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   OLG Frankfurt, 01.08.2022 - 20 W 98/21   

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OLG Frankfurt, 01.08.2022 - 20 W 98/21 (https://dejure.org/2022,33352)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.08.2022 - 20 W 98/21 (https://dejure.org/2022,33352)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. August 2022 - 20 W 98/21 (https://dejure.org/2022,33352)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 51 PStG, § 62 FamFG
    Anwendbarkeit des § 62 FamFG im gerichtlichen Personenstandsverfahren

  • IWW

    § 51 PStG, § 62 FamFG
    PStG, FamFG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 51 PStG ; § 62 FamFG
    Zulässigkeit eines Feststellungsantrags auf dem Gebiet des Personenstandsrechts

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Eintragungsverweigerung - Überprüfung Eintragungsverweigerung für nicht-binäres Elternteil

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der nicht-binäre Elternteil - und der bockige Standesbeamte

  • lto.de (Kurzinformation)

    Elternschaft nicht-binärer Person: Keine isolierte Überprüfung einer Eintragungsverweigerung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Überprüfung Eintragungsverweigerung für nicht-binäres Elternteil

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Nach Adoption: Rechtmäßigkeit der ursprünglichen Eintragungsweigerung eines nicht-binären Elternteils nicht isoliert überprüfbar

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Überprüfung Eintragungsverweigerung für nicht-binäres Elternteil

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine isolierte Überprüfung einer Eintragungsverweigerung eines Standesamts - Antrag auf Feststellung der ursprünglichen Rechtswidrigkeit der Eintragungsweigerung unzulässig

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (28)

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.08.2022 - 20 W 98/21
    Der Gesetzgeber (vgl. dazu BT-Drs. 16/6308, Seite 205) hat die Vorschrift des § 62 Abs. 1 FamFG auch lediglich in Umsetzung der Vorgaben des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 05.12.2001 (= BVerfGE 104, 220) geschaffen (vgl. zur Gesetzgebungsgeschichte etwa Münchener Kommentar/Fischer, a.a.O., § 62 Rz. 2; Keidel/Göbel, a.a.O., § 62 Rz. 2 ff.; Dutta/Jacoby/Schwab/Müther, a.a.O., § 62 Rz. 1).

    Um einen dieserart beschriebenen wirkungsvollen Rechtsschutz gegen eine gerichtliche Entscheidung bei prozessualer Überholung (vgl. BGH FGPrax 2011, 143 unter Hinweis auf BVerfGE 104, 220 und m. w. N.) geht es hier aber gerade nicht.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in der zitierten und von der Beschwerde auch in Bezug genommenen Entscheidung vom 05.12.2001 (= BVerfGE 104, 220), die § 62 FamFG zugrunde liegt, bei schwerwiegenden Grundrechtseingriffen den beschriebenen Rechtsschutz in Anwendung des Art. 19 Abs. 4 GG für erforderlich erachtet.

  • BVerfG, 02.07.2010 - 1 BvR 666/10

    Verweigerung der Eintragung einer der Partnerinnen einer eingetragenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.08.2022 - 20 W 98/21
    Gleiches gilt im Übrigen für die von der Beschwerde weiter in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 02.07.2010 (= NJW 2011, 988; vgl. zuletzt auch BVerfG FamRZ 2021, 1725, je zitiert nach juris) und des Oberlandesgerichts Brandenburg vom 27.08.2012 (= FamRZ 2013, 802).

    Es kann deshalb hier offenbleiben, ob die fehlende Eintragung/Berichtigung im Geburtenregister durch das beteiligte Standesamt einen derart tiefgreifenden bzw. schwerwiegenden Grundrechtseingriff bedeuten würde, der mit den in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 05.12.2001 niedergelegten Eingriffen vergleichbar wäre (vgl. zur Wertung diesbezüglicher Grundrechtseingriffe bzw. Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention bereits BVerfG NJW 2011, 988/Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte NJW 2014, 2561, und BGHZ 220, 58, je zitiert nach juris; die jeweils in Familienverfahren ergangenen Vorlagebeschlüsse vom 24.03.2021 und 11.11.2021 stellen naturgemäß hierauf jedenfalls nicht direkt ab).

  • BGH, 10.10.2018 - XII ZB 231/18

    Ehefrau der Kindesmutter wird nicht aufgrund der Ehe zum rechtlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.08.2022 - 20 W 98/21
    Das Personenstandsrecht sieht grundsätzlich ein Feststellungsverfahren, dass sich nicht als Berichtigung auswirken kann, nicht vor (vgl. auch OLG Karlsruhe StAZ 2014, 110, zitiert nach juris); der Sache nach dürfte es sich hier ursprünglich um ein Berichtigungsverfahren im Sinne der §§ 49 Abs. 1, 48 PStG gehandelt haben (vgl. hierzu BGH BGHZ 220, 58, zitiert nach juris).

