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   OLG Frankfurt, 01.12.2020 - 21 W 137/20   

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https://dejure.org/2020,40712
OLG Frankfurt, 01.12.2020 - 21 W 137/20 (https://dejure.org/2020,40712)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.12.2020 - 21 W 137/20 (https://dejure.org/2020,40712)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. Dezember 2020 - 21 W 137/20 (https://dejure.org/2020,40712)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 51a GmbHG
    Unzumutbare Einsicht in Handelsbücher und Geschäftsunterlagen während der Corona-Pandemie in vollgestelltem Kellerraum

  • IWW

    § 51a GmbHG

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Auskunfts-/Einsichts-/Informations-/Kontrollrechte, Einsicht in Unterlagen der Gesellschaft, Entzug des Auskunfts- und Einsichtsrechts nach § 51 a GmbHG, GmbHG § 51a

  • RA Kotz

    Corona: Einsicht in Handelsbücher und Geschäftsunterlagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Unzumutbarkeit der Einsichtnahme des Gesellschafters in Bücher und Schriften der GmbH während Corona-Pandemie in engem Kellerraum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Unzumutbare Akteneinsicht während der Corona-Pandemie in vollgestelltem 13 m² großen Kellerraum

  • lto.de (Kurzinformation)

    Akteneinsicht im 13-Quadratmeter-Keller unzumutbar

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unzumutbare Akteneinsicht während der Corona-Pandemie in vollgestelltem 13 m² großen ...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ausgestaltung des Einsichtsrechts eines Gesellschafters gegenüber der GmbH

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Akteneinsicht in 13m² Keller-Raum unzumutbar!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Corona: keine wirksame Gewährung Bucheinsicht bei Gesundheitsgefährdung

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Unzumutbare Akteneinsicht während der Corona-Pandemie in vollgestelltem 13 m² großen Kellerraum

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Akteneinsicht in 13m² Keller-Raum unzumutbar!

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Einsichtnahme in die Bücher und Schriften einer GmbH während der Corona-Pandemie

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Akteneinsicht in vollem Kellerraum ist unzumutbar

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Akteneinsicht in 13 m² kleinem Kellerraum während Corona-Pandemie ist unzumutbar - Pflicht zur Einsichtgewährung an geeignetem Ort - Gesundheitsgefährdung während Corona-Pandemie ist zu berücksichtigen

Besprechungen u.ä.

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Einsichtnahme in die Bücher und Schriften einer GmbH während der Corona-Pandemie

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2021, 249
  • MDR 2021, 177
  • NZG 2021, 198

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 10.03.2003 - 20 W 96/99

    Gesellschaftsrechtliches Informationserzwingungsverfahren: Vollstreckung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.12.2020 - 21 W 137/20
    Zwar handelt es sich bei der hier titulierten Verpflichtung zur Einsichtnahme in die Geschäftsunterlagen der Antragsgegnerin der bisherigen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt zufolge um eine gemäß § 883 ZPO analog zu vollstreckende vertretbare Handlung (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1992, 171; Beschluss vom 10.03.2003 - 20 W 96/99 , Juris; aA OLG München GmbHR 2008, 208; Keidel/Giers, FamFG, 2020, § 95 Rn. 15; vgl. hierzu auch Strohn in: Strohn/Henssler, Gesellschaftsrecht, 2019, § 51a GmbHG Rn. 4).

    Er orientiert sich an der Höhe des vollstreckbaren Zwangsgeldes (vgl. OLG Frankfurt BeckRS 2003, 30310668) und ist demzufolge auf 5.000 ? festzusetzen.

  • OLG Köln, 16.05.2002 - 18 U 31/02

    Anfechtungsklage verdrängt die Feststellungsklage bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.12.2020 - 21 W 137/20
    Dabei richtet sich die Entscheidung, ob und welche Maßnahmen von der Gesellschaft zu verlangen sind, nach dem Gebot der Verhältnismäßigkeit (vgl. OLG Hamburg GmbHR 2002, 913).

    Hinzu kommt, dass der gesetzgeberischen Grundentscheidung für ein weitgehendes und zwingendes Informationsrecht auch bei der Ausgestaltung der Modalität der Einsichtnahme Rechnung zu tragen ist (vgl. OLG Hamburg GmbHR 2002, 913).

  • OLG München, 04.01.2008 - 31 Wx 82/07

    Informationsrecht des GmbH-Gesellschafters: Vollstreckungsgegenantrag des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.12.2020 - 21 W 137/20
    Zwar handelt es sich bei der hier titulierten Verpflichtung zur Einsichtnahme in die Geschäftsunterlagen der Antragsgegnerin der bisherigen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt zufolge um eine gemäß § 883 ZPO analog zu vollstreckende vertretbare Handlung (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1992, 171; Beschluss vom 10.03.2003 - 20 W 96/99 , Juris; aA OLG München GmbHR 2008, 208; Keidel/Giers, FamFG, 2020, § 95 Rn. 15; vgl. hierzu auch Strohn in: Strohn/Henssler, Gesellschaftsrecht, 2019, § 51a GmbHG Rn. 4).
  • OLG Frankfurt, 17.07.1991 - 20 W 43/91
    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.12.2020 - 21 W 137/20
    Zwar handelt es sich bei der hier titulierten Verpflichtung zur Einsichtnahme in die Geschäftsunterlagen der Antragsgegnerin der bisherigen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt zufolge um eine gemäß § 883 ZPO analog zu vollstreckende vertretbare Handlung (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1992, 171; Beschluss vom 10.03.2003 - 20 W 96/99 , Juris; aA OLG München GmbHR 2008, 208; Keidel/Giers, FamFG, 2020, § 95 Rn. 15; vgl. hierzu auch Strohn in: Strohn/Henssler, Gesellschaftsrecht, 2019, § 51a GmbHG Rn. 4).
  • BayObLG, 22.04.2021 - 101 ZBR 13/21

