Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 01.06.2006 - 1 U 104/96 (1) |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Haftung des Abwasserverbands bei Grundstücksschäden durch Kanalbau
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Haftung eines Abwasserverbandes für Beschädigungen von am Kanal liegenden Häusern auf Grund eines Kanalbaus; Planung, Ausführung und Überwachung des Kanalbaus auf vertraglicher Grundlage durch privatrechtlich organisierte Rechtssubjekte; Berechnung des ...
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Zur Verhältnismäßigkeit der Schadensregulierung, bei stark beschädigten Gebäude, § 251 Abs. 2 S. 1 BGB
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entschädigungsanspruch gegen Abwasserverband wegen Gebäudeschäden aufgrund von Kanalbaumaßnahmen - Unverhältnismäßigkeit des Wiederherstellungsaufwands
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kanalbau: Haftung und Entschädigung für Schäden an Häusern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Totalschaden am Nachbarhaus durch Kanalbau: Wie hoch ist die Entschädigung? (IBR 2006, 620)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Abwasserverband baut neuen Kanal: Haftung für Schäden an Nachbargebäude? (IMR 2006, 1089)
Verfahrensgang
- LG Limburg, 24.05.1996 - 4 O 217/93
- OLG Frankfurt, 28.04.2005 - 1 U 104/96
- OLG Frankfurt, 01.06.2006 - 1 U 104/96 (1)
- BGH - V ZR 146/06 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ... (3)
- LG Essen, 27.05.2014 - 13 S 43/13
Im Rahmen des § 251 Abs. 2 BGB ist der Wert des Grundstücks vor und nach dem …
Vielmehr ist in diesem Fall den Reparaturkosten E die Wertminderung des Grundstücks vor und nach dem schädigenden Ereignis gegenüberzustellen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 12.01.1998, Az.: 6 U 154/96; OLG Frankfurt, Urteil vom 01.06.2006, Az.; 1 U 104/96 zitiert nach juris), so dass sich auch hieraus die Unverhältnismäßigkeit der Reparaturaufwendungen ergeben kann. - AG Gladbeck, 12.03.2013 - 11 C 388/12
Schadensersatz einer bei Bauargbeiten beschädigten Garage beschränkt sich auf …
In der Rechtsprechung ist bereits eine Differenz von 43% (OLG Frankfurt a-M., Urteil vom 01.06.2006, 1 U 104/96) und von 35% (OLG Hamm, Urteil vom 12.01.1998, 6 U 154/96) als unverhältnismäßig angesehen worden. - OLG Köln, 10.02.1999 - 17 W 304/98 Dieses Urteil ist jedoch durch den Vergleich in der Berufungsinstanz vor dem Oberlandesgericht Köln vom 25. September 1997 - 1 U 104/96 - beseitigt worden, so daß es als Grundlage für eine Beitreibung nach § 788 Abs. 1 Satz 1 ZPO nicht mehr in Betracht kommt.