    Es kann deshalb hier offenbleiben, ob die fehlende Eintragung/Berichtigung im Geburtenregister durch das beteiligte Standesamt einen derart tiefgreifenden bzw. schwerwiegenden Grundrechtseingriff bedeuten würde, der mit den in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 05.12.2001 niedergelegten Eingriffen vergleichbar wäre (vgl. zur Wertung diesbezüglicher Grundrechtseingriffe bzw. Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention bereits BVerfG NJW 2011, 988/Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte NJW 2014, 2561, und BGHZ 220, 58, je zitiert nach juris; die jeweils in Familienverfahren ergangenen Vorlagebeschlüsse vom 24.03.2021 und 11.11.2021 stellen naturgemäß hierauf jedenfalls nicht direkt ab).

  • BGH, 24.09.2015 - V ZB 3/15

    Abschiebungshaftsache: Fortsetzungsfeststellungsantrag hinsichtlich der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.08.2022 - 20 W 98/21
    Ausgehend von diesem eindeutigen Gesetzeswortlaut entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass aus der Regelung des § 62 FamFG folgt, dass die Frage der Rechtswidrigkeit einer erledigten Maßnahme nicht unabhängig von einem Beschwerdeverfahren zu klären ist und ein isoliertes Feststellungsverfahren vor einem erstinstanzlichen Gericht insoweit nicht zur Verfügung steht(vgl. etwa BGH FGPrax 2011, 143; NJW-RR 2012, 1350 und InfAuslR 2016, 56 - jeweils von der Beschwerde in Bezug genommen - InfAuslR 2016, 240; NJW-RR 2019, 450; NVwZ 2019, 1694; Beschluss vom 22.08.2019, V ZB 179/17; Beschluss vom 26.01.2021, XIII ZB 68/19; OLG Düsseldorf NZG 2018, 755; OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.05.2019, 2 UF 124/19, alle zitiert nach juris; vgl. auch Prütting/Helms/Abramenko, FamFG, 5. Aufl., § 62 Rz. 11; BeckOK FamFG/Obermann, Stand: 01.04.2022, § 62 Rz. 7; Zöller/Feskorn, ZPO, 34. Aufl., § 62 FamFG Rz. 5; Schulte-Bunert/Weinreich/Roßmann, FamFG, 6. Aufl., § 62 Rz. 3;Keidel/Göbel, a.a.O., § 62 Rz. 5; Münchener Kommentar/Fischer, FamFG, 3. Aufl., § 62 Rz. 11;Musielak/Borth/Grandel, FamFG, 6. Aufl., § 62 Rz. 6; Jox/Fröschle/Bartels, Praxiskommentar Betreuungs- und Unterbringungsverfahren, 4. Aufl., § 62 FamFG Rz. 4; Heilmann/Dürbeck, Praxiskommentar Kindschaftsrecht, 2. Aufl., § 62 FamFG Rz. 3; Dodegge/Roth, Systematischer Praxiskommentar Betreuungsrecht, 5. Aufl. 2018, Kap. 14 Rz. 215).

    Dem steht auch die von der Beschwerde zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, ausweislich der es unter dem Blickwinkel effektiven Rechtsschutzes unerheblich ist, in welchem Stadium des Verfahrens sich die angegriffene Entscheidung in der Hauptsache erledigt (BGH FGPrax 2011, 200; InfAuslR 2016, 56; vgl. etwa auch BGHFGPrax 2010, 210 zur Anwendbarkeit des § 62 FamFG auch in der Rechtsbeschwerdeinstanz, sämtlich zitiert nach juris), nicht entgegen.

  • BGH, 10.10.2012 - XII ZB 660/11

    Betreuungsverfahren: Klärung der Rechtswidrigkeit einer erledigten Maßnahme im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.08.2022 - 20 W 98/21
    Ihr Rechtsschutzbedürfnis ergibt sich damit aus der Beschwer durch die angefochtene Entscheidung des Amtsgerichts (so BGH NJW-RR 2012, 1350, zitiert nach juris).

