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OLG Frankfurt, 01.04.2009 - 7 U 163/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- IWW
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 253 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 286 ZPO, § 287 ZPO
Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an den Nachweis der Ursächlichkeit eines Auffahrunfalls für einen Bandscheibenvorfall
- Judicialis
Zur Frage der Kausalität eines Auffahrunfalls für einen Bandscheibenvorfall
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Anforderungen an den Nachweis der Ursächlichkeit eines Auffahrunfalls für einen Bandscheibenvorfall der Halswirbelsäule
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 286
Anforderungen an den Nachweis der Ursächlichkeit eines Auffahrunfalls für einen Bandscheibenvorfall der Halswirbelsäule - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- verkehrslexikon.de (Pressemeldung)
Beweislast für die Behauptung eines Bandscheibenvorfalls nach einem Auffahrunfall
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Bandscheibenschäden nach Auffahrunfall - Haftpflichtversicherung zahlt nicht!
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 26.06.2008 - 7 O 56/07
- OLG Frankfurt, 01.04.2009 - 7 U 163/08
Wird zitiert von ...
- LG Duisburg, 21.03.2011 - 2 O 7/09
Ein Unfallgeschädigter ist für die Ursächlichkeit eines Auffahrunfalls für einen …
Da der Auffahrunfall nach dem unstreitigen Sachverhalt zu einer Primärverletzung der Klägerin geführt hatte, die ansonsten nach § 286 ZPO im Wege des Vollbeweises nachzuweisen war, war der von der Klägerin behauptete Bandscheibenvorfall mit dem Beweismaß des § 287 Abs. 1 BGB nachzuweisen, der nicht auf Folgeschäden einer einzelnen Verletzung beschränkt ist, sondern auch die neben der feststehenden Körperverletzung entstehenden weiteren Schäden aus derselben Schädigungsursache umfasst (vgl.OLG Frankfurt, Urteil vom 01.04.2009, Az. 7 U 163/08 m. w. N.).