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   OLG Frankfurt, 01.06.2012 - 14 U 15/12   

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https://dejure.org/2012,46318
OLG Frankfurt, 01.06.2012 - 14 U 15/12 (https://dejure.org/2012,46318)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.06.2012 - 14 U 15/12 (https://dejure.org/2012,46318)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. Juni 2012 - 14 U 15/12 (https://dejure.org/2012,46318)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Rückforderungsansprüche nach § 89 a I 2 HGB gegenüber einem Bausparkassen-Bezirksleiter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rückforderung von Provisionsvorschüssen des Bezirksleiters einer Bausparkasse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückforderung von Provisionsvorschüssen des Bezirksleiters einer Bausparkasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Kündigungserschwernis, Kündigungserschwerung, Pflicht zur Rückzahlung von Provisionsvorschüssen, Pflicht zur Rückzahlung von erhaltenen Vorschusszahlungen als Beschränkung des Kündigungsrechts, Inhaltskontrolle von Vorschussvereinbarungen, kontrollfreie Abrede, ...

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.03.2001 - VIII ZR 149/99

    Form und Umfang des Buchauszuges

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.06.2012 - 14 U 15/12
    a) Sinn und Zweck eines Buchauszuges ist es, dass der Handelsvertreter Klarheit über seine Provisionsansprüche gewinnen und die vom Unternehmer erteilte oder zu erteilende Provisionsabrechnung nachprüfen kann (BGH, Urteil vom 21.03.2001, VIII ZR 149/99, zitiert nach juris, Rn. 18).

    Der Buchauszug muss die im Zeitpunkt seiner Aufstellung für die Berechnung, die Höhe und die Fälligkeit der Provisionen relevanten Geschäftsverhältnisse vollständig widerspiegeln, soweit sie sich aus den Büchern des Unternehmers entnehmen lassen (BGH, Urteil vom 21.03.2001, VIII ZR 149/99, zitiert nach juris, Rn. 18).

    Welche Angaben über die Geschäfte für die Provision des Handelsvertreters im Einzelfall von Bedeutung sind, hängt von der zwischen dem Handelsvertreter und dem Unternehmer geltenden Provisionsregelung ab (BGH, Urteil vom 21.03.2001, VIII ZR 149/99, zitiert nach juris, Rn. 18).

    Demgegenüber dienen die Kontrollrechte aus § 87 c HGB dazu, dem Handelsvertreter für die Geltendmachung eigener Ansprüche Kenntnisse zu verschaffen, die aus eigenem Wissen nur der Unternehmer haben kann (BGH, Urteil vom 21.03.2001, VIII ZR 149/99, zitiert nach juris, Rn. 21).

    Der Vertreter muss darum auch darüber unterrichtet werden, wann und aus welchem Grund ein von ihm vermittelter Vertrag rückgängig gemacht worden ist (BGH, Urteil vom 21.03.2001, VIII ZR 149/99, zitiert nach juris, Rn. 26).

    Das Datum der Stornierung ist schon deshalb von Bedeutung, weil bei einer nach Bezahlung der Prämie vorgenommenen Stornierung der unbedingte entstandene Provisionsanspruch nur noch unter engen Voraussetzungen entfallen kann (BGH, Urteil vom 21.03.2001, VIII ZR 149/99, zitiert nach juris, Rn. 26).

    Es wäre aber ein für den Vertreter nicht zumutbares Prozessrisiko, wenn er Provisionsansprüche einklagen müsste, bei denen schon nach der Art des Stornierungsgrundes eindeutig ist, dass der Provisionsanspruch weggefallen ist (BGH, Urteil vom 21.03.2001, VIII ZR 149/99, zitiert nach juris, Rn. 26).

    Angaben dazu, welche Schritte das Unternehmen im Falle einer Stornierung des Vertrages zur Erhaltung des Vertrages ergriffen hat, sind für den Provisionsanspruch des Handelsvertreters deshalb von Bedeutung, weil das Unterlassen solcher Maßnahmen dazu führen kann, dass die Nichtausführung des Vertrages im Sinne von § 87 a Abs. 111 S. 2 HGB vom Unternehmen zu vertreten ist (BGH, Urteil vom 21.03.2001, VIII ZR 149/99, zitiert nach juris, Rn. 27).

  • OLG Hamburg, 17.03.2000 - 14 U 77/99

    Auflegung einer Vorschussvereinbarung mit einem Handelsvertreter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.06.2012 - 14 U 15/12
    Die Parteien hielten es also gerade für möglich, dass der Beklagte die Vorschüsse durch Verrechnung mit Provisionen nicht würde zurückzahlen können, und regelten diesen Fall dahingehend, dass der Beklagte zum Ausgleich eines etwaigen Negativsaldos verpflichtet sein sollte (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 17.03.2000, 14 U 77/99, zitiert nach juris, Rn. 31).