    Ausgehend von diesem eindeutigen Gesetzeswortlaut entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass aus der Regelung des § 62 FamFG folgt, dass die Frage der Rechtswidrigkeit einer erledigten Maßnahme nicht unabhängig von einem Beschwerdeverfahren zu klären ist und ein isoliertes Feststellungsverfahren vor einem erstinstanzlichen Gericht insoweit nicht zur Verfügung steht(vgl. etwa BGH FGPrax 2011, 143; NJW-RR 2012, 1350 und InfAuslR 2016, 56 - jeweils von der Beschwerde in Bezug genommen - InfAuslR 2016, 240; NJW-RR 2019, 450; NVwZ 2019, 1694; Beschluss vom 22.08.2019, V ZB 179/17; Beschluss vom 26.01.2021, XIII ZB 68/19; OLG Düsseldorf NZG 2018, 755; OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.05.2019, 2 UF 124/19, alle zitiert nach juris; vgl. auch Prütting/Helms/Abramenko, FamFG, 5. Aufl., § 62 Rz. 11; BeckOK FamFG/Obermann, Stand: 01.04.2022, § 62 Rz. 7; Zöller/Feskorn, ZPO, 34. Aufl., § 62 FamFG Rz. 5; Schulte-Bunert/Weinreich/Roßmann, FamFG, 6. Aufl., § 62 Rz. 3;Keidel/Göbel, a.a.O., § 62 Rz. 5; Münchener Kommentar/Fischer, FamFG, 3. Aufl., § 62 Rz. 11;Musielak/Borth/Grandel, FamFG, 6. Aufl., § 62 Rz. 6; Jox/Fröschle/Bartels, Praxiskommentar Betreuungs- und Unterbringungsverfahren, 4. Aufl., § 62 FamFG Rz. 4; Heilmann/Dürbeck, Praxiskommentar Kindschaftsrecht, 2. Aufl., § 62 FamFG Rz. 3; Dodegge/Roth, Systematischer Praxiskommentar Betreuungsrecht, 5. Aufl. 2018, Kap. 14 Rz. 215).

  • BGH, 20.01.2011 - V ZB 116/10

    Vorläufige Freiheitsentziehung: Zulässigkeit der isolierten Feststellung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.08.2022 - 20 W 98/21
    Ausgehend von diesem eindeutigen Gesetzeswortlaut entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass aus der Regelung des § 62 FamFG folgt, dass die Frage der Rechtswidrigkeit einer erledigten Maßnahme nicht unabhängig von einem Beschwerdeverfahren zu klären ist und ein isoliertes Feststellungsverfahren vor einem erstinstanzlichen Gericht insoweit nicht zur Verfügung steht(vgl. etwa BGH FGPrax 2011, 143; NJW-RR 2012, 1350 und InfAuslR 2016, 56 - jeweils von der Beschwerde in Bezug genommen - InfAuslR 2016, 240; NJW-RR 2019, 450; NVwZ 2019, 1694; Beschluss vom 22.08.2019, V ZB 179/17; Beschluss vom 26.01.2021, XIII ZB 68/19; OLG Düsseldorf NZG 2018, 755; OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.05.2019, 2 UF 124/19, alle zitiert nach juris; vgl. auch Prütting/Helms/Abramenko, FamFG, 5. Aufl., § 62 Rz. 11; BeckOK FamFG/Obermann, Stand: 01.04.2022, § 62 Rz. 7; Zöller/Feskorn, ZPO, 34. Aufl., § 62 FamFG Rz. 5; Schulte-Bunert/Weinreich/Roßmann, FamFG, 6. Aufl., § 62 Rz. 3;Keidel/Göbel, a.a.O., § 62 Rz. 5; Münchener Kommentar/Fischer, FamFG, 3. Aufl., § 62 Rz. 11;Musielak/Borth/Grandel, FamFG, 6. Aufl., § 62 Rz. 6; Jox/Fröschle/Bartels, Praxiskommentar Betreuungs- und Unterbringungsverfahren, 4. Aufl., § 62 FamFG Rz. 4; Heilmann/Dürbeck, Praxiskommentar Kindschaftsrecht, 2. Aufl., § 62 FamFG Rz. 3; Dodegge/Roth, Systematischer Praxiskommentar Betreuungsrecht, 5. Aufl. 2018, Kap. 14 Rz. 215).

    Um einen dieserart beschriebenen wirkungsvollen Rechtsschutz gegen eine gerichtliche Entscheidung bei prozessualer Überholung (vgl. BGH FGPrax 2011, 143 unter Hinweis auf BVerfGE 104, 220 und m. w. N.) geht es hier aber gerade nicht.

  • BVerfG, 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11

    Unterlassen einer Richtervorlage aufgrund unvertretbarer verfassungskonformer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.08.2022 - 20 W 98/21
    Die Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung endet allerdings dort, wo sie mit dem Wortlaut und dem klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers in Widerspruch träte (vgl. BVerfGE 138, 64 mit vielfältigen weiteren Nachweisen; BGH StAZ 2019, 47, je zitiert nach juris).

