des angeforderten Nachlassverzeichnisses
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§ 2303 BGB ; § 2314 BGB
Verwirkung einer Pflichtteilsstrafklausel - rechtsportal.de
§ 2303 BGB ; § 2314 BGB
Verwirkung einer Pflichtteilsstrafklausel durch Aufforderung zur Nachbesserung eines angeforderten Nachlassverzeichnisses
Kurzfassungen/Presse (8)
- Justiz Hessen (Pressemitteilung)
Erbrecht - Erfüllung einer Pflichtteilssstrafklausel
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Pflichtteilsstrafklausel - und die verlangte Korrektur eines Nachlassverzeichnisses
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Verlangen der Korrektur eines Nachlassverzeichnisses beinhaltet nicht mittelbar die ...
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Von der Oma den Pflichtteil verlangt? - "Pflichtteilsstrafklausel": Die Sanktion greift nicht, wenn die Enkelin nur Auskunft übers Erbe forderte
- anwalt.de (Kurzinformation)
Firmenabsicherung - die richtige Pflichtteilsstrafklausel
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Verlangen der Korrektur eines Nachlassverzeichnisses beinhaltet nicht mittelbar die Forderung des Pflichtteils
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Verlangen der Korrektur eines Nachlassverzeichnisses nicht zugleich Forderung des Pflichtteils - Pflichtteilsstrafklausel nicht bereits durch Wunsch nach Korrektur erfüllt
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2022, 729
- MDR 2022, 901
- FGPrax 2022, 132
- FamRZ 2022, 1319
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Rostock, 11.12.2014 - 3 W 138/13
Nachlassverfahren: Verwirkung einer testamentarischen Pflichtteilsstrafklausel
Auszug aus OLG Frankfurt, 01.02.2022 - 21 W 182/21
Der in der Klausel verwandte Begriff des "Forderns" des Pflichtteils ist mit den ebenfalls häufig benutzten Begriffen des Verlangens oder Geltendmachens gleichbedeutend (vgl. auch OLG Rostock NJW-RR 2015, 776).Dabei wird ein Verlangen bzw. Fordern immer dann angenommen, wenn der Pflichtteilsberechtigte gegenüber dem Überlebenden ausdrücklich und ernsthaft deutlich macht, dass er seinen Pflichtteil geltend machen will (vgl. OLG Rostock NJW-RR 2015, 776).
1a Z 19/90|OLG Düsseldorf; 02.11.1990; 3 Wx 391/90">MDR 1991, 252; Sarres ZEV 2004, 407; Palandt/Weidlich, BGB, 2021, § 2069 Rn. 14; zurückhaltend OLG Rostock NJW-RR 2015, 776).
- OLG Düsseldorf, 18.07.2011 - 3 Wx 124/11
Voraussetzungen der Verwirkung einer Pflichtteilstrafklausel
Auszug aus OLG Frankfurt, 01.02.2022 - 21 W 182/21
Der Erblasser will in der Regel mit der Sanktionsklausel seinen überlebenden Ehegatten nicht nur vor einer vorzeitigen Schmälerung der als Einheit gesehenen Erbmasse oder Gefahr einer solchen schützen, sondern ihm auch und gerade die persönlichen Belastungen ersparen, die mit einer Auseinandersetzung mit dem (angeblich) Pflichtteilsberechtigten regelmäßig verbunden sind (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 2012, 331; OLG München NJW-RR 2008, 1034).Demgegenüber ist es für ein Verlangen in dem vorgenannten Sinne nicht erforderlich, dass die Pflichtteilsberechtigte diesen bereits gerichtlich eingefordert hat oder der Pflichtteil bereits an sie ausgezahlt ist (vgl. OLG Hamm ZEV 2013, 397; OLG Düsseldorf NJW-RR 2011, 1515, Palandt/Weidlich, BGB, 2021, § 2069 Rn. 14).
- OLG München, 29.01.2008 - 31 Wx 68/07
Pflichtteilsstrafklausel im gemeinschaftlichen Testament: Vorliegen eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 01.02.2022 - 21 W 182/21
Der Erblasser will in der Regel mit der Sanktionsklausel seinen überlebenden Ehegatten nicht nur vor einer vorzeitigen Schmälerung der als Einheit gesehenen Erbmasse oder Gefahr einer solchen schützen, sondern ihm auch und gerade die persönlichen Belastungen ersparen, die mit einer Auseinandersetzung mit dem (angeblich) Pflichtteilsberechtigten regelmäßig verbunden sind (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 2012, 331; OLG München NJW-RR 2008, 1034). - OLG Hamm, 13.02.2013 - 15 W 421/12
Rechtsfolgen des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer zweigliedrigen KG
Auszug aus OLG Frankfurt, 01.02.2022 - 21 W 182/21
Demgegenüber ist es für ein Verlangen in dem vorgenannten Sinne nicht erforderlich, dass die Pflichtteilsberechtigte diesen bereits gerichtlich eingefordert hat oder der Pflichtteil bereits an sie ausgezahlt ist (vgl. OLG Hamm ZEV 2013, 397;… OLG Düsseldorf NJW-RR 2011, 1515, Palandt/Weidlich, BGB, 2021, § 2069 Rn. 14).