    Die gesetzlich gewährleistete Freiheit, das Handelsvertreterverhältnis zu beenden, wird unzulässig beschränkt, wenn an die Kündigung des Vertreters die Vertragsbeendigung erschwerende oder praktisch unmöglich machende finanzielle Nachteile geknüpft werden (OLG Hamburg, Urteil vom 17.03.2000, 14 U 77/99, zitiert nach juris, Rn. 28).Dabei müssen derartige Nachteile nicht unmittelbar an die Kündigung geknüpfte Vertragsstrafen sein; vielmehr kann eine Beschränkung der Kündigungsfreiheit auch bei mittelbaren Erschwernissen in Form von finanziellen oder sonstigen Nachteilen vorliegen oder auch bei Vertragsklauseln, die eine sofortige Rückzahlung langfristiger Vorschusszahlungen bei einer Kündigung durch den Handelsvertreter vorsehen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.02.2010, 1 U 113/09, zitiert nach juris, Rn. 39; vgl. auch OLG Hamburg, Urteil vom 17.03.2000, 14 U 77/99, zitiert nach juris, Rn. 28).

    Legitim sind dabei insbesondere Vorschussleistungen, die sich auf einen kürzeren Zeitraum zu Beginn des Vertragsverhältnisses beschränken (OLG Hamburg, Urteil vom 17.03.2000, 14 U 77/99).

  • OLG Frankfurt, 31.05.1983 - 11 U 13/81

    Provisionsanspruch des Bausparkassenvertreters bei notleidenden Verträgen,

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.06.2012 - 14 U 15/12
    Die bloße Weigerung des Bausparers zur Zahlung der Abschlussprämie lässt den Provisionsanspruch des Bausparkassenvertreters nicht entfallen, solange es der Bausparkasse möglich und zumutbar ist, die Durchführung des Vertrages durchzusetzen (OLG Frankfurt, Urteil vom 31.05.1983, 11 U 13/81, zitiert aus MDR 1983, 844).
  • OLG Karlsruhe, 18.02.2010 - 1 U 113/09

    Handelsvertretervertrag: Beschränkung der Kündigungsfreiheit durch die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.06.2012 - 14 U 15/12
    Die gesetzlich gewährleistete Freiheit, das Handelsvertreterverhältnis zu beenden, wird unzulässig beschränkt, wenn an die Kündigung des Vertreters die Vertragsbeendigung erschwerende oder praktisch unmöglich machende finanzielle Nachteile geknüpft werden (OLG Hamburg, Urteil vom 17.03.2000, 14 U 77/99, zitiert nach juris, Rn. 28).Dabei müssen derartige Nachteile nicht unmittelbar an die Kündigung geknüpfte Vertragsstrafen sein; vielmehr kann eine Beschränkung der Kündigungsfreiheit auch bei mittelbaren Erschwernissen in Form von finanziellen oder sonstigen Nachteilen vorliegen oder auch bei Vertragsklauseln, die eine sofortige Rückzahlung langfristiger Vorschusszahlungen bei einer Kündigung durch den Handelsvertreter vorsehen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.02.2010, 1 U 113/09, zitiert nach juris, Rn. 39; vgl. auch OLG Hamburg, Urteil vom 17.03.2000, 14 U 77/99, zitiert nach juris, Rn. 28).
  • BGH, 19.01.2023 - VII ZR 787/21

    Beschränkung der Kündigungsfreiheit des Handelsvertreters; Vorschusszahlung auf

    Gleiches gilt für Vertragsklauseln, die eine sofortige Rückzahlung langfristiger Vorschusszahlungen bei einer Kündigung des Handelsvertreters vorsehen (vgl. OLG München, Urteil vom 9. März 2017 - 23 U 2601/16 Rn. 33, ZVertriebsR 2017, 177; OLG Köln, Urteil vom 13. Mai 2016 - 19 U 156/15 Rn. 23, juris; OLG Oldenburg, Urteil vom 30. März 2015 - 13 U 71/14 Rn. 20, ZVertriebsR 2015, 247; Urteil vom 24. Juli 2012 - 13 U 118/11 Rn. 20, IHR 2013, 79; OLG Frankfurt, Urteil vom 1. Juni 2012 - 14 U 15/12 Rn. 83, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 18. Februar 2010 - 1 U 113/09 Rn. 39, VersR 2011, 526; OLG Hamburg, Urteil vom 17. März 2000 - 14 U 77/99, juris Rn. 28).