    Zur Vollstreckung aus einem im Informationserzwingungsverfahren ergangenen Titel

    Der Streitfall bietet mithin auch keinen Anlass, sich mit derjenigen Rechtsprechung detailliert zu befassen, die die Vollstreckung aus im Informationserzwingungsverfahren nach §§ 51a, 51b GmbHG ergangenen und auf Einsicht lautenden Beschlüssen betrifft (vgl. BayObLG NJW-RR 1997, 489 [juris Rn. 6]; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 1. Dezember 2020, 21 W 137/20, ZIP 2021, 249 [juris Rn. 11]; Beschluss vom 10. März 2003, 20 W 96/99, juris Rn. 8; Beschluss vom 17. Juli 1991, 20 W 43/91, NJW-RR 1992, 171 m. w. N.; OLG München NZG 2008, 197 [juris Rn. 6]; LG Frankfurt, Beschluss vom 27. Juli 2020, 2-22 O 7/19, juris Rn. 1).
  • LG Frankfurt/Main, 16.02.2023 - 13 S 39/22

    Anforderungen an Klageantrag auf Einsichtgewährung in die Verwaltungsunterlagen

    Im Übrigen steht es der Beklagten frei, die Einsicht in einem größeren Raum anzubieten, wobei wenn ein derartiger Raum in der Gemeinschaft nicht zur Verfügung steht, auch die Anmietung eines fremden Raums in Betracht kommt (vgl. OLG Frankfurt aM NZG 2021, 198 zu § 51b GmbHG).
  • BayObLG, 22.04.2021 - 101 ZBR 109/20

    Vollstreckungsfähiger Inhalt eines Titels über das Einsichtsrecht gegenüber einer

    Damit scheidet auch die Annahme aus, das Landgericht könnte dem Erlass seines Zwangsgeldbeschlusses, in dem der Tenor des Titels vom 9. August 2018 - ohne nähere Begründung - nur gekürzt wiedergegeben wird, zugrunde gelegt haben, dass nur die Pflichten zur Erteilung von Auskunft durch/unter Vorlage von Nachweisen und Belegen der Vollstreckung nach § 888 ZPO unterfielen, während sich die Vollstreckung des Einsichtsrechts nach § 883 ZPO richte (vgl. hierzu die teilweise in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertretene Auffassung, dass sich die Vollstreckung von Titeln über dem Gläubiger im Informationserzwingungsverfahren nach § 51b GmbHG zugebilligte Einsichtsrechte nach § 883 ZPO entsprechend und die des Auskunftsrechts nach § 888 ZPO richte, wenn dem Schuldner auferlegt werde, "Einsicht zu gewähren und Auskunft zu erteilen" und das Einsichtsrecht und das Auskunftsrecht kumulativ und ohne Rangfolge nebeneinander stehen bzw. die Einsichtnahme nicht bloße Nebenpflicht einer umfassenden Auskunftspflicht ist: OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. März 2003, 20 W 96/99, juris Rn. 8; Beschluss vom 17. Juli 1991, 20 W 43/91, NJW-RR 1992, 171 m. w. N.; a. A. BayObLG, Beschluss vom 25. März 1996, 3Z BR 50/96, NJW-RR 1997, 489 [juris Rn. 6] zu "Auskunftserteilung und Gewährung von Einsicht"; OLG München, Beschluss vom 4. Januar 2008, 31 Wx 082/07, NZG 2008, 197 zu "Einsicht"; offenlassend OLG Frankfurt, Beschluss vom 1. Dezember 2020, 21 W 137/20, juris Rn. 11 zu "Einsicht", wobei aber gemäß § 95 Abs. 4 FamFG die Festsetzung von Zwangsgeld in Betracht komme; vgl. auch Karsten Schmidt in Scholz, GmbHG, § 51b Rn. 28; Römermann in Michalski/Heidinger/Leible/J. Schmidt, GmbH-Gesetz, 3. Aufl. 2017, § 51b Rn. 67; Hillmann in Münchener Kommentar GmbHG, 3. Aufl. 2019, § 51b Rn. 49; Zöllner/Noack in Baumbach/Hueck, GmbH-Gesetz, 22. Aufl. 2019, § 51b Rn. 17; Wicke in Wicke, GmbHG, 4. Aufl. 2020, § 51b Rn. 3).
  • LG Frankfurt/Main, 11.05.2023 - 13 S 90/22

    Zur Bestimmtheit eins Antrages auf Einsicht in die Verwaltungsunterlagen und zum

    Anmietung eines fremden Raums in Betracht kommt (vgl. OLG FrankTurt aM NZG 2021, 198.
  • LG Frankfurt/Main, 11.05.2023 - 13 S 67/22

    Zur Bestimmtheit eins Antrages auf Einsicht in die Verwaltungsunterlagen; § 18

    Anmietung eines fremden Raums in Betracht kommt (vgl. OLG Frankfurt aM NZG 2021, 198.
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