    Anderenfalls könnten die Gerichte der rechtspolitischen Entscheidung des demokratisch legitimierten Gesetzgebers vorgreifen oder diese unterlaufen (BVerfGE 138, 64 m. w. N.).

  • BVerfG, 11.01.2011 - 1 BvR 3295/07

    Lebenspartnerschaft von Transsexuellen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.08.2022 - 20 W 98/21
    Die von der Beschwerde in diesem Zusammenhang in Bezug genommenen Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluss vom 11.01.2011 (= BVerfGE 128, 109, Tz. 53 ff. bei juris) stehen dem nicht entgegen.
  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.08.2022 - 20 W 98/21
    Der Gesetzgeber befindet unter Beachtung der Grundrechte darüber, unter welchen Voraussetzungen dem Bürger ein Recht zustehen und welchen Inhalt es haben soll (vgl. BVerfGE 129, 1, zitiert nach juris und m. w. N.).
  • EGMR, 07.05.2013 - 8017/11

    BOECKEL AND GESSNER-BOECKEL v. GERMANY

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.08.2022 - 20 W 98/21
    Es kann deshalb hier offenbleiben, ob die fehlende Eintragung/Berichtigung im Geburtenregister durch das beteiligte Standesamt einen derart tiefgreifenden bzw. schwerwiegenden Grundrechtseingriff bedeuten würde, der mit den in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 05.12.2001 niedergelegten Eingriffen vergleichbar wäre (vgl. zur Wertung diesbezüglicher Grundrechtseingriffe bzw. Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention bereits BVerfG NJW 2011, 988/Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte NJW 2014, 2561, und BGHZ 220, 58, je zitiert nach juris; die jeweils in Familienverfahren ergangenen Vorlagebeschlüsse vom 24.03.2021 und 11.11.2021 stellen naturgemäß hierauf jedenfalls nicht direkt ab).
  • BVerfG, 22.11.2016 - 1 BvL 6/14

    Beschränkung des Rechtsschutzes im Telekommunikationsgesetz bedarf aufgrund

  • BVerfG, 08.08.2021 - 2 BvR 2000/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Unterbringung in einer

  • BGH, 13.02.2014 - VII ZB 39/13

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Voraussetzungen einer Befreiung vom Formularzwang

  • OLG Celle, 24.03.2021 - 21 UF 146/20

    Verfassungsmäßigkeit der Unzulässigkeit der abstammungsrechtlichen Zuordnung

  • BGH, 26.01.2021 - XIII ZB 68/19

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung; Fehlen eines erforderlichen

  • KG, 24.03.2021 - 3 UF 1122/20

    Konkrete Normenkontrolle: Verfassungsmäßigkeit der fehlenden gesetzliche Regelung

  • OLG München, 29.04.2021 - 31 Wx 122/21
  • BGH, 04.12.2014 - III ZR 61/14

    Wildschadensersatzanspruch für Schäden an sog. Erstaufforstungen bei

  • BGH, 16.01.2019 - XII ZB 429/18

    Hauptsacheerledigung im Unterbringungsverfahren: Antragsrecht der eine

  • BGH, 14.11.2018 - XII ZB 292/16

    Aussetzung des Verfahrens zur Wirksamkeit von sogenannten Kinderehen und Vorlage

  • BGH, 22.08.2019 - V ZB 179/17

    Rechtsbeschwerde gegen einen als "Haftbefehl" bezeichneten Beschluss zur

  • BVerfG, 02.04.2001 - 1 BvR 355/00

    Gleichbehandlung beim vereinfachten Unterhaltfestsetzungsverfahren

  • BGH, 15.01.2004 - IX ZB 96/03

    Mindestvergütung des Insolvenzverwalters

  • AG München, 11.11.2021 - 542 F 6701/21

    Verfassungskonforme Auslegung, Abstammungsrecht, Eltern-Kind-Verhältnis,

  • BGH, 18.02.2016 - V ZB 74/15

    Haft zur Sicherung der Rücküberstellung: Zulässigkeit eines Antrags auf

  • OLG Brandenburg, 27.08.2012 - 3 UF 41/12

    Elterliche Sorge: Fortsetzungsfeststellungsantrag gegen die Anordnung

  • BGH, 09.05.2019 - V ZB 12/18

    Belehrung des Gerichts über die weitere Inhaftierung eines Betroffenen bei

  • OLG Frankfurt, 09.05.2019 - 2 UF 124/19

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer einstweiligen Anordnung bei der

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