    Die in der obergerichtlichen Rechtsprechung zur Gewährung eines der Höhe nach begrenzten Darlehens an den Handelsvertreter zur Finanzierung eines bestimmten Bedarfs ergangenen Entscheidungen, wonach sich die Unwirksamkeit der Abrede nur auf die vereinbarte Fälligkeit, nicht jedoch auf den auf Rückzahlung der Darlehensvaluta gerichteten Anspruch bezieht (vgl. hierzu OLG Köln, Beschluss vom 25. August 2017 - 19 U 19/17, juris [Neuerwerb von Möbeln für die Agentur]; OLG Frankfurt, Urteil vom 1. Juni 2012 - 14 U 15/12 Rn. 86 f., juris [Anschubfinanzierung]; OLG Karlsruhe, Urteil vom 18. Februar 2010 - 1 U 113/09, VersR 2011, 526 [zweckgebundenes Darlehen] und OLG Hamm, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 2 U 111/09, VersR 2010, 609 [Erwerb von Unternehmensbeteiligung zum Aufbau einer Vertriebsstruktur]), sind im vorliegenden Fall nicht einschlägig.

  • LG Köln, 25.05.2016 - 2 O 230/15

    Rückzahlung von Provisionsvorschüssen eines Versicherungsvertreters i.R.e.

    Die Rückzahlungsverpflichtung ist nach Auffassung des Gerichts auch keine unzulässige Beschränkung der in § 89a Abs. 1 Satz 2 HGB normierten Kündigungsfreiheit und deshalb nicht nach § 134 BGB unwirksam (vgl. dazu OLG Oldenburg v. 30.3.2015 - 13 U 71/14, NJW-RR 2015, 1071; OLG Frankfurt v. 1.6.2012 - 14 U 15/12; OLG Düsseldorf v. 1.8.2013 - I-16 U 183/12; a.A. OLG Karlsruhe v. 18.2.2010 - 1 U 113/09).

    Es handelt sich hier um eine zulässige Anschubfinanzierung (OLG Frankfurt v. 1.6.2012 - 14 U 15/12, juris).

  • OLG Düsseldorf, 01.08.2013 - 16 U 183/12

    Zulässigkeit der Rückforderung von Provisionsvorschüssen nach Ende eines

    Die gesetzlich gewährleistete Freiheit, das Handelsvertreterverhältnis zu beenden, wird unzulässig beschränkt, wenn an die Kündigung des Vertreters die Vertragsbeendigung erschwerende oder sie praktisch unmöglich machende finanzielle Nachteile geknüpft werden (OLG Hamburg, Urteil vom 17.03.2000, 14 U 77/99, zitiert nach juris, Rn. 28; OLG Frankfurt, Urteil vom 01.06.2012, 14 U 15/12, zitiert nach juris Rdn. 82).
  • OLG Düsseldorf, 15.07.2021 - 16 U 187/20

    Wirksamkeit eines Darlehensvertrages über nicht verdiente Provisionsvorschüsse

    Die gesetzlich gewährleistete Freiheit, das Handelsvertreterverhältnis zu beenden, wird unzulässig beschränkt, wenn an die Kündigung des Vertreters die Vertragsbeendigung erschwerende oder sie praktisch unmöglich machende finanzielle Nachteile geknüpft werden (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 17. März 2000, Az.: 14 U 77/99, zitiert nach juris, Rn. 28; OLG Frankfurt, Urteil vom 1. Juni 2012, Az.: 14 U 15/12, zitiert nach juris, Rn. 82).
  • LG Freiburg, 15.02.2019 - 11 O 244/17

    Handelsvertretervertrag: Beschränkung der Kündigungsfreiheit durch Rückforderung

    Es handelt sich nicht lediglich um eine kurzfristige Anschubfinanzierung (vgl. OLG Frankfurt/M., Urteil v. 01.06.2012 - 14 U 15/12 -, juris: 6 Monate mit Verlängerungsmöglichkeit auf Wunsch des Vertreters um weitere 6 Monate; OLG Hamburg, a.a.O.), sondern um ein über längere Zeit gewährtes Investitionsdarlehen, mit dem die Hauptschuldnerin an die Klägerin gebunden wurde und das nicht nur zu einer überschaubaren und nicht übermäßig belastenden Rückzahlungsverpflichtung führt (vgl. OLG Frankfurt, a.a.O.: 36.000,00 EUR).
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