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   OLG Frankfurt, 01.11.2017 - 6 W 69/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,45221
OLG Frankfurt, 01.11.2017 - 6 W 69/17 (https://dejure.org/2017,45221)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.11.2017 - 6 W 69/17 (https://dejure.org/2017,45221)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. November 2017 - 6 W 69/17 (https://dejure.org/2017,45221)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 888
    Zwangsvollstreckung; Zwangsmittel; Rechnungslegung; Belegvorlage

  • rechtsportal.de

    ZPO § 888
    Anforderungen an die Rechnungslegung über Geschäfte mit einem bestimmten Produkt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechnungslegungsaufwand bei Verurteilung wegen Nachahmung muss verhältnismäßig sein

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Anspruch auf Auskunftserteilung, Auskunfts- und Rechenschaftsanspruch, Auskunfts-/Einsichts-/Informations-/Kontrollrechte, Auskunftsanspruch, Auskunftsersuchen, Auskunftspflichten, Auskunftsrecht, Auskunftsverlangen, Klage des Gesellschafters gegen Gesellschafter auf ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2018, 272
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.05.2017 - X ZR 85/14

    Ausgleichsanspruch eines Mitberechtigten für die Nutzung einer Erfindung durch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.11.2017 - 6 W 69/17
    c) Der Inhalt des Rechnungslegungsanspruchs unterliegt allerdings den Grenzen von Treu und Glauben (BGH, Urt. v. 16.5.2017 - X ZR 85/14, Rn. 67 - Sektionaltor II, juris).

    Für die Pflicht zur Belegvorlage ist maßgeblich, ob die Erteilung von Belegen bei demjenigen Vorgang üblich ist, den der Beleg dokumentieren soll (BGH, Urt. v. 16.5.2017 - X ZR 85/14, Rn. 62 - Sektionaltor II, juris).

  • OLG Frankfurt, 25.07.2005 - 6 W 6/05

    Anspruch auf Rechnungslegung über den bei einer Schutzrechtsverletzung erzielten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.11.2017 - 6 W 69/17
    "Geordnet" bedeutet, dass die Rechnungslegung nicht nur übersichtlich, sondern auch nachprüfbar sein muss (vgl. Senat, Beschl. v. 25.7.2005 - 6 W 6/05, juris).

    Zur Rechnungslegung gehört stets die Vorlage von Rechnungen und Lieferscheinen (vgl. Senat, Beschl. v. 25.7.2005 - 6 W 6/05, juris).

  • BGH, 25.03.2010 - I ZR 130/08

    Zum Auskunftsanspruch über Werbeerlöse bei unerlaubter Ausstrahlung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.11.2017 - 6 W 69/17
    Die Klägerin benötigt für die Berechnung ihres Schadensersatzanspruchs nicht die Kenntnis der Kundennamen (vgl. BGH, Urt. v. 25.3.2010 - I ZR 130/08, Rn. 41 - juris).
  • OLG Koblenz, 03.07.2019 - 9 U 1359/18

    lottohelden.de - Wettbewerbsverstoß: Zulässigkeit von Internet-Zweitlotterien in

    Wer zur Rechnungslegung über Geschäfte über die Verwendung eines bestimmten Produkts verpflichtet ist, muss eine Aufstellung der betreffenden Ein- und Verkaufsgeschäfte, aus der sich der jeweilige Kaufpreis ergibt, und die dazugehörigen Rechnungen und Lieferscheine vorlegen (OLG Frankfurt GRUR-RR 2018, 272; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, 37. Aufl. 2019, UWG § 9 Rn. 4.31).
  • OLG Karlsruhe, 14.12.2022 - 6 U 255/21

    Verbindungsstücke für Wellrohre - Umfang der Auskunftspflicht bei einer

    Das Landgericht ist zutreffend der Rechtsprechung des Senats gefolgt, wonach die Verpflichtung des Patentverletzers zur Vorlage von Lieferscheinen und Rechnungen nicht unverhältnismäßig ist (Senat, Urteil vom 22. September 2010, 6 U 115/09, S. 34, nicht veröffentlicht; ebenso LG Mannheim, InstGE 11, 129 [juris Rn. 114]; Urteil vom 10. Dezember 2013 2 O 180/12, juris Rn. 99; Kaess in Busse/Keukenschrijver, PatG, 9. Aufl., § 140b Rn. 65; zum unlauteren Wettbewerb OLG Frankfurt a.M., NJOZ 2019, 235 f; OLG Koblenz, GRUR-RR 2020, 113, 116; Köhler in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 40. Aufl., § 9 Rn. 4.31; zur Urheberrechtsverletzung: LG Frankfurt a.M., ZUM-RD 2022, 302; im Ergebnis wohl auch OLG Düsseldorf, InstGE 5, 249 [juris Rn, 94]).
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